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Aktueller Fachbeitrag

Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung

Fachbeitrag
Nachlassverwaltung
Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung
Die Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Keine grosse Mühe bereitet in der Regel die Abwicklung der Vorerbschaft. Abgesehen von Inventar und Sicherstellung ist fast alles «business as usual». Spätestens aber dann, wenn der Willensvollstrecker erfährt, dass der Nacherbfall eingetreten ist, stellen sich komplexe Fragen: Wie soll die Herausgabe der Nacherbschaft bewerkstelligt werden? Ist der Willensvollstrecker überhaupt zuständig für die Abwicklung des Nacherbfalls? Oder ist für die Auslieferung der Erbschaft an die Nacherben die Vorerbin und deren eigener Willensvollstrecker verantwortlich? Und wie setzt sich die auszuliefernde Erbschaft nach unter Umständen vielen Jahren zusammen? Diesen Fragen geht Dr. Marc’Antonio Iten in seinem hier als Videoaufzeichnung zur Verfügung gestellten Referat anlässlich des Schulthess Forum Erbrecht 2024 vom 19. März 2024 nach und teilt dabei wertvolle Handlungsempfehlungen, die sich in der Praxis bewährt haben.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 25.06.2024

Im Fokus

Nichteröffnung von zwei handschriftlichen Dokumenten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Das Erbschaftsamt eröffnete dem Begünstigten C. mit Verfügung vom 1. Mai 2024 eine eigenhändige letztwillige Verfügung der Erblasserin. In der Verfügung hielt es des Weiteren fest, dass zwei weitere handschriftliche Dokumente mit Datum 23. Juni 2016 vorliegen würden. Da diese gemäss Auskunft der gesetzlichen Erben vom Ehemann der B. und nicht von ihr selbst geschrieben und unterzeichnet worden seien und zudem den Zusatz «Entwurf» trügen, könnten keine Testamente vorliegen und seien die Dokumente dem C. als erwähntem Begünstigten nicht förmlich zu eröffnen. Mit Beschwerde verlangt A., die C. als Betrieb führt, u.a. die förmliche Eröffnung.
iusNet ErbR 24.10.2024

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
B. hinterliess seine Ehefrau A. sowie drei Töchter aus einer früheren Ehe. Mit Erbschaftssteuerrechnung vom 19. November 2020 betreffend die Erbengemeinschaft von B. wies die Steuerbehörde A. vom steuerbaren Gesamtbetrag einen Anteil zu und auferlegte ihr entsprechend ihrem Anteil an den Gebühren für das amtliche Inventar (inventaire au décès) Kosten in Höhe von CHF 1837.50. A. rügt, bei der Ermittlung des Nettonachlassvermögens und damit der Basis für die Berechnung der Inventargebühr seien zu Unrecht nicht mehr einbringliche Forderungen berücksichtigt sowie die AG im Nachlass zu hoch bewertet worden.
iusNet ErbR 24.10.2024

Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung eines Quoten- bzw. Pflichtteilsvermächtnisses

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
F. setzte mit Testament seine Kinder auf den Pflichtteil, entzog ihnen die Erbenstellung und verfügte, dass ihnen der Pflichtteil als Vermächtnis in Geld oder nach Wahl seiner als Alleinerbin eingesetzten Ehefrau auch durch Zuweisung von Nachlassgegenständen zukommen sollte. Nach dem Tod von F. beantragten seine Kinder vorsorgliche Massnahmen nach Art. 261 ff. ZPO zur Sicherung ihrer Forderung. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab mit der Begründung, Geldlegate könnten aufgrund des Vorbehalts von Art. 269 lit. a ZPO nicht mittels vorsorglicher Massnahmen gemäss Art. 261 ff. ZPO gesichert werden.
iusNet ErbR 24.10.2024

Chemische Reinigung: Kostentragungspflicht bei Altlastensanierung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Auf einem Grundstück in Oetwil am See wurde von 1962 bis 1979 von I. und danach bis 2006 von J. eine chemische Reinigung betrieben. Als Reinigungsmittel wurde Tetrachlorethen eingesetzt, welches in den Untergrund gelangte, und zwar wohl vor 1990. J. verkaufte die Liegenschaft 2010 an den heutigen Eigentümer D. 2016 verstarb J. Sie hinterliess als Erbin A. Mit Verfügung vom 16. September 2021 stellte das AWEL fest, dass sich die bis anhin zu verteilenden Kosten für altlastenrechtliche Massnahmen auf dem Grundstück auf rund CHF 55 000 beliefen, und auferlegte diese zu 36% A. Zu Recht?
iusNet ErbR 26.09.2024

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Anteil von A. an der ungeteilten väterlichen Erbschaft wurde vom Betreibungsamt Neuenburg gepfändet. Im Verlauf des Verfahrens wurde Notar I. mit der Teilung beauftragt. Die untere kantonale Aufsichtsbehörde ordnete die Auflösung und Liquidation der Erbengemeinschaft an und beantragte, dass für A. in der Teilung ein Vertreter i.S.v. Art. 609 Abs. 1 ZGB bestellt werde. Dagegen macht A. geltend, die Behörde wirke an der Teilung bereits durch den aufgrund der kantonalen Gesetzgebung gestützt auf Art. 609 Abs. 2 ZGB mit der Teilung beauftragten Notar mit.
iusNet ErbR 12.09.2024

Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Erblasserin B. hatte testamentarisch die noch minderjährigen C. und D. als Erben eingesetzt, wobei sie präzisierte, dass diese erst über die Erbschaft verfügen dürften, wenn D. das 25. Altersjahr vollendet habe. Unmittelbar im Anschluss daran fügte sie bei, «Verwalterin ist alleinig A.». A. ist die Nichte von B. und Mutter von C. und D., wobei A. die elterliche Sorge gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ehemann zusteht. Streitig ist, ob B. die A. unter Verwendung des Wortes «Verwalterin» als Willensvollstreckerin eingesetzt hat.
iusNet ErbR 12.09.2024

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
A. ist der Bruder der Erblasserin, B. sein Sohn und C. seine Tochter. A. und B. gaben eine Ausschlagungserklärung ab. Mit Urteil vom 29. April 2024 nahm die Vorinstanz die Ausschlagungserklärung von A. zu Protokoll und stellte fest, dass die Erbschaft vom einzigen gesetzlichen Erben der Erblasserin, A., ausgeschlagen worden sei und dass dem Konkursamt hiervon Kenntnis zu geben sei. Gegen dieses Urteil erhoben A. und B. sowie C. Berufung. Sie machen geltend, dass C. Gelegenheit zur Annahme der Erbschaft hätte gegeben werden müssen.
iusNet ErbR 26.09.2024

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

Kommentierung
Nachlassabwicklung
E hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau A und die gemeinsame Tochter B. Im Testament hatte E seine Ex-Frau F als Alleinerbin und deren Tochter als Ersatzerbin eingesetzt. In ihrer Berufung gegen das Urteil der Justice de Paix (Testamentseröffnungsbehörde) beantragten A und B die Absetzung der Erbschaftsverwaltung sowie die materielle Beurteilung ihrer Stellung als Alleinerbinnen im Nachlass von E.
Désirée von Grünigen
iusNet ErbR 28.10.2024

Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Liegenschaften in der Erbteilung
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage werden namentlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie des Unternehmertums. Mit Blick auf den Erbfall und die Nachlassplanung sind insbesondere zwei der vorgeschlagenen Neuerungen erwähnenswert: die Erhöhung des Anrechnungswerts von wesentlichen Investitionen und die Ermöglichung der Realteilung grosser Gewerbe.
iusNet ErbR 28.10.2024

Pressespiegel

Vorsorge- und Nachlassplanung
Nachlassplanung | Mediation | Mediative Beratung
Mediation bzw. mediative Elemente in der Beratungstätigkeit für die erbrechtliche Nachlassplanung – eine Anleitung für die Praxis
Vorsorge- und Nachlassplanung, Erbrechtliche Klagen
Entzug der Erbenstellung | Interessen der Erblasserin | Fremdbestimmung |
Erbschleicherinnen und andere ungewünschte Erben
Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer | Schenkungssteuer | Initiativrecht
Juso-Initiative verletzt Einheit der Materie

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