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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Kantonale Zuständigkeiten – Die Teilungsart

Arbeitshilfen
Die Zuständigkeiten betreffend die Mitwirkung der Behörde bei der Erbteilung (Art. 609 ZGB), die Bildung von Losen bei Uneinigkeit der Erben (Art. 611 Abs. 2 ZGB), die Entscheidung über die Art der Versteigerung (Art. 612 Abs. 3 ZGB) und die Entscheidung über Veräusserung oder Zuweisung zusammengehörender Sachen/Familienschriften (Art. 613 Abs. 3 ZGB) sind kantonal unterschiedlich geregelt. Die von Thomas Weibel und Aline Mata im Rahmen ihres Werks «Die Erbteilung» erstellte Übersicht erlaubt eine rasche Antwort auf die Frage, welche Behörde im Einzelfall kompetent ist.
iusNet ErbR 26.04.2022

Erwirkung der Protokollierung einer Ausschlagungserklärung trotz verpasster Ausschlagungsfrist

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Um Protokollierung einer Ausschlagungserklärung trotz verstrichener Frist zu erwirken, erwies sich die Berufung gegen den das Gesuch um Protokollierung abweisenden Entscheid als nicht der richtige Weg. Das Obergericht leitete eine Kopie der Berufungsschrift an die Vorinstanz weiter, welche zu prüfen habe, ob es sich bei der Eingabe sinngemäss um ein Gesuch um Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist aus wichtigen Gründen handle. Der Begriff des wichtigen Grundes lasse dem Ermessen der zuständigen Behörde einen weiten Spielraum. Im Lichte der dargelegten Lehre und Rechtsprechung könne sich bei der Behandlung des Gesuchs eine gewisse Grosszügigkeit rechtfertigen.
iusNet ErbR 21.02.2022

Ausschlagung – Anfechtung wegen eines Willensmangels

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Ausschlagung ist ein Gestaltungsrecht und als solches unwiderruflich. Sie ist aber nach Lehre und Rechtsprechung in analoger Anwendung des Irrtumsrechts wegen Willensmangels anfechtbar. Das bedeutet jedoch nicht eine bedingungslose Übernahme dieser Regeln. Die Frist zur Geltendmachung eines Willensmangels hat den Besonderheiten des Erbrechts und insb. der Ausschlagung Rechnung zu tragen und beträgt in Anlehnung an die von der Rechtsprechung präzisierte Regelung in Art. 576 ZGB einige Wochen ab Entdeckung.
iusNet ErbR 04.02.2022

Kantonale Zuständigkeiten – Sicherungsmassregeln etc.

Arbeitshilfen
Die Zuständigkeiten für Sicherungsmassregeln, Einlieferung und Eröffnung von Testamenten, Protokollierung von Ausschlagungen etc. sind kantonal geregelt. Die von Thomas Weibel und Aline Mata im Rahmen ihres Werks «Die Erbteilung» erstellte Übersicht erlaubt eine rasche Antwort auf die Frage, welche Behörde im Einzelfall kompetent ist.
iusNet ErbR 23.02.2022

Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wer sich im ergänzungsleistungsrechtlichen Verfahren erstmals auf die Ungültigkeit einer Ausschlagung beriefe, um einen Anspruch auf Erbschaftsaktiven zu begründen, nachdem er sich unter Berufung auf dieselbe Ausschlagung der Haftung für die Erbschaftspassiven entzogen hat, verhielte sich rechtsmissbräuchlich. Entsprechend kann auch das Urteil des Versicherungsgerichts nicht geschützt werden, mit dem die Ausschlagung zufolge Einmischung für ungültig und die Ausschlagende für die Zwecke der Ergänzungsleistungen als Erbin erklärt wurde.
iusNet ErbR 14.01.2022

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