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Betreibung der Erbschaft auf Grundpfandverwertung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Betreibung der Erbschaft auf Grundpfandverwertung

Mit Betreibungsbegehren vom 16. August 2022 leitete die Bank D. gegen die «Unverteilte Erbschaft des E.A. sel.» bzw. handschriftlich abgeändert gegen die «Erbengemeinschaft des E.A. sel.» eine Betreibung auf Verwertung eines Grundpfands ein. Als Grundpfand wurde ein zur unverteilten Erbschaft des E.A. gehörendes Grundstück bezeichnet. In der Rubrik «Erben» wurden die beiden Söhne A.A. und B.A. von E.A. genannt. Der Zahlungsbefehl wurde B.A. zugestellt; die Zustellung an den an keiner Adresse gemeldeten A.A. erfolgte per öffentliche Bekanntmachung. Die Liegenschaft wurde am 1. März 2024 versteigert. A.A. ist der Meinung, die Betreibung sei für ungültig zu erklären, weil aus den Angaben im Betreibungsbegehren und im Zahlungsbefehl nicht klar hervorgehe, gegen wen sich die Betreibung richte.
iusnet ErbR 25.02.2025

Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?

Der Erblasser hatte seinem Bruder A. ein Grundstück gegen Übernahme der darauf lastenden Hypothek vermacht. Da es zwischen den pflichtteilsgeschützten Erben und den Vermächtnisnehmern zum Streit kam, verzögerte sich die Ausrichtung der Vermächtnisse. Die Bank kündigte in der Folge das Hypothekardarlehen wegen Nichtbereinigung ausstehender Zahlungen und verlangte u.a. eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von CHF 97 001. Im weiteren Verlauf schlossen die Parteien eine Vereinbarung, welche u.a. vorsah, dass A. die Liegenschaft gegen Leistung einer Ausgleichszahlung zugewiesen werde. Streitig ist, von wem im Lichte der Vereinbarung die Vorfälligkeitsentschädigung zu tragen ist.
iusnet ErbR 21.02.2025

Anspruch des überlebenden Ehegatten auf Ergänzungsleistungen: Anrechenbarkeit eines Vermögensverzichts des verstorbenen Ehegatten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anspruch des überlebenden Ehegatten auf Ergänzungsleistungen: Anrechenbarkeit eines Vermögensverzichts des verstorbenen Ehegatten

A. meldete sich nach dem Tod ihres Ehemannes 2020 zum Bezug von Zusatzleistungen an. Die Durchführungsstelle verneinte einen Anspruch von A. infolge Einnahmenüberschuss, welcher massgeblich auf die Berücksichtigung eines Vermögensverzichts (unbelegte Vermögensabnahme) von A.s Ehemann aus der Zeit vor der Trauung mit A. zurückzuführen war. Vom Bundesgericht zu prüfen war, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzte, indem sie die Anrechnung dieses Vermögensverzichts bei der Berechnung des Leistungsanspruchs von A. als zu Unrecht erfolgt qualifizierte.
iusnet ErbR 21.02.2025

Registriertes Treuunternehmen (FL): Das Bundesgericht klärt wichtige Fragen – auch mit Blick auf Trusts im Nachlass

Rechtsprechung
Strukturiertes Vermögen

Registriertes Treuunternehmen (FL): Das Bundesgericht klärt wichtige Fragen – auch mit Blick auf Trusts im Nachlass

Der 2013 verstorbene G.A. hinterliess als Erben seine Kinder A.A., B.A. und C.A. sowie drei Kinder, D.D., E.D. und F.D., einer vorverstorbenen Tochter. Die Erben einigten sich zunächst im Rahmen eines Vergleichs auf die Teilung des Nachlasses. Später wurde festgestellt, dass G.A. bis zu seinem Tod einziger Begünstigter eines von ihm gegründeten liechtensteinischen Registrierten Treuunternehmens war. Als Begünstigte nach seinem Tod waren B.A. und C.A. bezeichnet. D.D., E.D. und F.D. beantragen die Feststellung, dass das Vermögen des Treuunternehmens in den Nachlass falle, sowie die Zuweisung dieser Vermögenswerte im Sinne einer Nachteilung, eventualiter sei festzustellen, dass die Zuwendungen von G.A. an das Trust Reg. I zulasten von B.A. und C.A. ausgleichungspflichtig seien.
iusnet ErbR 04.02.2025

Anfechtungsklage nach Art. 494 Abs. 3 ZGB / Litispendenz (Entscheid des Bundesgerichts)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Anfechtungsklage nach Art. 494 Abs. 3 ZGB / Litispendenz (Entscheid des Bundesgerichts)

Die Parteien stehen sich in einem Streit um die Gültigkeit von nach Abschluss eines Erbvertrags errichteten Testamenten gegenüber. Nachdem sie auf die erneute Ansetzung einer zuvor mehrfach verschobenen Schlichtungsverhandlung verzichtet hatten, schrieb die Schlichtungsbehörde das Verfahren infolge Gegenstandslosigkeit ab. Das erstinstanzliche Gericht wies die in der Folge erhobene Klage ab. Nach erfolgloser Berufung erheben die Kläger Beschwerde an das Bundesgericht. Sie werfen den Vorinstanzen vor, zu Unrecht davon ausgegangen zu sein, dass die Rechtshängigkeit nicht mit Einreichung des Schlichtungsgesuchs am 10. Dezember 2019, sondern erst mit der Eingabe vom 23. April 2021 beim erstinstanzlichen Gericht begründet worden sei und die Klage daher verwirkt gewesen sei.
iusnet ErbR 30.01.2025

Internationale Zuständigkeit ratione loci / Wohnsitz

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht

Internationale Zuständigkeit ratione loci / Wohnsitz

Der im Juli 2022 verstorbene K. hinterliess drei Kinder, E., F. und G., aus einer geschiedenen Ehe sowie vier Kinder, A., B., C. und D., aus der Beziehung mit I., die er mit Verfügung von Todes wegen als «légataire universelle» eingesetzt hatte. Seit 2017 war er mit H. verheiratet, mit der er zunächst in seiner Eigentumswohnung in W. (Schweiz) wohnte. Im November 2020 kaufte er eine kleine Wohnung in U. (Frankreich), wo H. ab Januar 2022 ihren offiziellen Hauptwohnsitz hatte. Nach dem Tod von K. entbrannte unter den Genannten ein Streit, welcher Staat für dessen Nachlass zuständig sei.
iusnet ErbR 30.01.2025

Einseitige Aufhebung eines Verpfründungsvertrags

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Einseitige Aufhebung eines Verpfründungsvertrags

A.A. und H.C. sind die Töchter der 2011 bzw. 2013 verstorbenen Eheleute F.F. und G.F. A.A. ist die Mutter von B.A. H.C. verstarb im April 2013 und hinterliess ihren Ehemann C.C. sowie die Kinder D.C. und E.C. 1998 hatten F.F. und G.F. mit H.C. und C.C. einen Verpfründungsvertrag geschlossen, wonach das Ehepaar C. die Verpflichtung übernahm, für den lebenslangen Unterhalt von F.F. und G.F. zu sorgen, und die Eheleute F. ihrer Tochter H.C. gegenleistungshalber mehrere Immobilien als von der Ausgleichungspflicht befreiten Erbvorbezug übertrugen. Mit Testament von 2012 erklärte G.F., sie hebe den Vertrag von 1998 einseitig auf. Sie unterstellte den Erbvorbezug der Ausgleichung, setzte H.C. auf den Pflichtteil und wies die verfügbare Quote B.A. zu. C.C., D.C. und E.C. klagten auf Feststellung der Nichtigkeit des Testaments.
iusnet ErbR 20.01.2025

Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft – Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft – Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

A. hat einen hälftigen Anteil am Grundstück B. – wie seine Schwester die andere Hälfte – zu 1/8 durch Erbgang von seiner verstorbenen Mutter, zu 1/8 durch Erbverzicht des Vaters auf seinen Anteil am Nachlass der Mutter und zu ¼ durch Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft von seinem Vater erworben. Im Juli 2016 übertrug A. seinen Gesamthandanteil seiner Schwester, wobei der Kaufpreis durch Übernahme der Hypothek sowie Zahlung der Herausschuld getilgt wurde. Streitig ist, ob die Steuerverwaltung die Grundstückgewinnsteuer für den Eigentümerwechsel am Viertel, den A. durch Erbvorbezug erworben hat, zu Unrecht nicht aufgeschoben hat.
iusnet ErbR 20.01.2025

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Mit Aufsichtsbeschwerde ersuchten die Söhne A. und B. des verstorbenen D. um sofortige Absetzung ihres Onkels C. als Willensvollstrecker. Sie werfen C. vor, er habe durch den Verkauf von Aktien im Nachlass an sich selbst seine Kompetenzen überschritten. Zudem habe er seine Pflichten verletzt, indem er sie entgegen der testamentarisch festgelegten Verpflichtung vor dem Verkauf nicht angehört habe. Aufgrund dieser und weiterer Handlungen sei auch das Vertrauensverhältnis zerrüttet. Das Kantonsgericht hob die erstinstanzlich verfügte Absetzung von C. auf mit der Begründung, die Vorinstanz habe ihre sachliche Zuständigkeit zu Unrecht als gegeben erachtet. Zu Recht?
iusnet ErbR 19.12.2024

Nichtausstellung des Erbscheins / Rechtsverzögerungsbeschwerde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Nichtausstellung des Erbscheins / Rechtsverzögerungsbeschwerde

X. verlangte im Nachlass seines Vaters die Ausstellung eines Erbscheins. Nachdem auch 17 Monate nach Einreichung des Gesuchs noch kein Erbschein ausgestellt war, gelangte er mit Rechtsverzögerungsbeschwerde an das Kantonsgericht. Die zuständige Gemeinderichterin argumentiert, sie habe den Erbschein mangels Angaben zum Zivilstand des Verstorbenen nicht ausstellen können, denn der Zivilstand habe Auswirkungen auf den Kreis der Erben, und dies umso mehr, als es kein Testament gebe. Es sei nicht ihre Aufgabe, den Zivilstand des Verstorbenen zu klären, sondern es hätte an X. gelegen, die vom Zivilstandsamt verlangten Auskünfte zu erteilen. Zu Recht?
iusnet ErbR 19.12.2024

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