iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Aktueller Fachbeitrag

Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung

Fachbeitrag
Nachlassverwaltung
Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung
Die Willensvollstreckung bei Nacherbeneinsetzung ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Keine grosse Mühe bereitet in der Regel die Abwicklung der Vorerbschaft. Abgesehen von Inventar und Sicherstellung ist fast alles «business as usual». Spätestens aber dann, wenn der Willensvollstrecker erfährt, dass der Nacherbfall eingetreten ist, stellen sich komplexe Fragen: Wie soll die Herausgabe der Nacherbschaft bewerkstelligt werden? Ist der Willensvollstrecker überhaupt zuständig für die Abwicklung des Nacherbfalls? Oder ist für die Auslieferung der Erbschaft an die Nacherben die Vorerbin und deren eigener Willensvollstrecker verantwortlich? Und wie setzt sich die auszuliefernde Erbschaft nach unter Umständen vielen Jahren zusammen? Diesen Fragen geht Dr. Marc’Antonio Iten in seinem hier als Videoaufzeichnung zur Verfügung gestellten Referat anlässlich des Schulthess Forum Erbrecht 2024 vom 19. März 2024 nach und teilt dabei wertvolle Handlungsempfehlungen, die sich in der Praxis bewährt haben.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 25.06.2024

Im Fokus

Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
G. hinterliess als gesetzlichen Erben ihren Sohn C. Vor ihrem Tod hatte sich G. Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule ausbezahlen lassen. Ferner vermachte sie mit einem von Notar A. öffentlich beurkundeten Kaufvertrag (gemischte Schenkung) der E. die Liegenschaften H. und begünstigte mit Testament vom selben Tag E. Im März 2019 reichte C. gegen E. eine Nichtigkeits-, eventualiter eine Ungültigkeits- (je in Bezug auf den Kaufvertrag und das Testament), subeventualiter eine Herabsetzungsklage sowie eine Erbschafts- und Auskunftsklage ein. Zusammen mit seiner Replik erhob C. ausserdem eine Streitverkündungsklage gegen Notar A.
iusNet ErbR 24.06.2024

Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
A. erhob in Prosequierung zuvor erlassener vorsorglicher Massnahmen eine «Teilungs-, eventualiter Erbschaftsklage». In der Folge setzte die erste Instanz Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses in Höhe von CHF 116 000. A. beantragt, der Vorschuss sei auf einen Betrag zwischen CHF 9000 und CHF 42 000 festzulegen. Wie schon im Rahmen seines definitiv abgewiesenen Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege macht er geltend, er lebe von zwei bescheidenen Renten der AHV und der SUVA und verfüge nur über wenig Erspartes, weshalb es ihm nicht möglich sei, den verlangten Vorschuss zu leisten.
iusNet ErbR 19.07.2024

Wesen des Auskunftsanspruchs

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
C., D., E. und F. sind die Kinder aus erster Ehe des Verstorbenen G., A. seit 1999 dessen dritte Ehefrau. Mit Eheverträgen von 2005 und 2011 hatten die Eheleute G. und A. rückwirkend eine «beschränkte Gütergemeinschaft» vereinbart und dabei verschiedene bedeutende Güter von der Gemeinschaft ausgeschlossen und ihrem jeweiligen Eigengut zugewiesen. Im Falle des Vorversterbens von G. sollte das Gesamtgut an A. gehen. Nach dem Tod klagten die Kinder gegen A. unter anderem auf Herabsetzung und stellten diverse Auskunftsbegehren, gegen die sich A. u.a. mit der Begründung wehrt, das Gesamtgut sei nie in den Nachlass gefallen.
iusNet ErbR 19.07.2024

Erbrechtliche Informationsansprüche gegenüber Dritten: Besonderes Rechtsschutzinteresse

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
A. und D. sind die Kinder aus erster Ehe des Erblassers. Mit vor der Schlichtungsbehörde am 5. April 2019 geschlossener Vereinbarung schieden A. und D. gegen eine Zahlung von je CHF 400 000 per Saldo aller Ansprüche aus der Erbengemeinschaft aus. Am 1. Oktober 2019 machte u.a. A. eine «Zivilrechtliche Informationsklage» gegen eine Bank anhängig, bei der der Erblasser Konten unterhalten hatte – dies mit Blick auf eine Staatshaftungsklage, mit der Schaden geltend gemacht werden soll, der angeblich entstanden sein soll, weil der Richter sie zu der Vereinbarung gedrängt habe, die ganz und gar zu ihrem Nachteil sei.
iusNet ErbR 10.07.2024

Erbenvertretung: Rechtsfolgen, wenn der Erbenvertreter den Prozess lediglich als Vertreter der Erben führt

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Rechtsanwalt B. wurde zum Generalerbenvertreter im Nachlass von A. bestellt. Als Erben anerkannt sind W., X., Y. und Z. Die Erbengemeinschaft, vertreten durch B., erhob gegen die Ehepartner C. je separat Betreibung. Beide Ehepartner erhoben Rechtsvorschlag. W., X., Y. und Z., vertreten durch B., ersuchten in der Folge um provisorische Rechtsöffnung, welche erteilt wurde. Dagegen erhob das Ehepaar C. Beschwerde.
iusNet ErbR 24.06.2024

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheides

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Die Parteien kämpfen seit zwei Jahrzehnten um die Teilung des Nachlasses ihres Vaters, was bereits zu mehreren Entscheidungen des Bundesgerichts geführt hat. Streitig sind u.a. die Zuteilung der Aktien einer AG, die Ausgleichungspflicht eines daraus allenfalls resultierenden Mehrwerts und die Ausgleichungspflicht lebzeitiger Zuwendungen. Vorliegend geht es um die Anfechtbarkeit eines Entscheids, mit dem das Obergericht die Sache an die Vorinstanz zurückwies, damit diese die Ausgleichungsansprüche aus lebzeitigen Zuwendungen prüft und einen Endentscheid fällt, der auch die bereits beurteilte Aktienzuteilung und die daraus folgenden Ausgleichungsbeträge berücksichtigt.
iusNet ErbR 19.06.2024

Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
L., verstorben in Lausanne, war im Zeitpunkt ihres Todes bedürftig und besass keinerlei Vermögenswerte in der Schweiz. Sie war jedoch am in Polen eröffneten Nachlass ihres Onkels M. beteiligt. Die mutmassliche Erbin A. wehrt sich gegen eine im Zusammenhang mit bereits früher angeordneten Sicherungsmassnahmen erlassene Vollzugsverfügung. Sie bestreitet u.a. die Zuständigkeit der Juge de Paix, die strittigen Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu erlassen.
iusNet ErbR 19.06.2024

Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Kommentierung
Internationales Erbrecht
Am 22. Dezember 2023 hat das Schweizer Parlament die viel diskutierte Vorlage zur Revision des Schweizer Internationalen Erbrechts (Art. 86–96 IPRG) verabschiedet. Die Revision bringt neben verschiedenen Klarstellungen auch einige praxisrelevante Änderungen mit sich. Insbesondere führen die erweiterten Zuständigkeits- und Rechtswahlmöglichkeiten zu einem grösseren Spielraum bei der Nachlassplanung. Die Revision wirft aber auch zahlreiche neue Fragen auf – so etwa im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Schweizer Pflichtteilsrechts –, deren Beantwortung der Lehre und Praxis überlassen sein wird. Die grenzüberschreitende Nachlassplanung bleibt damit auch in Zukunft komplex.
Andrea Dorjee-Good
Livio Kaspar
iusNet ErbR 27.02.2024

Inkrafttreten der neuen Regeln des internationalen Erbrechts per 1. Januar 2025

Gesetzgebung
Internationales Erbrecht
An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Damit gelten ab Anfang nächsten Jahres neue Regeln für internationale Erbschaftsangelegenheiten.
iusNet ErbR 10.07.2024

Pressespiegel

Nachlassabwicklung
Tod einer Vertragspartei | Fortsetzungsklausel | Nachfolgeklausel
Der Aktionärbindungsvertrag und das Erbrecht
Internationales Erbrecht
Ausgleichungspflichtige Zuwendung | Truststatut | Discretionary Trusts | Fixed Trusts
Trusts und Ausgleichung
Internationales Erbrecht, Vorsorge- und Nachlassplanung
Lebzeitige indirekte Zuwendungen | Direkte Begünstigungen | Erbrechtlicher Durchgriff
Die Teilungsmasse und die Pflichtteilsberechnungsmasse bei Vermögensübertragungen an Trusts

iusNet Autorinnen und Autoren

 Schulthess Forum Kunst im Recht 2024

Newsletters

Was ist iusNet Erbrecht ?

iusNet kostenfrei testen

Testen Sie iusNet zwei Monate kostenfrei und bleiben Sie up-to-date in Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Jetzt iusNet testen

Kontakt

Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon   +41 44 200 29 29
E-Mail    service@iusnet.ch

Droit Civil