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Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen

Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen

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Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen

A. hinterliess als gesetzliche Erben seine drei Kinder B., C. und D. aus erster Ehe (Kläger) und seine zweite Ehefrau F. (Beklagte). 2005 hatte A. bei der Auflösung der Erbengemeinschaft im Nachlass seines Vaters CHF 4 Mio. ausbezahlt erhalten. Hiervon überwies er CHF 100 000 an F. Mit der Verwaltung des übrigen Vermögens wurde die M. AG beauftragt, ein Unternehmen, bei dem C. zunächst angestellt und später Geschäftsführer war. Infolge eines Streits mit C. und Verlusten von rund CHF 500 000 kündigte A. diesen Vertrag im August 2007. Im Februar 2007 schloss A. eine nicht rückkaufsfähige lebenslängliche Altersrentenversicherung (monatlich CHF 5000 plus Überschussbeteiligung) auf 2 Leben (A. und F.) ohne Prämienrückgewähr mit einer Einmalprämie von rund CHF 1,097 Mio. und Versicherungsbeginn am 1. Februar 2007 ab. Seit den Jahren 2008/2009 verschlechterte sich der Gesundheitszustand von A. zusehends. Für seine Pflege kam überwiegend F. auf. Seit dem Jahr 2009 überwies A. ihr monatlich CHF 1913.80, wobei zwischen den Parteien umstritten ist, ob A. diese Zahlung – wie von F. geltend gemacht – zu Abgeltung der Pflegeleistungen...

iusNet ErbR 15.11.2022

 

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