Cordula Lötscher ist seit 2022 Assistenzprofessorin für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Universität Luzern. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Basel und in Paris (Panthéon-Assas) und promovierte an der Universität Basel (2016). Für ihre Dissertation zur Prozessstandschaft im schweizerischen Zivilprozess wurde sie mit dem Prof. Walther Hug-Preis und dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der Universität Basel ausgezeichnet. Cordula Lötscher war Geförderte der Schweizerischen Studienstiftung, des Nachwuchsförderungsfonds der Universität Basel, der Förderlinie «stay on track» der Universität Basel und der Holcim Stiftung Wissen. Ein Forschungssemester führte sie an das Max Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
Vor der Professur an der Universität Luzern war Cordula Lötscher als Lehrbeauftragte an den Universitäten Basel und St. Gallen im Zivil- und Zivilprozessrecht auf Bachelor- und Masterstufe tätig.
Daneben figuriert Cordula Lötscher als Mitglied des Dozierendenteams im CAS-Studiengang der Schweizerischen Richterakademie an der Universität Luzern und ist an der Universität Zürich als externe Lehrbeauftragte tätig.
Cordula Lötscher ist weiter seit 2022 als juristische Expertin Mitglied der Begleitgruppe des Projekts «La Mort à l’ère numérique» von TA Swiss.
In der Praxis ist Cordula Lötscher seit 2017 nebenamtliche Bundesrichterin am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne sowie seit 2016 ordentliche nebenamtliche Richterin am Appellationsgericht Basel-Stadt. Seit 2013 verfügt sie über das Anwaltspatent.