Der 1949 verstorbene Erblasser vermachte der Stadt U. ein Schlössli, wobei er das Vermächtnis mit der Auflage verband, dass Schlössli sei ausschliesslich öffentlich zu nutzen. 1995 gab die Stadt das Schlössli im Baurecht ab. Seit 2017 ist die D. AG Baurechtsnehmerin. Nachdem diese im Schlössli unter anderem ihren Firmensitz sowie einen Gastronomiebetrieb eingerichtet hatte, verlangte ein Einwohner der Stadt U. mit Zivilklage, die Stadt U. sei zum Vollzug der Auflage zu verpflichten.