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Auskunftsanspruch der Erben gegenüber dem Anwalt des Verstorbenen / Anwaltsgeheimnis

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Auskunftsanspruch der Erben gegenüber dem Anwalt des Verstorbenen / Anwaltsgeheimnis

Gestützt auf zwei ihr vom 2014 verstorbenen Erblasser ausgestellte Vollmachten übte Rechtsanwältin G. zu Lebzeiten und nach dem Tod des Erblassers im Zeitraum vom 9. Februar 2012 bis zum 11. Oktober 2016 verschiedene Tätigkeiten für den Erblasser aus. Im August 2019 verlangten die Erben von A.A. von G. die Herausgabe von verschiedenen Dokumenten im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, welche G. mit dem Hinweis auf das Berufsgeheimnis verweigerte. Vom Bundesgericht zu beurteilen war insbesondere die Frage, in welchem Umfang den beschwerdeführenden Erben das Berufsgeheimnis entgegengehalten werden kann.
iusnet ErbR 14.03.2025

Miteigentum infolge Schenkung (Erbvorbezug) – einfache Gesellschaft?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Miteigentum infolge Schenkung (Erbvorbezug) – einfache Gesellschaft?

A., B. und C. waren infolge Schenkung (Erbvorbezug) zu Miteigentümern der aus drei Wohnungen bestehenden elterlichen Liegenschaft geworden. Nachdem auch die Mutter verstorben war, forderte A. von B. und C. im Rahmen einer Klage u.a. auf Teilung des Nachlasses der Mutter insbesondere eine Entschädigung für entgangenen Gewinn, den er aufgrund der verweigerten Zustimmung zur Vermietung der ihm zur Nutzung zugewiesene Wohnung erlitten habe, und zwar durch die Zahlung einer Miete für die von ihnen belegten Wohnungen in der elterlichen Liegenschaft in der im gescheiterten Mietvertrag vorgesehenen Höhe. Zu prüfen war u.a., ob die Mietzinsforderung auf die Bestimmungen zur einfachen Gesellschaft abgestützt werden kann.
iusnet ErbR 14.03.2025

Betreibung der Erbschaft auf Grundpfandverwertung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Betreibung der Erbschaft auf Grundpfandverwertung

Mit Betreibungsbegehren vom 16. August 2022 leitete die Bank D. gegen die «Unverteilte Erbschaft des E.A. sel.» bzw. handschriftlich abgeändert gegen die «Erbengemeinschaft des E.A. sel.» eine Betreibung auf Verwertung eines Grundpfands ein. Als Grundpfand wurde ein zur unverteilten Erbschaft des E.A. gehörendes Grundstück bezeichnet. In der Rubrik «Erben» wurden die beiden Söhne A.A. und B.A. von E.A. genannt. Der Zahlungsbefehl wurde B.A. zugestellt; die Zustellung an den an keiner Adresse gemeldeten A.A. erfolgte per öffentliche Bekanntmachung. Die Liegenschaft wurde am 1. März 2024 versteigert. A.A. ist der Meinung, die Betreibung sei für ungültig zu erklären, weil aus den Angaben im Betreibungsbegehren und im Zahlungsbefehl nicht klar hervorgehe, gegen wen sich die Betreibung richte.
iusnet ErbR 25.02.2025

Prozessführungsbefugnis in den Nachlass des Erblassers betreffenden Nachsteuerverfahren

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Prozessführungsbefugnis in den Nachlass des Erblassers betreffenden Nachsteuerverfahren

Der im November 2016 verstorbene C.A. hinterliess als Erben seine Ehefrau D. und zwei Enkelkinder A.A. und E.A. Als Willensvollstrecker amtet B. Die Ehefrau D. reichte im Dezember 2016 eine Selbstanzeige ein, da der Verstorbene in der Vergangenheit wohl nicht sämtliche Vermögenswerte deklariert habe. Die das in der Folge eingeleitete Nachsteuerverfahren abschliessenden Verfügungen wurden von A.A. angefochten. Vom Bundesgericht zu klären war die Frage, ob der Erbe A.A. in den Nachsteuerverfahren neben dem Willensvollstrecker prozessführungsbefugt ist.
iusnet ErbR 25.02.2025

Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?

Der Erblasser hatte seinem Bruder A. ein Grundstück gegen Übernahme der darauf lastenden Hypothek vermacht. Da es zwischen den pflichtteilsgeschützten Erben und den Vermächtnisnehmern zum Streit kam, verzögerte sich die Ausrichtung der Vermächtnisse. Die Bank kündigte in der Folge das Hypothekardarlehen wegen Nichtbereinigung ausstehender Zahlungen und verlangte u.a. eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von CHF 97 001. Im weiteren Verlauf schlossen die Parteien eine Vereinbarung, welche u.a. vorsah, dass A. die Liegenschaft gegen Leistung einer Ausgleichszahlung zugewiesen werde. Streitig ist, von wem im Lichte der Vereinbarung die Vorfälligkeitsentschädigung zu tragen ist.
iusnet ErbR 21.02.2025

Anspruch des überlebenden Ehegatten auf Ergänzungsleistungen: Anrechenbarkeit eines Vermögensverzichts des verstorbenen Ehegatten

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Nachlassabwicklung

Anspruch des überlebenden Ehegatten auf Ergänzungsleistungen: Anrechenbarkeit eines Vermögensverzichts des verstorbenen Ehegatten

A. meldete sich nach dem Tod ihres Ehemannes 2020 zum Bezug von Zusatzleistungen an. Die Durchführungsstelle verneinte einen Anspruch von A. infolge Einnahmenüberschuss, welcher massgeblich auf die Berücksichtigung eines Vermögensverzichts (unbelegte Vermögensabnahme) von A.s Ehemann aus der Zeit vor der Trauung mit A. zurückzuführen war. Vom Bundesgericht zu prüfen war, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzte, indem sie die Anrechnung dieses Vermögensverzichts bei der Berechnung des Leistungsanspruchs von A. als zu Unrecht erfolgt qualifizierte.
iusnet ErbR 21.02.2025

Nichtausstellung des Erbscheins / Rechtsverzögerungsbeschwerde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Nichtausstellung des Erbscheins / Rechtsverzögerungsbeschwerde

X. verlangte im Nachlass seines Vaters die Ausstellung eines Erbscheins. Nachdem auch 17 Monate nach Einreichung des Gesuchs noch kein Erbschein ausgestellt war, gelangte er mit Rechtsverzögerungsbeschwerde an das Kantonsgericht. Die zuständige Gemeinderichterin argumentiert, sie habe den Erbschein mangels Angaben zum Zivilstand des Verstorbenen nicht ausstellen können, denn der Zivilstand habe Auswirkungen auf den Kreis der Erben, und dies umso mehr, als es kein Testament gebe. Es sei nicht ihre Aufgabe, den Zivilstand des Verstorbenen zu klären, sondern es hätte an X. gelegen, die vom Zivilstandsamt verlangten Auskünfte zu erteilen. Zu Recht?
iusnet ErbR 19.12.2024

Tötung auf Verlangen - Erbunwürdigkeit?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Tötung auf Verlangen - Erbunwürdigkeit?

Der zuständige Friedensrichter entschied, dass die verstorbene F. nicht auf dem Erbschein der ebenfalls verstorbenen P. aufgeführt werde. Er erwog, dass gemäss den ihm zur Kenntnis gebrachten Umständen P. vor F. verstorben sei. F. habe sich aber trotz der besonderen Umstände durch die Tötung ihrer Partnerin P. als Erbin von P. erbunwürdig gemacht. Die Bestimmung im Erbvertrag zwischen P. und F., wonach P. die F. als Erbin zu 5/8 einsetzte, sei daher nicht zu berücksichtigen. Gegen diesen Entscheid erhob die Tochter von F. Beschwerde.
iusnet ErbR 12.12.2024

Einstweilige Überlassung der Erbschaft / Erbschaftsverwaltung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Einstweilige Überlassung der Erbschaft / Erbschaftsverwaltung

Nachdem es in vorläufiger Auslegung des Testaments zum Schluss gekommen war, dass der 2023 verstorbene Erblasser C. den B. als Alleinerben habe einsetzen wollen, entschied das Bezirksgericht, dass die Regelung des Nachlasses B. überlassen werde. Gegen diesen Entscheid erhob die gesetzliche Erbin A. Berufung beim Obergericht. A. bestreitet zum einen die vorläufige Auslegung des Bezirksgerichts, zum anderen sei es ihrer Meinung nach unzulässig, die Erbschaft dem eingesetzten Erben zu überlassen, und zwar selbst dann, wenn dieser gemäss letztwilliger Verfügung Alleinerbe sei.
iusnet ErbR 12.12.2024

Vorfrageweise Überprüfung der Eheungültigkeit / Erbeinsetzung (Auslegung eines Testaments)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Vorfrageweise Überprüfung der Eheungültigkeit / Erbeinsetzung (Auslegung eines Testaments)

Die Ehefrau A. und die Nachkommen des Erblassers stehen sich in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung gegenüber. Die Nachkommen bestreiten insbesondere die Erbenstellung von A. Sie machen einerseits geltend, es sei von der Ungültigkeit der Eheschliessung zwischen A. und dem Erblasser auszugehen; anderseits bringen sie vor, der Erblasser habe sie in seinem Testament aus dem Jahr 2001 mit den Worten «Erbberechtigt sind meine Kinder, B., C., D., E.» als Erben eingesetzt und der nicht genannten A. komme bloss virtuelle bzw. mangels rechtzeitig erhobener Herabsetzungsklage gar keine Erbenstellung zu.
iusnet ErbR 27.11.2024

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