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Erforderlichkeit und Nutzen der Erbenbescheinigung als provisorischer Legitimationsausweis

Erforderlichkeit und Nutzen der Erbenbescheinigung als provisorischer Legitimationsausweis

Fachbeitrag
Nachlassabwicklung

Erforderlichkeit und Nutzen der Erbenbescheinigung als provisorischer Legitimationsausweis

Was ist die Funktion der vom Gesetzgeber, streng dem Gesetzeswortlaut folgend, einzig für testamentarisch eingesetzte Erbinnen und Erben vorgesehenen Bescheinigung, die noch dazu die Rechtslage lediglich unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen feststellt? Ist eine Erbenbescheinigung überhaupt notwendig, um das Nachlassvermögen unter den Erben zu teilen, und unter welchen Voraussetzungen wird eine Erbenbescheinigung ausgestellt resp. nicht ausgestellt? Diesen und weiteren Fragen zur Erbenbescheinigung wird im Folgenden nachgegangen.

1. Was ist eine Erbenbescheinigung und wer kann ihre Ausstellung verlangen?

Die Erbenbescheinigung (auch Erbschein, Erbenschein oder Erbbescheinigung) ist ein behördliches Dokument, das die darin aufgeführten Personen als Erben einer verstorbenen Person ausweist. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden – unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen – in der Erbenbescheinigung vorläufig festgestellt (Art. 559 Abs. 1 ZGB). Die Erbenbescheinigung verschafft den darin ausgewiesenen Personen das provisorische Recht, den Nachlass gemeinsam in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen, so etwa, um Bankkonten zu saldieren, Grundstücke auf die...

iusnet ErbR 24.02.2025

 

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