Tipps für die digitale Nachlassabwicklung
- Geschwindigkeit: zugängliche und erwünschte Daten schnell sichern
- Beachten: Es gilt auch im Bereich des digitalen Nachlasses das Gesamthandprinzip, Ausnahmen gelten für erbrechtliche Auskunftsansprüche und bei Dringlichkeit.
- Willensvollstrecker verfügen im digitalen Bereich des Nachlasses über ihre herkömmlichen Befugnisse, dies gilt auch ohne ausdrückliche entsprechende Anordnung des Erblassers.
- Sorgfalt trotz Geschwindigkeit: keine irreversiblen Handlungen vornehmen; besondere Sorgfalt ist im Bereich von digitalen Vermögenswerten angezeigt. Hier ist auch die Pflicht zur Versteuerung von Kryptowährung zu beachten.
- Sorgfältige Aufklärung von nicht berechtigten Angehörigen über (gesamthänderische) Berechtigung der Erben am digitalen Nachlass
- Gegebenenfalls professionelle Hilfe prüfen
- Strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Auge behalten: Unbefugtes Handeln betreffend Daten kann unter Strafe stehen.
- «Befugt» sind vor der Erbteilung grundsätzlich nur die Erben als Gesamthandgemeinschaft, Ausnahmen bestehen bezüg-lich der Durchsetzung von Informationsansprüchen und bei Dringlichkeit.
- Kein unbefugtes Löschen von Daten durch einen Erben allein; vorsichtiger Vollzug von Anordnungen des Erblassers
- Bewusster Umgang mit allfälligen illegalen Daten
- Reproduzierbarkeit von gewissen Daten nutzen