iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Rechtsprechung

Einseitige Aufhebung eines Verpfründungsvertrags

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Einseitige Aufhebung eines Verpfründungsvertrags

A.A. und H.C. sind die Töchter der 2011 bzw. 2013 verstorbenen Eheleute F.F. und G.F. A.A. ist die Mutter von B.A. H.C. verstarb im April 2013 und hinterliess ihren Ehemann C.C. sowie die Kinder D.C. und E.C. 1998 hatten F.F. und G.F. mit H.C. und C.C. einen Verpfründungsvertrag geschlossen, wonach das Ehepaar C. die Verpflichtung übernahm, für den lebenslangen Unterhalt von F.F. und G.F. zu sorgen, und die Eheleute F. ihrer Tochter H.C. gegenleistungshalber mehrere Immobilien als von der Ausgleichungspflicht befreiten Erbvorbezug übertrugen. Mit Testament von 2012 erklärte G.F., sie hebe den Vertrag von 1998 einseitig auf. Sie unterstellte den Erbvorbezug der Ausgleichung, setzte H.C. auf den Pflichtteil und wies die verfügbare Quote B.A. zu. C.C., D.C. und E.C. klagten auf Feststellung der Nichtigkeit des Testaments.
iusNet ErbR 20.01.2025

Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft - Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft - Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

A. hat einen hälftigen Anteil am Grundstück B. – wie seine Schwester die andere Hälfte – zu 1/8 durch Erbgang von seiner verstorbenen Mutter, zu 1/8 durch Erbverzicht des Vaters auf seinen Anteil am Nachlass der Mutter und zu ¼ durch Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft von seinem Vater erworben. Im Juli 2016 übertrug A. seinen Gesamthandanteil seiner Schwester, wobei der Kaufpreis durch Übernahme der Hypothek sowie Zahlung der Herausschuld getilgt wurde. Streitig ist, ob die Steuerverwaltung die Grundstückgewinnsteuer für den Eigentümerwechsel am Viertel, den A. durch Erbvorbezug erworben hat, zu Unrecht nicht aufgeschoben hat.
iusNet ErbR 20.01.2025

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers: Zuständigkeit

Mit Aufsichtsbeschwerde ersuchten die Söhne A. und B. des verstorbenen D. um sofortige Absetzung ihres Onkels C. als Willensvollstrecker. Sie werfen C. vor, er habe durch den Verkauf von Aktien im Nachlass an sich selbst seine Kompetenzen überschritten. Zudem habe er seine Pflichten verletzt, indem er sie entgegen der testamentarisch festgelegten Verpflichtung vor dem Verkauf nicht angehört habe. Aufgrund dieser und weiterer Handlungen sei auch das Vertrauensverhältnis zerrüttet. Das Kantonsgericht hob die erstinstanzlich verfügte Absetzung von C. auf mit der Begründung, die Vorinstanz habe ihre sachliche Zuständigkeit zu Unrecht als gegeben erachtet. Zu Recht?
iusNet ErbR 19.12.2024

Nichtausstellung des Erbscheins / Rechtsverzögerungsbeschwerde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Nichtausstellung des Erbscheins / Rechtsverzögerungsbeschwerde

X. verlangte im Nachlass seines Vaters die Ausstellung eines Erbscheins. Nachdem auch 17 Monate nach Einreichung des Gesuchs noch kein Erbschein ausgestellt war, gelangte er mit Rechtsverzögerungsbeschwerde an das Kantonsgericht. Die zuständige Gemeinderichterin argumentiert, sie habe den Erbschein mangels Angaben zum Zivilstand des Verstorbenen nicht ausstellen können, denn der Zivilstand habe Auswirkungen auf den Kreis der Erben, und dies umso mehr, als es kein Testament gebe. Es sei nicht ihre Aufgabe, den Zivilstand des Verstorbenen zu klären, sondern es hätte an X. gelegen, die vom Zivilstandsamt verlangten Auskünfte zu erteilen. Zu Recht?
iusNet ErbR 19.12.2024

Tötung auf Verlangen - Erbunwürdigkeit?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Tötung auf Verlangen - Erbunwürdigkeit?

Der zuständige Friedensrichter entschied, dass die verstorbene F. nicht auf dem Erbschein der ebenfalls verstorbenen P. aufgeführt werde. Er erwog, dass gemäss den ihm zur Kenntnis gebrachten Umständen P. vor F. verstorben sei. F. habe sich aber trotz der besonderen Umstände durch die Tötung ihrer Partnerin P. als Erbin von P. erbunwürdig gemacht. Die Bestimmung im Erbvertrag zwischen P. und F., wonach P. die F. als Erbin zu 5/8 einsetzte, sei daher nicht zu berücksichtigen. Gegen diesen Entscheid erhob die Tochter von F. Beschwerde.
iusNet ErbR 12.12.2024

Neuregelung der Kostenfolgen nach einem Rückweisungsentscheid (erbrechtliche Ungültigkeitsklage)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Neuregelung der Kostenfolgen nach einem Rückweisungsentscheid (erbrechtliche Ungültigkeitsklage)

D., die Stiftung E. sowie H. und I. waren auf Beklagtenseite an einem Verfahren über die Ungültigerklärung einer letztwilligen Verfügung beteiligt. Den für die Beklagten ungünstigen Entscheid des Obergerichts fochten nur H. und I. beim Bundesgericht an. Das Bundesgericht hiess deren Beschwerde gut und wies die Sache zum Entscheid über den Eventualantrag der Kläger, H. und I. seien für erbunwürdig zu erklären, an das Obergericht zurück. Das Obergericht wies die Klage ab und sprach dabei auch der Stiftung E. sowie D. in Abweichung zu seinem ersten Entscheid und für das zweite Berufungsverfahren eine Parteientschädigung zu. Dagegen wehren sich die Kläger.
iusNet ErbR 12.12.2024

Einstweilige Überlassung der Erbschaft / Erbschaftsverwaltung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Einstweilige Überlassung der Erbschaft / Erbschaftsverwaltung

Nachdem es in vorläufiger Auslegung des Testaments zum Schluss gekommen war, dass der 2023 verstorbene Erblasser C. den B. als Alleinerben habe einsetzen wollen, entschied das Bezirksgericht, dass die Regelung des Nachlasses B. überlassen werde. Gegen diesen Entscheid erhob die gesetzliche Erbin A. Berufung beim Obergericht. A. bestreitet zum einen die vorläufige Auslegung des Bezirksgerichts, zum anderen sei es ihrer Meinung nach unzulässig, die Erbschaft dem eingesetzten Erben zu überlassen, und zwar selbst dann, wenn dieser gemäss letztwilliger Verfügung Alleinerbe sei.
iusNet ErbR 12.12.2024

Vorfrageweise Überprüfung der Eheungültigkeit / Erbeinsetzung (Auslegung eines Testaments)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Vorfrageweise Überprüfung der Eheungültigkeit / Erbeinsetzung (Auslegung eines Testaments)

Die Ehefrau A. und die Nachkommen des Erblassers stehen sich in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung gegenüber. Die Nachkommen bestreiten insbesondere die Erbenstellung von A. Sie machen einerseits geltend, es sei von der Ungültigkeit der Eheschliessung zwischen A. und dem Erblasser auszugehen; anderseits bringen sie vor, der Erblasser habe sie in seinem Testament aus dem Jahr 2001 mit den Worten «Erbberechtigt sind meine Kinder, B., C., D., E.» als Erben eingesetzt und der nicht genannten A. komme bloss virtuelle bzw. mangels rechtzeitig erhobener Herabsetzungsklage gar keine Erbenstellung zu.
iusNet ErbR 27.11.2024

Anspruchsreihenfolge, wenn mehr als ein Erbe die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes verlangt

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung

Anspruchsreihenfolge, wenn mehr als ein Erbe die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes verlangt

Der 2015 verstorbene F. hinterliess seine Ehefrau und neun Nachkommen, unter ihnen A. und B8. Im Nachlass von F. befindet sich u.a. das in der Landwirtschaftszone gelegene Grundstück Nr. 0001, welches sowohl A. als auch B8 für sich beanspruchen. Beide sind Eigentümer von einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Liegenschaft Nr. 0001 liegt dabei zwischen den Grundstücken Nr. 0004 von A. und Nr. 0003 von B8. Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden entschied u.a., dass das Grundstück Nr. 0001 B8 zugewiesen wird. A. erhob gegen diesen Entscheid Berufung an das Obergericht.
iusNet ErbR 27.11.2024

Widerruf einer transmortalen Vollmacht durch einen von mehreren Erben nach Klageanhebung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Widerruf einer transmortalen Vollmacht durch einen von mehreren Erben nach Klageanhebung

Im Streit um die Frage, ob die Tochter des Erblassers die Klage auf Herausgabe von Aktien mit Vertretungswirkung für sämtliche Erben eingeleitet hatte, blieb das Obergericht nach der Rückweisung durch das Bundesgericht auch bei Berücksichtigung der Generalvollmacht des Erblassers an seine Tochter dabei, dass die Vorinstanz richtigerweise auf Klageabweisung mangels Aktivlegitimation hätte erkennen müssen. Gegen dieses Urteil erhoben die Kläger ein weiteres Mal Beschwerde an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 08.11.2024

Seiten