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Aktueller Fachbeitrag

Erforderlichkeit und Nutzen der Erbenbescheinigung als provisorischer Legitimationsausweis

Fachbeitrag
Nachlassabwicklung
Erforderlichkeit und Nutzen der Erbenbescheinigung als provisorischer Legitimationsausweis
Was ist die Funktion der vom Gesetzgeber, streng dem Gesetzeswortlaut folgend, einzig für testamentarisch eingesetzte Erbinnen und Erben vorgesehenen Bescheinigung, die noch dazu die Rechtslage lediglich unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen feststellt? Ist eine Erbenbescheinigung überhaupt notwendig, um das Nachlassvermögen unter den Erben zu teilen, und unter welchen Voraussetzungen wird eine Erbenbescheinigung ausgestellt resp. nicht ausgestellt? Diesen und weiteren Fragen zur Erbenbescheinigung geht der Fachbeitrag nach.
Katrin Hofer
iusnet ErbR 24.02.2025

Im Fokus

Betreibung der Erbschaft auf Grundpfandverwertung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Mit Betreibungsbegehren vom 16. August 2022 leitete die Bank D. gegen die «Unverteilte Erbschaft des E.A. sel.» bzw. handschriftlich abgeändert gegen die «Erbengemeinschaft des E.A. sel.» eine Betreibung auf Verwertung eines Grundpfands ein. Als Grundpfand wurde ein zur unverteilten Erbschaft des E.A. gehörendes Grundstück bezeichnet. In der Rubrik «Erben» wurden die beiden Söhne A.A. und B.A. von E.A. genannt. Der Zahlungsbefehl wurde B.A. zugestellt; die Zustellung an den an keiner Adresse gemeldeten A.A. erfolgte per öffentliche Bekanntmachung. Die Liegenschaft wurde am 1. März 2024 versteigert. A.A. ist der Meinung, die Betreibung sei für ungültig zu erklären, weil aus den Angaben im Betreibungsbegehren und im Zahlungsbefehl nicht klar hervorgehe, gegen wen sich die Betreibung richte.
iusnet ErbR 25.02.2025

Prozessführungsbefugnis in den Nachlass des Erblassers betreffenden Nachsteuerverfahren

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der im November 2016 verstorbene C.A. hinterliess als Erben seine Ehefrau D. und zwei Enkelkinder A.A. und E.A. Als Willensvollstrecker amtet B. Die Ehefrau D. reichte im Dezember 2016 eine Selbstanzeige ein, da der Verstorbene in der Vergangenheit wohl nicht sämtliche Vermögenswerte deklariert habe. Die das in der Folge eingeleitete Nachsteuerverfahren abschliessenden Verfügungen wurden von A.A. angefochten. Vom Bundesgericht zu klären war die Frage, ob der Erbe A.A. in den Nachsteuerverfahren neben dem Willensvollstrecker prozessführungsbefugt ist.
iusnet ErbR 25.02.2025

Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Erblasser hatte seinem Bruder A. ein Grundstück gegen Übernahme der darauf lastenden Hypothek vermacht. Da es zwischen den pflichtteilsgeschützten Erben und den Vermächtnisnehmern zum Streit kam, verzögerte sich die Ausrichtung der Vermächtnisse. Die Bank kündigte in der Folge das Hypothekardarlehen wegen Nichtbereinigung ausstehender Zahlungen und verlangte u.a. eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von CHF 97 001. Im weiteren Verlauf schlossen die Parteien eine Vereinbarung, welche u.a. vorsah, dass A. die Liegenschaft gegen Leistung einer Ausgleichszahlung zugewiesen werde. Streitig ist, von wem im Lichte der Vereinbarung die Vorfälligkeitsentschädigung zu tragen ist.
iusnet ErbR 21.02.2025

Anspruch des überlebenden Ehegatten auf Ergänzungsleistungen: Anrechenbarkeit eines Vermögensverzichts des verstorbenen Ehegatten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
A. meldete sich nach dem Tod ihres Ehemannes 2020 zum Bezug von Zusatzleistungen an. Die Durchführungsstelle verneinte einen Anspruch von A. infolge Einnahmenüberschuss, welcher massgeblich auf die Berücksichtigung eines Vermögensverzichts (unbelegte Vermögensabnahme) von A.s Ehemann aus der Zeit vor der Trauung mit A. zurückzuführen war. Vom Bundesgericht zu prüfen war, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzte, indem sie die Anrechnung dieses Vermögensverzichts bei der Berechnung des Leistungsanspruchs von A. als zu Unrecht erfolgt qualifizierte.
iusnet ErbR 21.02.2025

Registriertes Treuunternehmen (FL): Das Bundesgericht klärt wichtige Fragen – auch mit Blick auf Trusts im Nachlass

Rechtsprechung
Strukturiertes Vermögen
Der 2013 verstorbene G.A. hinterliess als Erben seine Kinder A.A., B.A. und C.A. sowie drei Kinder, D.D., E.D. und F.D., einer vorverstorbenen Tochter. Die Erben einigten sich zunächst im Rahmen eines Vergleichs auf die Teilung des Nachlasses. Später wurde festgestellt, dass G.A. bis zu seinem Tod einziger Begünstigter eines von ihm gegründeten liechtensteinischen Registrierten Treuunternehmens war. Als Begünstigte nach seinem Tod waren B.A. und C.A. bezeichnet. D.D., E.D. und F.D. beantragen die Feststellung, dass das Vermögen des Treuunternehmens in den Nachlass falle, sowie die Zuweisung dieser Vermögenswerte im Sinne einer Nachteilung, eventualiter sei festzustellen, dass die Zuwendungen von G.A. an das Trust Reg. I zulasten von B.A. und C.A. ausgleichungspflichtig seien.
iusnet ErbR 04.02.2025

Anfechtungsklage nach Art. 494 Abs. 3 ZGB / Litispendenz (Entscheid des Bundesgerichts)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Die Parteien stehen sich in einem Streit um die Gültigkeit von nach Abschluss eines Erbvertrags errichteten Testamenten gegenüber. Nachdem sie auf die erneute Ansetzung einer zuvor mehrfach verschobenen Schlichtungsverhandlung verzichtet hatten, schrieb die Schlichtungsbehörde das Verfahren infolge Gegenstandslosigkeit ab. Das erstinstanzliche Gericht wies die in der Folge erhobene Klage ab. Nach erfolgloser Berufung erheben die Kläger Beschwerde an das Bundesgericht. Sie werfen den Vorinstanzen vor, zu Unrecht davon ausgegangen zu sein, dass die Rechtshängigkeit nicht mit Einreichung des Schlichtungsgesuchs am 10. Dezember 2019, sondern erst mit der Eingabe vom 23. April 2021 beim erstinstanzlichen Gericht begründet worden sei und die Klage daher verwirkt gewesen sei.
iusnet ErbR 30.01.2025

Internationale Zuständigkeit ratione loci / Wohnsitz

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Der im Juli 2022 verstorbene K. hinterliess drei Kinder, E., F. und G., aus einer geschiedenen Ehe sowie vier Kinder, A., B., C. und D., aus der Beziehung mit I., die er mit Verfügung von Todes wegen als «légataire universelle» eingesetzt hatte. Seit 2017 war er mit H. verheiratet, mit der er zunächst in seiner Eigentumswohnung in W. (Schweiz) wohnte. Im November 2020 kaufte er eine kleine Wohnung in U. (Frankreich), wo H. ab Januar 2022 ihren offiziellen Hauptwohnsitz hatte. Nach dem Tod von K. entbrannte unter den Genannten ein Streit, welcher Staat für dessen Nachlass zuständig sei.
iusnet ErbR 30.01.2025

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

Kommentierung
Nachlassabwicklung
E hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau A und die gemeinsame Tochter B. Im Testament hatte E seine Ex-Frau F als Alleinerbin und deren Tochter als Ersatzerbin eingesetzt. In ihrer Berufung gegen das Urteil der Justice de Paix (Testamentseröffnungsbehörde) beantragten A und B die Absetzung der Erbschaftsverwaltung sowie die materielle Beurteilung ihrer Stellung als Alleinerbinnen im Nachlass von E.
Désirée von Grünigen
iusnet ErbR 28.10.2024

«Kleine BGG-Revision» – Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Gesetzgebung
Prozessrechtliche Fragen
Die umfassende Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) mit dem Ziel, die Über- und Fehlbelastung des Bundesgerichts zu korrigieren und bestehende Rechtsschutzlücken zu schliessen, fand 2020 in den Räten keine Mehrheit. Nun will der Bundesrat die fachlich sinnvollen und politisch unbestrittenen Aspekte aus der gescheiterten Revision umsetzen. Anfang Dezember 2024 schickte er die Vorlage zur «kleinen BGG-Revision» in Vernehmlassung. Mit der Reform soll die Rechtslage verbessert und damit die Rechtssicherheit gestärkt werden.
iusnet ErbR 19.12.2024

39e Marathon du Droit

Veranstaltungen
Les Marathons du droit sont organisés deux samedis matin par année, par la Commission de formation permanente de l’Ordre des avocats de Genève. Sa formule de 20 exposés d’une dizaine de minutes sur 20 sujets du droit positif permet une mise à jour rapide des connaissances essentielles dans des domaines variés. Les participants reçoivent une documentation comprenant une fiche par sujet traité - contenant de nombreuses références législatives, de jurisprudence et de doctrine - en version papier ou numérique selon leur préférence. La première édition du Marathon du droit remonte à 2006. Cette demi-journée de formation continue rassemble, depuis, entre 300 et 400 participants.
10.05.2025

Pressespiegel

Internationales Erbrecht
Koordination der Zuständigkeiten | Angleichung an EU-Verordnung | Nachforschungen
Neues IPR zum Erbrecht: Der Weg in die Praxis
Vorsorge- und Nachlassplanung, Prozessrechtliche Fragen
Aufgeschobene Erbteilung | Eigenständige Erbfälle | Verfügungen von Todes wegen
Prozessuale und planerische Herausforderungen bei Ehegatten-Doppelnachlässen
Nachlassverwaltung, Nachlassabwicklung
Betreibung gegen eine unverteilte Erbschaft | Nachlassregelung | Nachlassfunktionen
Les fonctions successorales en droit des poursuites

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