Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?
Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?
Tragweite einer Einigung zwischen Pflichtteilserben und Vermächtnisnehmern: Forderungsverzicht?
Der 2019 in Genf verstorbene B. hinterliess drei Kinder (F., D. und E.) aus erster Ehe, seine zweite Ehefrau C. sowie namentlich seinen Bruder A. Am 18. September 2019 errichtete der damals in Monaco wohnhafte B. ein öffentliches Testament, mit dem er sämtliche früheren testamentarischen Verfügungen widerrief und seinen Nachlass dem Schweizer Recht unterstellte. Er setzte als Erbin C. ein; seine Kinder setzte er auf den Pflichtteil. Zudem verfügte B. diverse Legate, darunter eines an A., wonach er A. eine Liegenschaft in N. (VD) samt aller sich darin befindlichen Mobilien vermachte mit der Auflage, dass A. die gesamte Hypothekarschuld übernehme, d.h. ein Hypothekendarlehen bei der Bank O., das durch zwei auf der dem A. vermachten Liegenschaft lastende Schuldbriefe gesichert war. Zum Zeitpunkt seines Todes war B. mit den Hypothekenzahlungen à jour. Notar G. eröffnete das Testament im Dezember 2019; im Januar 2020 wurde G. zum Erbenvertreter ernannt.
In der Folge kam es zwischen den Vermächtnisnehmern und den Erben zum Streit, der C. am 16. April 2021 zu einer Klage auf Herabsetzung, Rückerstattung und Teilung und die Pflichtteilserben am 19. ...
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