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Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Anbietern

Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Anbietern

Formulierungsbeispiele Rechtsbegehren

Formulierungsbeispiel: Rechtsbegehren (passives Leserecht)

«Es sei die Beklagte unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB innert Frist von 10 Tagen seit Rechtskraft des Urteils zu verpflichten, den Klägern als Erben des am [DATUM] in [ORT] verstorbenen [NAME], zuletzt wohnhaft [ADRESSE], vollständigen, uneingeschränkten Zugriff auf das Benutzerkonto des Erblassers bei der Beklagten mit dem Benutzernamen [BENUTZERNAME] zu gewähren, wie er für den Erblasser zu Lebzeiten bestanden hatte, wobei zumindest ein passives Leserecht auf der bestehenden Benutzeroberfläche (»read only»-Zugriff) zu ermöglichen ist.»

Formulierungsbeispiel: Rechtsbegehren (unbekannte Zugangsdaten, passives Leserecht)

«Es sei die Beklagte unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB innert Frist von 10 Tagen seit Rechtskraft des Urteils zu verpflichten, den Klägern als Erben des am [DATUM] in [ORT] verstorbenen [NAME], zuletzt wohnhaft [ADRESSE], bekannte Handynummer [TELEFON], bekannte E-Mail-Adressen [E-MAIL-ADRESSEN], gültige Zugangsdaten zum Benutzerkonto des Erblassers bei der Beklagten herauszugeben und den Klägern vollständigen, uneingeschränkten Zugriff auf dieses Benutzerkonto zu gewähren, wie er für den Erblasser zu Lebzeiten bestanden hatte, wobei zumindest ein passives Leserecht auf der bestehenden Benutzeroberfläche (»read only»-Zugriff) zu ermöglichen ist.»

Formulierungsbeispiel: Rechtsbegehren (aktive Weiternutzung)

«Es sei die Beklagte unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB innert Frist von 10 Tagen seit Rechtskraft des Urteils zu verpflichten, den Klägern als Erben des am [DATUM] in [ORT] verstorbenen [NAME], zuletzt wohnhaft [ADRESSE], vollständigen Zugriff auf das Benutzerkonto des Erblassers bei der Beklagten mit dem Benutzernamen [BENUTZERNAME] zu gewähren, wie er für den Erblasser zu Lebzeiten bestanden hatte. Insbesondere sei zu ermöglichen, dass die Kläger alle Funktionen des Benutzerkontos entsprechend den Befugnissen des Erblassers uneingeschränkt weiter nutzen, auf alle dort gespeicherten Inhalte zugreifen und über diese verfügen können.»

Formulierungsbeispiel: Rechtsbegehren (Herausgabe von Daten)

Es sei die Beklagte unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB innert Frist von 10 Tagen seit Rechtskraft des Urteils zu verpflichten, den Klägern als Erben des am [DATUM] in [ORT] verstorbenen [NAME], zuletzt wohnhaft [ADRESSE], folgende Daten des Erblassers unverschlüsselt und in einer herkömmlichen Benutzerstandards entsprechenden, lesbaren Form herauszugeben: [GENAU SPEZIFIZIERTE DATEN]»

Formulierungsbeispiel: Rechtsbegehren (Löschung eines Benutzerkontos)

Es sei die Beklagte unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB innert Frist von 10 Tagen seit Rechtskraft des Urteils zu verpflichten, das gesamte Benutzerkonto des am [DATUM] in [ORT] verstorbenen [NAME], zuletzt wohnhaft [ADRESSE], bei der Beklagten unter dem Benutzernamen [BENUTZERNAME] mit sämtlichen dazugehörigen, durch den Erblasser oder über den Erblasser generierten Daten und Metadaten zu löschen.

Checkliste: Gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen gegenüber Anbietern

Bei der gerichtlichen Durchsetzung von ererbten vertraglichen Ansprüchen im Bereich des digitalen Nachlasses gegenüber Anbietern sind insbesondere folgende formelle Fragen zu beachten:

  • Klagende Partei:
    • War der Erblasser selbst Vertragspartner?
    • Liegt Erbenstellung vor, zumindest provisorisch oder virtuell?
    • Notwendige Streitgenossenschaft oder eigene Prozessführungsbefugnis für den geltend zu machenden Anspruch? → Handelt es sich um ein reines Auskunftsbegehren, oder wird mehr als nur Auskunft verlangt?
  • Beklagte Partei:
    • Mit wem wurde der Vertrag abgeschlossen?
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht bei internationalen Sachverhalten:
    • Regeln des internationalen Privatrechts beachten
    • Gerichtsstand in der Schweiz? Anwendbares Recht?
    • Verbraucher- bzw. Konsumentenvertrag?
    • Wurde der Account (auch) geschäftlich genutzt? Besondere Sorgfalt bei gemischten Nutzungen (teilweise privat und geschäft-lich)
    • Kein Verbraucher- bzw. Konsumentenvertrag: Gerichtsstand und anwendbares Recht häufig in AGB geregelt
  • Rechtsbegehren
    • Zugriff auf Benutzerkonto entsprechend den Befugnissen des Erblassers auf der bestehenden Benutzeroberfläche verlangen
    • Zugriffszweck sauber definieren und richtig umschreiben (passives Leserecht, aktive Weiternutzung); reicht ein reines Leserecht aus?
    • Gültige Zugangsdaten herausverlangen, sofern Zugangsdaten unbekannt
    • Zugang zu Daten: Ist kein Zugriff auf das Konto gewünscht/möglich, sondern eine reine Datenherausgabe: genaue Spezifikation, unverschlüsselte Herausgabe in lesbarer Form verlangen
    • Formulierungsbeispiele (vorne Rz. 434 ff.) beachten
       

 

iusNet ErbR 29.08.2023

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Cordula Lötscher

Formulierungsbeispiele Rechtsbegehren

Formulierungsbeispiel: Rechtsbegehren (passives Leserecht)

«Es sei die Beklagte unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB innert Frist von 10 Tagen seit Rechtskraft des Urteils zu verpflichten, den Klägern als Erben des am [DATUM] in [ORT] verstorbenen [NAME], zuletzt wohnhaft [ADRESSE], vollständigen, uneingeschränkten Zugriff auf das Benutzerkonto des Erblassers bei der Beklagten mit dem Benutzernamen [BENUTZERNAME] zu gewähren, wie er für den Erblasser zu Lebzeiten bestanden hatte, wobei zumindest ein passives Leserecht auf der bestehenden Benutzeroberfläche (»read only»-Zugriff) zu ermöglichen ist.»

Formulierungsbeispiel: Rechtsbegehren (unbekannte Zugangsdaten, passives Leserecht)

«Es sei die Beklagte unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB innert Frist von 10 Tagen seit Rechtskraft des Urteils zu verpflichten, den Klägern als Erben des am [DATUM] in [ORT] verstorbenen [NAME], zuletzt wohnhaft [ADRESSE], bekannte Handynummer [TELEFON], bekannte E-Mail-Adressen [E-MAIL-ADRESSEN], gültige Zugangsdaten zum Benutzerkonto des Erblassers bei der Beklagten herauszugeben und den Klägern vollständigen, uneingeschränkten Zugriff auf dieses Benutzerkonto zu gewähren, wie er für den Erblasser zu Lebzeiten bestanden hatte, wobei zumindest ein passives Leserecht auf der bestehenden Benutzeroberfläche (»read only»-Zugriff) zu ermöglichen ist.»

iusNet ErbR 29.08.2023

 

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