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Aktueller Fachbeitrag

Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung

Fachbeitrag
Nachlassverwaltung
Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung
Die Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Keine grosse Mühe bereitet in der Regel die Abwicklung der Vorerbschaft. Abgesehen von Inventar und Sicherstellung ist fast alles «business as usual». Spätestens aber dann, wenn der Willensvollstrecker erfährt, dass der Nacherbfall eingetreten ist, stellen sich komplexe Fragen: Wie soll die Herausgabe der Nacherbschaft bewerkstelligt werden? Ist der Willensvollstrecker überhaupt zuständig für die Abwicklung des Nacherbfalls? Oder ist für die Auslieferung der Erbschaft an die Nacherben die Vorerbin und deren eigener Willensvollstrecker verantwortlich? Und wie setzt sich die auszuliefernde Erbschaft nach unter Umständen vielen Jahren zusammen? Diesen Fragen geht Dr. Marc’Antonio Iten in seinem hier als Videoaufzeichnung zur Verfügung gestellten Referat anlässlich des Schulthess Forum Erbrecht 2024 vom 19. März 2024 nach und teilt dabei wertvolle Handlungsempfehlungen, die sich in der Praxis bewährt haben.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 25.06.2024

Im Fokus

Nichteröffnung von zwei handschriftlichen Dokumenten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Das Erbschaftsamt eröffnete dem Begünstigten C. mit Verfügung vom 1. Mai 2024 eine eigenhändige letztwillige Verfügung der Erblasserin. In der Verfügung hielt es des Weiteren fest, dass zwei weitere handschriftliche Dokumente mit Datum 23. Juni 2016 vorliegen würden. Da diese gemäss Auskunft der gesetzlichen Erben vom Ehemann der B. und nicht von ihr selbst geschrieben und unterzeichnet worden seien und zudem den Zusatz «Entwurf» trügen, könnten keine Testamente vorliegen und seien die Dokumente dem C. als erwähntem Begünstigten nicht förmlich zu eröffnen. Mit Beschwerde verlangt A., die C. als Betrieb führt, u.a. die förmliche Eröffnung.
iusNet ErbR 24.10.2024

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Mit Aufsichtsbeschwerde ersuchten die Söhne A. und B. des verstorbenen D. um sofortige Absetzung ihres Onkels C. als Willensvollstrecker. Sie werfen C. vor, er habe durch den Verkauf von Aktien im Nachlass an sich selbst seine Kompetenzen überschritten. Zudem habe er seine Pflichten verletzt, indem er sie entgegen der testamentarisch festgelegten Verpflichtung vor dem Verkauf nicht angehört habe. Aufgrund dieser und weiterer Handlungen sei auch das Vertrauensverhältnis zerrüttet. Das Kantonsgericht hob die erstinstanzlich verfügte Absetzung von C. auf mit der Begründung, die Vorinstanz habe ihre sachliche Zuständigkeit zu Unrecht als gegeben erachtet. Zu Recht?
iusNet ErbR 19.12.2024

Einstweilige Überlassung der Erbschaft / Erbschaftsverwaltung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Nachdem es in vorläufiger Auslegung des Testaments zum Schluss gekommen war, dass der 2023 verstorbene Erblasser C. den B. als Alleinerben habe einsetzen wollen, entschied das Bezirksgericht, dass die Regelung des Nachlasses B. überlassen werde. Gegen diesen Entscheid erhob die gesetzliche Erbin A. Berufung beim Obergericht. A. bestreitet zum einen die vorläufige Auslegung des Bezirksgerichts, zum anderen sei es ihrer Meinung nach unzulässig, die Erbschaft dem eingesetzten Erben zu überlassen, und zwar selbst dann, wenn dieser gemäss letztwilliger Verfügung Alleinerbe sei.
iusNet ErbR 12.12.2024

Tötung auf Verlangen - Erbunwürdigkeit?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der zuständige Friedensrichter entschied, dass die verstorbene F. nicht auf dem Erbschein der ebenfalls verstorbenen P. aufgeführt werde. Er erwog, dass gemäss den ihm zur Kenntnis gebrachten Umständen P. vor F. verstorben sei. F. habe sich aber trotz der besonderen Umstände durch die Tötung ihrer Partnerin P. als Erbin von P. erbunwürdig gemacht. Die Bestimmung im Erbvertrag zwischen P. und F., wonach P. die F. als Erbin zu 5/8 einsetzte, sei daher nicht zu berücksichtigen. Gegen diesen Entscheid erhob die Tochter von F. Beschwerde.
iusNet ErbR 12.12.2024

Neuregelung der Kostenfolgen nach einem Rückweisungsentscheid (erbrechtliche Ungültigkeitsklage)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
D., die Stiftung E. sowie H. und I. waren auf Beklagtenseite an einem Verfahren über die Ungültigerklärung einer letztwilligen Verfügung beteiligt. Den für die Beklagten ungünstigen Entscheid des Obergerichts fochten nur H. und I. beim Bundesgericht an. Das Bundesgericht hiess deren Beschwerde gut und wies die Sache zum Entscheid über den Eventualantrag der Kläger, H. und I. seien für erbunwürdig zu erklären, an das Obergericht zurück. Das Obergericht wies die Klage ab und sprach dabei auch der Stiftung E. sowie D. in Abweichung zu seinem ersten Entscheid und für das zweite Berufungsverfahren eine Parteientschädigung zu. Dagegen wehren sich die Kläger.
iusNet ErbR 12.12.2024

Nichtausstellung des Erbscheins / Rechtsverzögerungsbeschwerde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
X. verlangte im Nachlass seines Vaters die Ausstellung eines Erbscheins. Nachdem auch 17 Monate nach Einreichung des Gesuchs noch kein Erbschein ausgestellt war, gelangte er mit Rechtsverzögerungsbeschwerde an das Kantonsgericht. Die zuständige Gemeinderichterin argumentiert, sie habe den Erbschein mangels Angaben zum Zivilstand des Verstorbenen nicht ausstellen können, denn der Zivilstand habe Auswirkungen auf den Kreis der Erben, und dies umso mehr, als es kein Testament gebe. Es sei nicht ihre Aufgabe, den Zivilstand des Verstorbenen zu klären, sondern es hätte an X. gelegen, die vom Zivilstandsamt verlangten Auskünfte zu erteilen. Zu Recht?
iusNet ErbR 19.12.2024

Vorfrageweise Überprüfung der Eheungültigkeit / Erbeinsetzung (Auslegung eines Testaments)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Die Ehefrau A. und die Nachkommen des Erblassers stehen sich in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung gegenüber. Die Nachkommen bestreiten insbesondere die Erbenstellung von A. Sie machen einerseits geltend, es sei von der Ungültigkeit der Eheschliessung zwischen A. und dem Erblasser auszugehen; anderseits bringen sie vor, der Erblasser habe sie in seinem Testament aus dem Jahr 2001 mit den Worten «Erbberechtigt sind meine Kinder, B., C., D., E.» als Erben eingesetzt und der nicht genannten A. komme bloss virtuelle bzw. mangels rechtzeitig erhobener Herabsetzungsklage gar keine Erbenstellung zu.
iusNet ErbR 27.11.2024

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

Kommentierung
Nachlassabwicklung
E hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau A und die gemeinsame Tochter B. Im Testament hatte E seine Ex-Frau F als Alleinerbin und deren Tochter als Ersatzerbin eingesetzt. In ihrer Berufung gegen das Urteil der Justice de Paix (Testamentseröffnungsbehörde) beantragten A und B die Absetzung der Erbschaftsverwaltung sowie die materielle Beurteilung ihrer Stellung als Alleinerbinnen im Nachlass von E.
Désirée von Grünigen
iusNet ErbR 28.10.2024

«Kleine BGG-Revision» – Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Gesetzgebung
Prozessrechtliche Fragen
Die umfassende Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) mit dem Ziel, die Über- und Fehlbelastung des Bundesgerichts zu korrigieren und bestehende Rechtsschutzlücken zu schliessen, fand 2020 in den Räten keine Mehrheit. Nun will der Bundesrat die fachlich sinnvollen und politisch unbestrittenen Aspekte aus der gescheiterten Revision umsetzen. Anfang Dezember 2024 schickte er die Vorlage zur «kleinen BGG-Revision» in Vernehmlassung. Mit der Reform soll die Rechtslage verbessert und damit die Rechtssicherheit gestärkt werden.
iusNet ErbR 19.12.2024

Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Liegenschaften in der Erbteilung
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage werden namentlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie des Unternehmertums. Mit Blick auf den Erbfall und die Nachlassplanung sind insbesondere zwei der vorgeschlagenen Neuerungen erwähnenswert: die Erhöhung des Anrechnungswerts von wesentlichen Investitionen und die Ermöglichung der Realteilung grosser Gewerbe.
iusNet ErbR 28.10.2024

Pressespiegel

Prozessrechtliche Fragen
Systematische Überlegungen | Historische Überlegungen | Mögliche Konsequenzen
Art. 49 SchKG (Betreibungsort der Erbschaft) im Kontext von Solidar- und Gesamthaftung
Nachlassverwaltung
Vorerbschaftssystem | Vorversterbensregelung | Pflichtteil
Le prédécès et ses avatars
Prozessrechtliche Fragen
Erbeinsetzungsvertrag | Vermächtnisvertrag | Erbrechtsrevision
Die Anfechtungsklage bei erbvertragswidrigen Verfügungen (gemäss revidiertem Art. 494 Abs. 3 ZGB)

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