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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wer sich im ergänzungsleistungsrechtlichen Verfahren erstmals auf die Ungültigkeit einer Ausschlagung beriefe, um einen Anspruch auf Erbschaftsaktiven zu begründen, nachdem er sich unter Berufung auf dieselbe Ausschlagung der Haftung für die Erbschaftspassiven entzogen hat, verhielte sich rechtsmissbräuchlich. Entsprechend kann auch das Urteil des Versicherungsgerichts nicht geschützt werden, mit dem die Ausschlagung zufolge Einmischung für ungültig und die Ausschlagende für die Zwecke der Ergänzungsleistungen als Erbin erklärt wurde.
iusNet ErbR 14.01.2022

Aus einem erbrechtlichen Anspruch abgeleitete Arrestforderung: Fälligkeit

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Auch ein Erbe, der nicht von seiner Erbenstellung weiss, erwirbt die Erbschaft. Bis zur Erbteilung kommen den Erben keine alleinigen Berechtigungen an einzelnen Erbschaftsgegenständen zu. Diese Rechtslage kann ein Erbe nicht ändern, indem er eigenmächtig Sachen in Besitz nimmt. Da der düpierte Erbe nicht glaubhaft machen konnte, dass die Erbteilung bereits stattgefunden hatte, konnte er aus der Abdisponierung von Geld von einem Konto der Erblasserin durch seinen Miterben vorerst keine fällige (Arrest-)Forderung ableiten.
iusNet ErbR 14.01.2022

Aufschub der Teilung wegen laufender Revision des Ortsplans?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Kantonsgericht FR, Urteil 101 2021 131 + 204 vom 18. Oktober 2021 und BGer, Urteil 5A_959/2021 vom 13. Januar 2022

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Für einen Aufschub der Teilung gemäss Art. 604 Abs. 2 ZGB reicht es nicht aus, dass der Wert von Nachlassgrundstücken je nach Ausgang der Ortsplanrevision erheblich schwanken kann. Vorausgesetzt ist vielmehr, dass die sofortige Teilung zu einer erheblichen Schädigung der Erbschaft führen würde. Insbesondere weil die Auszonung vorliegend sehr viel wahrscheinlicher erschien als die Beibehaltung der Bauzone und der Eintritt eines Schadens somit nicht glaubhaft gemacht werden konnte, entschied das Kantonsgericht, dass die Parteien nicht verpflichtet werden können, bis zum Inkrafttreten des neuen Ortsplans in der Erbengemeinschaft zu verbleiben. - Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde tritt das Bundesgericht nicht ein.
iusNet ErbR 20.12.2021

Mietrechtlicher Kündigungsschutz einzelner Erben: Schutzwürdiges Interesse und Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
In einer Erbengemeinschaft kann jedes Mitglied das Recht, sich gegen eine missbräuchliche Kündigung zu wehren, für sich allein anrufen, sofern es die Wohnung des Erblassers tatsächlich bewohnt hat und weiterhin bewohnt, d.h. ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Kündigung hat. Da die Miterben eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, müssen jedoch alle Erben als Parteien am Prozess beteiligt sein. Ein Erbe ist m.a.W. zur alleinigen Anfechtung legitimiert, sofern er neben dem Vermieter auch die klageunwilligen Miterben ins Recht fasst.
iusNet ErbR 20.12.2021

La réduction successorale face au legs de la chose d’autrui et à la stipulation pour autrui à cause de mort : une rectification

La réduction successorale face au legs de la chose d’autrui et à la stipulation pour autrui à cause de mort : une rectification
Vertrag zugunsten Dritter von Todes wegen | Pflichtteilsmasse | Verfügbare Quote

Was, wenn der für die Beweisabnahme eingeforderte Kostenvorschuss die Entschädigung des Gutachters nicht zu decken vermag?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Übersteigen die Kosten für die Beweisabnahme die hierfür geleisteten Kostenvorschüsse, ist ein Rückgriff auf den allgemeinen Kostenvorschuss grundsätzlich zulässig, denn die Gerichtskosten umfassen auch die Kosten für die Beweisführung. Ein Kostendach ist eine verbindliche Kostenobergrenze. Im Preis inbegriffen sind sämtliche Auslagen, insbesondere auch die Mehrwertsteuer. Nicht unter das Kostendach fielen dagegen vorliegend die von der Verwaltung in Rechnung gestellten Kosten für die Bereitstellung der für die Grundstückschätzung notwendigen Unterlagen, denn dies ist üblicherweise Aufgabe der Eigentümerschaft.
iusNet ErbR 02.12.2021

Ausschlagungsrecht des Erbeserben / Annahme der Erbschaft durch Einmischung / Amtliche Liquidation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Einholung eines Erbscheins bedeutet für sich allein noch keine Annahme der Erbschaft durch Einmischung, welche der amtlichen Liquidation entgegenstehen würde. Stirbt eine Person, bevor sie die Erbschaft angenommen hat, geht ihr Recht, die Erbschaft auszuschlagen, auf ihre Erben über. Der Erbeserbe kann den Hauptnachlass annehmen, den Nachlass des zuerst Verstorbenen jedoch ausschlagen; schlägt er dagegen die Haupterbschaft aus, zieht dies die Ausschlagung auch der entfernteren Erbschaft nach sich. Die Annahme der Haupterbschaft stand dem Gesuch um amtliche Liquidation der entfernteren nicht entgegen.
iusNet ErbR 26.10.2021

Erben wider Willen? – Die Möglichkeiten des (teilweisen) Erbschaftserwerbes

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Cour de Justice/GE, Urteil DAS/91/2021 vom 25. März 2021

Die Genfer Cour de Justice hat entschieden, dass eine teilweise Ausschlagung unzulässig sei, u.a. da sie die Erbenstellung unberührt lässt. Der Entscheid ist im Ergebnis zu begrüssen, auch wenn die Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung in der Lehre kontrovers diskutiert wird. Ein bundesgerichtliches Urteil zu diesem Thema fehlt noch immer. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung muss der Erbe deshalb auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, um im Ergebnis die (Rechts-)Folgen einer teilweisen Ausschlagung zu erreichen.
Karoline Eder
iusNet ErbR 26.10.2021

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