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Erbschein: Ausstellung trotz Einsprache?

Erbschein: Ausstellung trotz Einsprache?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Erbschein: Ausstellung trotz Einsprache?

E. hinterliess als Erben seine Ehefrau A. und die drei Kinder B., C. und D. aus erster Ehe. Mit Urteil vom 25. August 2022 eröffnete das Einzelgericht s.V. des Bezirksgerichts (Vorinstanz) ein Testament des Verstorbenen, stellte die gesetzliche Erbenstellung von A., B., C. und D. fest und stellte diesen die Ausstellung eines auf sie lautenden Erbscheins in Aussicht. In der Folge liessen B., C. und D. Einsprache gegen die Ausstellung eines Erbscheins an A. erheben. Gründe nannten sie keine, da die Einsprache nicht begründet werden müsse. Mit Urteil vom 27. September 2022 nahm die Vorinstanz Vormerk von der Einsprache und hielt fest, dass kein Erbschein ausgestellt werde, solange die Einsprache zu Recht bestehe. Ferner ordnete sie die Erbschaftsverwaltung an. Die Vorinstanz erwog, dass aufgrund der Einsprache grundsätzlich davon auszugehen sei, dass die Erbberechtigung von A. bestritten werde. Da nach ständiger Rechtsprechung des Obergerichts die Einsprache nicht begründet werden müsse, sei die materielle Begründetheit derselben nicht zu prüfen und es sei überdies – als weitere Folge der Einsprache – gestützt auf Art. 556 Abs. 3 ZGB und gemäss...

iusNet ErbR 30.03.2023

 

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