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Christine Zemp Gsponer

Autorin
Christine Zemp Gsponer
lic. iur., Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin SAV Erbrecht

Christine Zemp Gsponer studierte Rechtwissenschaft an der Universität Fribourg (lic. iur., Abschluss 1994). 1996 erwarb sie das Anwaltspatent des Kantons Luzern, 1998 das Notariatspatent. 2008 schloss sie die Ausbildung zur Fachanwältin SAV Erbrecht ab und erwarb 2022 das Nachdiplom CAS Verwaltungsrat. Sie arbeitet seit 1998 im Anwaltsbüro Lischer Zemp & Partner in Luzern. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung von Klienten und Klientinnen in Fragen des Erbrechts sowie in der notariellen Tätigkeit. Christine Zemp Gsponer ist Mitglied der Fachkommission SAV Erbrecht.

Publikationen (Auswahl):

  • Die Anwältin als Willensvollstreckerin und Erbenvertreterin, Anwaltsrevue 6/7/2021, S. 1–5
  • Auslegung einer Verfügung von Todes wegen: Edelsteine sind nicht Teil des Hausrats/Auflage an eine Willensvollstreckerin: Umgang mit den sterblichen Überresten, successio 1/2023, S. 59–65
  • «Frau E. erbt nichts» – Auslegung eines Testaments ohne Ersatzverfügung, successio 3/2021, S. 249–252
  • Auslegung von Ersatzwillensvollstrecker-Klauseln, successio 3/2017, S. 244–248
  • Testamentsauslegung und Dauer-Willensvollstreckung, successio 4/2015, S. 304–307
  • Andeutungsregel und Prinzip der materiellen Höchstpersönlichkeit bei der Testamentsauslegung (Fall «Waadtländer Chalet») BGE 5A_850/2010, successio 3/2012, S. 216–219

Kommentierung

Kommentierung
Nachlassverwaltung

Eine weitgehende Untätigkeit der Erbenvertretung führt noch nicht zu deren Absetzung durch die Aufsichtsbehörde

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iusNet ErbR 24.04.2023