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Aktueller Fachbeitrag

Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung

Fachbeitrag
Nachlassverwaltung
Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung
Die Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Keine grosse Mühe bereitet in der Regel die Abwicklung der Vorerbschaft. Abgesehen von Inventar und Sicherstellung ist fast alles «business as usual». Spätestens aber dann, wenn der Willensvollstrecker erfährt, dass der Nacherbfall eingetreten ist, stellen sich komplexe Fragen: Wie soll die Herausgabe der Nacherbschaft bewerkstelligt werden? Ist der Willensvollstrecker überhaupt zuständig für die Abwicklung des Nacherbfalls? Oder ist für die Auslieferung der Erbschaft an die Nacherben die Vorerbin und deren eigener Willensvollstrecker verantwortlich? Und wie setzt sich die auszuliefernde Erbschaft nach unter Umständen vielen Jahren zusammen? Diesen Fragen geht Dr. Marc’Antonio Iten in seinem hier als Videoaufzeichnung zur Verfügung gestellten Referat anlässlich des Schulthess Forum Erbrecht 2024 vom 19. März 2024 nach und teilt dabei wertvolle Handlungsempfehlungen, die sich in der Praxis bewährt haben.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 25.06.2024

Im Fokus

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
A.A. reichte am 12. Mai 2022 gegen seine Geschwister betreffend Erbteilung/Herabsetzung Klage ein. Der erstinstanzliche Richter trat auf diese nicht ein mit der Begründung, A.A. sei die Klagebewilligung am 26. Januar 2022 zugegangen, weshalb sich die Klageeinreichung vom 12. Mai 2022 gestützt auf das Europäische Übereinkommen über die Berechnung von Fristen als verspätet erweise. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid. Zu Recht?
iusNet ErbR 27.08.2024

Chemische Reinigung: Kostentragungspflicht bei Altlastensanierung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Auf einem Grundstück in Oetwil am See wurde von 1962 bis 1979 von I. und danach bis 2006 von J. eine chemische Reinigung betrieben. Als Reinigungsmittel wurde Tetrachlorethen eingesetzt, welches in den Untergrund gelangte, und zwar wohl vor 1990. J. verkaufte die Liegenschaft 2010 an den heutigen Eigentümer D. 2016 verstarb J. Sie hinterliess als Erbin A. Mit Verfügung vom 16. September 2021 stellte das AWEL fest, dass sich die bis anhin zu verteilenden Kosten für altlastenrechtliche Massnahmen auf dem Grundstück auf rund CHF 55 000 beliefen, und auferlegte diese zu 36% A. Zu Recht?
iusNet ErbR 26.09.2024

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Anteil von A. an der ungeteilten väterlichen Erbschaft wurde vom Betreibungsamt Neuenburg gepfändet. Im Verlauf des Verfahrens wurde Notar I. mit der Teilung beauftragt. Die untere kantonale Aufsichtsbehörde ordnete die Auflösung und Liquidation der Erbengemeinschaft an und beantragte, dass für A. in der Teilung ein Vertreter i.S.v. Art. 609 Abs. 1 ZGB bestellt werde. Dagegen macht A. geltend, die Behörde wirke an der Teilung bereits durch den aufgrund der kantonalen Gesetzgebung gestützt auf Art. 609 Abs. 2 ZGB mit der Teilung beauftragten Notar mit.
iusNet ErbR 12.09.2024

Testamentseröffnung: Frage, ob ein Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Erblasserin B. hatte testamentarisch die noch minderjährigen C. und D. als Erben eingesetzt, wobei sie präzisierte, dass diese erst über die Erbschaft verfügen dürften, wenn D. das 25. Altersjahr vollendet habe. Unmittelbar im Anschluss daran fügte sie bei, «Verwalterin ist alleinig A.». A. ist die Nichte von B. und Mutter von C. und D., wobei A. die elterliche Sorge gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ehemann zusteht. Streitig ist, ob B. die A. unter Verwendung des Wortes «Verwalterin» als Willensvollstreckerin eingesetzt hat.
iusNet ErbR 12.09.2024

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
A. ist der Bruder der Erblasserin, B. sein Sohn und C. seine Tochter. A. und B. gaben eine Ausschlagungserklärung ab. Mit Urteil vom 29. April 2024 nahm die Vorinstanz die Ausschlagungserklärung von A. zu Protokoll und stellte fest, dass die Erbschaft vom einzigen gesetzlichen Erben der Erblasserin, A., ausgeschlagen worden sei und dass dem Konkursamt hiervon Kenntnis zu geben sei. Gegen dieses Urteil erhoben A. und B. sowie C. Berufung. Sie machen geltend, dass C. Gelegenheit zur Annahme der Erbschaft hätte gegeben werden müssen.
iusNet ErbR 26.09.2024

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Mit A. am 16. Mai 2023 zugestelltem Urteil erklärte das erstinstanzliche Gericht A. im Nachlass von C. für erbunwürdig. Weiter erklärte es B. als alleinige Erbin von C. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung. Auf diese trat das Kantonsgericht mit Entscheid vom 9. November 2023 infolge Verspätung nicht ein. Es erwog, die Berufungsfrist habe am 15. Juni 2023 geendet. Die Berufung habe sich in einem Umschlag «My Post 24 – Prepaid» ohne Poststempel befunden und die Sendeverfolgung zeige lediglich an, dass die Sendung am 16. Juni 2023 um 21 Uhr für die Zustellung sortiert worden sei. A. hätte daher proaktiv Beweise für die rechtzeitige Aufgabe vorlegen müssen. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 12.09.2024

Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
G. und dessen zweite Ehefrau F. hatten mit Ehe- und Erbvertrag Gütertrennung vereinbart und gegenseitig auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche im Nachlass des anderen verzichtet. Im Sinne letztwilliger Verfügungen wegen setzte G. seine Kinder aus erster Ehe auf den Pflichtteil; die verfügbare Quote richtete er als Vermächtnis dem I. aus. Nach dem Tod von G. erhoben die Kinder von G. eine Herabsetzungsklage und forderten insbesondere, F. sei zu verpflichten, ihnen mehrere Millionen Franken zu bezahlen.
iusNet ErbR 26.08.2024

Wann beginnt die Monatsfrist? Das Bundesgericht schafft Klarheit bei Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Mit dem Entscheid im Fall 5A_691/2023 vom 13. August 2024 schuf das Bundesgericht Klarheit in einer Frage, die in der Lehre umstritten ist und in der kantonalen Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabt wird. Prozessanwälte können aufatmen.
Karl Spühler
iusNet ErbR 07.10.2024

Nachlass- und Schenkungssteuer zur Bekämpfung der Klimakrise

Gesetzgebung
Erbschaftssteuer
Die frühestens 2026 zur Abstimmung kommende Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» fordert die Einführung einer Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer mit einem Steuersatz 50%, wobei ein Freibetrag von 50 Millionen Franken vorgesehen ist. Der Ertrag soll zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft verwendet werden. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen hätte der Bundesrat eine Verordnung in Kraft zu setzen, die auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme der Initiative ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung finden soll. Auch deshalb hat die Initiative hohe Wellen geworfen.
iusNet ErbR 12.09.2024

Schulthess Forum Erbrecht Aktuell

Veranstaltungen
Angesichts der aktuellen Herausforderungen, die an Berater im Zusammenhang mit der Gestaltung der Nachlassplanung im Vorfeld der JUSO Erbschaftssteuerinitiative gestellt werden, möchten wir Sie zu einem Schulthess Forum Round Table Erbrecht einladen. In kleiner Runde bietet dieses Format die Möglichkeit zum direkten Austausch und zur Erarbeitung von Konzepten sowie Vorgehensweisen als Antworten auf die Initiative. Die Diskussion eröffnen Impulse aus dem Erbrecht und aus dem Steuerrecht. Es werden Gestaltungsmöglichkeiten, erste Massnahmen und der aktuelle Handlungsbedarf diskutiert. Eine Einschätzung der Fristen und des politischen Zeitverlaufs wird ebenso Thema sein, wie die Frage, was Gründern und Startups zu raten ist, die sich mit einer bahnbrechenden Idee in der Schweiz niederlassen wollen. Welche Form von Vermögen wird zu besteuern sein? Welche Assets können wie geteilt und ausgelagert werden? Den Abschluss rundet wie gewohnt ein gemeinsamer Apéro mit der Möglichkeit zum weiteren Austausch ab. Nutzen Sie die Gelegenheit, und diskutieren Sie mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern in einem geschlossenen Kreis die Chancen zur Gestaltung, deren fristgerechte Umsetzung und die Herausforderungen der kurz- und langfristig sinnvollen Handlungsalternativen. Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen zu den Lösungsansätzen, die den Verbleib in der Schweiz in den Vordergrund stellen, aus. Die Plätze sind stark limitiert.
22.10.2024

Pressespiegel

Vorsorge- und Nachlassplanung, Erbrechtliche Klagen
Entzug der Erbenstellung | Interessen der Erblasserin | Fremdbestimmung |
Erbschleicherinnen und andere ungewünschte Erben
Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer | Schenkungssteuer | Initiativrecht
Juso-Initiative verletzt Einheit der Materie
Internationales Erbrecht
Aufhebung des Erbvertrags | Formgültigkeit | Willensmängel | Übervorteilung
Erbverzichtsvertragliche Nachlassplanung in Südafrika … – Ein bunter Strauss an Problemen und ein trauriges Resultat

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