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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Vom Erblasser in der Steuererklärung nicht deklarierte Schenkungen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Nachdem aus dem Auszug des Steuerregisters ersichtlich ist, dass die nach Deutschland weggezogene Schenkerin in der fraglichen Periode im Kanton Waadt unbeschränkt steuerpflichtig war, durfte das Kantonsgericht in Anbetracht aller Umstände willkürfrei und ohne Abnahme der zusätzlich beantragten Beweise davon ausgehen, dass die Schenkerin im Zeitpunkt der Schenkung Wohnsitz i.S. des kantonalen Schenkungssteuergesetzes im Kanton Waadt hatte. Da auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Besteuerung der fraglichen Schenkungen grundsätzlich zu bestätigen.
iusNet ErbR 30.09.2021

Aus dem kantonalen Recht abgeleitete materiell-rechtliche Wirkung des Sicherungsinventars erweist sich als bundesrechtswidrig

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Weder können die Kantone aus Art. 553 Abs. 3 ZGB die Kompetenz ableiten, das Sicherungsinventar mit einer über das Bundesrecht hinausgehenden materiell-rechtlichen Wirkung auszustatten, noch darf das kantonale Recht das im ZGB verankerte Recht der Erben beschneiden, die Teilung selbständig durchzuführen. Soweit der angefochtene Entscheid aus dem kantonalen Recht ableitet, die Zustimmungserklärungen der Parteien zum kantonalen Inventar seien auch im Fall parteiautonomer Teilung verbindlich, verletzt er Bundesrecht.
iusNet ErbR 24.08.2021

Streitgenössische Nebenintervention

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach die streitgenössische Nebenintervention zulässig ist, wenn ein Urteil kraft materiellen Rechts unmittelbare Wirkungen nicht nur für die Hauptparteien, sondern auch für den Nebenintervenienten hat und diese Wirkungen nicht durch Art. 77 ZPO vermieden oder gemildert werden können. Diesfalls werden auch Prozesshandlungen des Nebenintervenienten berücksichtigt, die denjenigen der unterstützten Hauptpartei widersprechen. In casu wehrte sich der streitgenössische Nebenintervenient erfolgreich gegen die Aufhebung des Entscheids, mit dem die KESB dem Grundstückverkauf zugestimmt hatte.
iusNet ErbR 09.09.2021

Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist gegenüber den Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Zweck der Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Soweit die Rückforderung in Anwendung der längeren strafrechtlichen Frist fünf Jahre übersteigt, stellt sie nicht etwa eine Strafsanktion dar, die höchstpersönlicher Natur ist, sondern es soll auch hier dem Legalitätsprinzip zum Durchbruch verholfen werden, wobei aufgrund der deliktischen Verletzung die Wohltat der Verwirkung später eintritt. Die strafrechtliche Frist dient zudem der Harmonisierung mit anderen Rechtsvorschriften. Sie ist daher auch gegenüber den Erben des Empfängers der unrechtmässigen Leistungen anwendbar.
iusNet ErbR 24.08.2021

Checkliste: Erfolgreiche Realteilung

Arbeitshilfen
Die vertragliche, einvernehmliche Erbteilung kommt in zwei Ausprägungen vor. Bei der einen, der sog. Realteilung, werden die Aktiven des Nachlasses von den Erben direkt untereinander verteilt. Welche Punkte beachtet werden müssen, damit die Realteilung rechtsgültig zustande kommt, kann dieser Checkliste entnommen werden, die Thomas Weibel und Aline Mata im Rahmen ihres Werks «Die Erbteilung» erstellt haben.
iusNet ErbR 30.08.2021

Formulierungsbeispiele für Auskunftsbegehren gegenüber Dritten

Arbeitshilfen
Erbrechtliche Ansprüche können nur wirkungsvoll durchgesetzt werden, wenn Klarheit über die Grösse des Nachlasses besteht und allfällige Ausgleichungsansprüche gegenüber Miterben bekannt sind. Zur Erlangung dieser Erkenntnisse sind die Erben auf Informationen von Miterben und/oder Dritten angewiesen. Die Formulierungsbeispiele in dieser Arbeitshilfe können bei der Einholung von Informationen und Auskünften bei Dritten als Unterstützung dienen.
iusNet ErbR 28.06.2021

Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Genfer Cour de Justice befasste sich mit der vom Bundesgericht noch nicht entschiedenen und in der Lehre umstrittenen Frage der Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung. U.a. da die Bestimmungen im ZGB zur Ausschlagung von «la succession» und nicht von «la part de succession» sprechen (was darauf hindeute, dass der Gesetzgeber einerseits von der Annahme des Erbteils und anderseits vom vollständigen Verzicht auf diesen Anteil ausging) und da die Argumente der ablehnenden Stimmen in der Lehre überzeugten, verneint das Gericht die Möglichkeit einer teilweisen Ausschlagung.
iusNet ErbR 25.06.2021

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
Sowohl nach schweizerischem als auch nach italienischem Recht ist die Ausschlagung ein unwiderrufliches einseitiges Rechtsgeschäft, das den Wegfall der Erbeneigenschaft bewirkt. Beide Rechtsordnungen sehen vor, dass nur ein Willensmangel Grundlage für ein Zurückkommen auf die abgegebene Erklärung sein kann. Für sich allein nicht ausreichend für eine erfolgreiche Anfechtung ist das Bekanntwerden nachträglicher Tatsachen wie ein nach der konkursamtlichen Liquidation aufgefundenes Testament und ein aus der Liquidation resultierender Überschuss.
iusNet ErbR 25.06.2021

Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Stehen die Nachkommen des Erblassers als alleinige Erben fest und ist Gegenstand der Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbenbescheinigung nur die Zuwendung der durch Pflichtteilssetzung frei gewordenen verfügbaren Quote an einen von ihnen, steht dies der Ausstellung einer Erbenbescheinigung nicht entgegen. Daran ändert auch eine kantonale Praxis, gemäss welcher in der Erbenbescheinigung Angaben zum Erbteil gemacht werden, nichts. Denn diese gehören nicht zum notwendigen Inhalt und bleiben ohne rechtliche Bedeutung.
iusNet ErbR 21.06.2021

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