iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Ausgleichung – Begriff der Veräusserung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Art und Weise, wie die Vorinstanz die als Sacheinlage erfolgte Einbringung eines Teils einer lebzeitig zugewendeten Getränkehandels-AG in eine neu gegründete AG als Veräusserung i.S.v. Art. 626 Abs. 1 ZGB qualifizierte, obwohl der angeblich Ausgleichungspflichtige diesen Teil weiterführen wollte und weitergeführt hat, erweist sich als bundesrechtswidrig. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen das Urteil, mit dem die Vorinstanz einzig aus diesem Grund ein Auskunftsbegehren von Miterben abwies, teilweise gut und weist die Sache zur Prüfung, ob die verlangten Informationen auch zielführend sind, an die Vorinstanz zurück.
iusNet ErbR 24.04.2023

Erbschein: Ausstellung trotz Einsprache?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Ausstellung eines Erbscheins ist nur zu verweigern, wenn die Erbberechtigung der betroffenen Personen bestritten wird, wobei die Erbberechtigung der gesetzlichen Erben nicht bestritten werden kann. Ist zudem im Zeitpunkt der Einsprache bereits klar, dass sich am Kreis der Erben nichts mehr ändern kann, vermag der Erbschein seinen Zweck, sämtliche Erben auszuweisen, damit sie die Erbschaft in Besitz nehmen und provisorisch darüber verfügen können, vollumfänglich zu erfüllen und ist trotz Einsprache auszustellen.
iusNet ErbR 30.03.2023

Testamentseröffnung: Frist, Rechtsverzögerung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Letztwillige Verfügungen sind binnen eines Monats nach Einlieferung den den Behörden bekannten Erben zu eröffnen. Eröffnung bedeutet Bekanntgabe des Inhalts der Verfügung durch die Eröffnungsbehörde an die Eröffnungsempfänger, wobei die Erben die Eröffnungsempfänger sind. Bei der Frist von einem Monat handelt es sich zwar um eine Ordnungsvorschrift. Für die Behörden ist sie jedoch zwingend und darf nur überschritten werden, wenn der Behörde gar keine Erben bekannt sind.
iusNet ErbR 30.03.2023

Anordnung sichernder Massnahmen in Bezug auf Vermögenswerte, deren Zugehörigkeit zum Nachlass bestritten ist

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Erbschaft umfasst neben den eigentlich hinterlassenen Werten und dem Zuwachs (Zinse, Früchte etc.) auch die Vermögensgegenstände, die aus Mitteln der Erbschaft für diese erworben wurden. Das Palais N. in Polen stand zwar im Zeitpunkt des Todes von K. noch im Eigentum des polnischen Fiskus. A. erwarb daran jedoch aufgrund ihrer Eigenschaft als Erbin der verstorbenen K. zunächst ein Nutzniessungsrecht und später ein Eigentumsrecht. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen die vor diesem Hintergrund insbesondere mit Blick auf das Palais angeordneten erbgangssichernden Massnahmen mangels ausreichender Begründung nicht ein.
iusNet ErbR 20.03.2023

Zur «bedingten Klageanerkennung» und zur Gleichbehandlungsklausel im Erbvertrag

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht hat sich weder mit der Thematik der Klageanerkennung nach Art. 241 ZPO noch mit derjenigen der (Un-)Verbindlichkeit der Gleichbehandlungsklausel auseinandersetzen müssen. In beiden Punkten war die Beschwerde in Zivilsachen nicht ausreichend begründet. Bezüglich der Thematik der Gleichbehandlungsklausel wäre der Entscheid im Resultat wohl auch bei einer materiellen Beurteilung gleich ausgefallen. In der Frage der Klageanerkennung wandte das Bundesgericht einen (zu) strengen Massstab an. Es kann sich zudem fragen, ob die Klageanerkennung nicht an einem prozessualen Mangel litt, der zu einer von Amtes wegen zu berücksichtigenden Nichtigkeit führt.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 28.02.2023

Arrestgesuch gegen die ungeteilte Erbschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

5A_103/2022 (zur Publikation vorgesehen)

Beruft sich der Gesuchsteller in einem Arrestgesuch auf ein im Ausland ergangenes Urteil als definitiven Rechtsöffnungstitel, das nach dem Lugano-Übereinkommen zu vollstrecken ist, entscheidet das Arrestgericht auch über dessen Vollstreckbarkeit. Die Praxis, über diesen Punkt nur vorfrageweise zu entscheiden, ist mit Bundesrecht nicht vereinbar. Die Vollstreckbarkeit ist Voraussetzung, nicht Konsequenz der Arrestbewilligung. – Das Arrestgesuch kann (auch) gegen die ungeteilte Erbschaft gerichtet werden, wenn die in der Schweiz belegenen Vermögenswerte des Erblassers im Zeitpunkt des Todes mit Arrest hätten belegt und damit ein Betreibungsort hätte geschaffen werden können.
iusNet ErbR 16.01.2023

Zuteilung des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Genfer Cour de Justice hatte zu klären, ob der Überschuss aus einer konkursamtlichen Liquidation infolge Ausschlagung dem testamentarisch eingesetzten Alleinerben oder den gesetzlichen Erben zu überlassen sei. Sie entschied, dass die Verknüpfung von Art. 572 und 573 ZGB es nicht erlaube, ein Testament wieder aufleben zu lassen, dessen Begünstigter die Ausschlagung erklärt hat, sodass der Überschuss letztlich nur unter den nächsten gesetzlichen Erben zu verteilen war.
iusNet ErbR 19.12.2022

Die Auszahlung eines Geldbetrags an einen Erben – Schenkung oder Darlehen?

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das Urteil des Bundesgerichts 5A_966/2021 vom 4. August 2022 verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig die Abgrenzung zwischen Schenkung und Darlehen im erbrechtlichen Kontext ist und wie schwierig sie im Einzelfall sein kann. Hintergrund war, dass im Falle eines Darlehens die «Darlehensforderung» zwischenzeitlich wegen konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses des (vorverstorbenen) «Darlehensnehmers» erloschen wäre. Im Falle einer Schenkung bestünde aber eine Ausgleichungspflicht für den Beschwerdegegner als Kind des vorverstorbenen Sohnes.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 19.12.2022

Solidarhaftung der Erben für Geldvermächtnisse

Kommentierung
Nachlassabwicklung

BGer, Urteil 5A_69/2021 vom 7. Januar 2022

Das Bundesgericht bestätigt seine langjährige Rechtsprechung, wonach die Solidarhaftung von Art. 603 Abs. 1 ZGB nicht nur für Erblasserschulden, sondern analog auch für Barvermächtnisse gilt. Der Beitrag beleuchtet das Vermächtnis und die diesbezüglichen Besonderheiten der Haftung der Erben. Die vom Bundesgericht offengelassene Frage, ob das Prinzip der Solidarhaftung der Erben mit Regressmöglichkeit nicht nur für Barlegate, sondern auch für Sachlegate gilt, ist zu verneinen, denn die Sache geht im Erbgang kraft Universalsukzession in das Gesamteigentum der Erben über, weshalb die beschwerten Erben vom Vermächtnisnehmer als notwendige passive Streitgenossenschaft einzuklagen sind.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 19.12.2022

Widerruf der Ausschlagung: Kantonale Praxis, Irrtum

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Ausschlagungserklärung ist ein Gestaltungsrecht und als solches unwiderruflich. Die kantonale Praxis, die den Widerruf der Ausschlagungserklärung aus Praktikabilitätsgründen unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise zulässt, steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichts und der herrschenden Lehre. Selbst wenn man ihr folgen wollte, wäre vorliegend die erste Bedingung, nämlich die Zustimmung aller Erben zum Widerruf, nicht erstellt. Die angeblich falsche Vorstellung über die Vermögensverhältnisse eines Miterben, dessen finanzielle Zukunft mittels Ausschlagung sichergestellt werden sollte, stellt keinen wesentlichen Irrtum dar, der zu einer Anfechtung der Ausschlagungserklärung wegen Willensmangels berechtigen würde.
iusNet ErbR 06.12.2022

Seiten