iusNet Erbrecht

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Erbschein

Erbschein: Ausstellung trotz Einsprache?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Ausstellung eines Erbscheins ist nur zu verweigern, wenn die Erbberechtigung der betroffenen Personen bestritten wird, wobei die Erbberechtigung der gesetzlichen Erben nicht bestritten werden kann. Ist zudem im Zeitpunkt der Einsprache bereits klar, dass sich am Kreis der Erben nichts mehr ändern kann, vermag der Erbschein seinen Zweck, sämtliche Erben auszuweisen, damit sie die Erbschaft in Besitz nehmen und provisorisch darüber verfügen können, vollumfänglich zu erfüllen und ist trotz Einsprache auszustellen.
iusNet ErbR 30.03.2023

Wer zahlt für unnötige Prozesskosten?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Eine Freizügigkeitsstiftung verlangte vom überlebenden Ehegatten für die Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens die Vorlage eines Erbscheins. Das Bezirksgericht wies das Ausstellungsgesuch wegen Ausschlagung der Erbschaft ab. Das Obergericht auferlegt die Kosten für dieses aussichtslose und, da die Berechtigung am Guthaben nicht dem Erbrecht folgt, unnötige Verfahren in Anwendung von Art. 108 ZPO der Freizügigkeitsstiftung, an welche höhere Anforderungen gestellt werden können und müssen als an den rechts- und sprachunkundigen ausländischen Hilfsarbeiter.
iusNet ErbR 14.05.2019