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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Rückforderung der Kosten der Testamentseröffnung bei konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wird die Erbschaft von allen nächsten gesetzlichen Erben ausgeschlagen, gelangt sie zur Liquidation durch das Konkursamt. Die zuständige Behörde benachrichtigt das Konkursgericht. Die Wirkung der Konkurseröffnung ist dabei dieselbe wie bei den übrigen Konkurseröffnungen. Die Gläubigerforderungen richten sich nunmehr gegen die Konkursmasse der Erbschaftsliquidation. Das gilt grundsätzlich auch für die Forderung eines Erben auf Rückerstattung der von ihm vorab bezogenen Testamentseröffnungskosten.
iusNet ErbR 07.04.2021

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung nach Pfändung des Liquidationsanteils eines Miterben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Aufgrund einer Verarrestierung oder Pfändung eines Erbanteils können die Miterben nicht mehr selbständig in für die Gläubiger des betriebenen Miterben verbindlicher Weise teilen, da sie sonst ohne Weiteres in der Lage wären, den Schutzzweck von Art. 609 ZGB zu vereiteln. Weder der Schuldner noch an seiner Stelle das Betreibungsamt können mit verbindlicher Wirkung für die Gläubiger der Teilung zustimmen. Wollen die Erben schon vor dem Verwertungsstadium teilen, müssen sie dies dem Betreibungsamt melden, das an die zuständige Behörde zu gelangen hat, damit diese mitwirke.
iusNet ErbR 16.03.2021

Erbteilung: Qualifikation der Zuwendung, Testierwille, Schenkungswille, Behauptungslast

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen
F. verfügte letztwillig, ein im Miteigentum von ihr und ihrem Ehemann stehendes Grundstück solle nach dem Tod ihres Ehemanns je zur Hälfte an zwei Töchter gehen, wobei sie ihrem Ehemann die Befugnis einräumte, diese Anordnung zu ändern. Die Vorinstanz erwog, dass F. mit dieser Verfügung ihren Ehemann gerade nicht verpflichten wollte, das Grundstück an die Töchter auszuliefern. Aufgrund des fehlenden Testierwillens kann die Frage offenbleiben, ob die Erblasserin über den Anteil ihres Ehemannes überhaupt verfügen konnte.
iusNet ErbR 16.03.2021

Zustimmung der KESB zum Vergleich des vom Beistand des minderjährigen Erben abgeschlossenen Vergleichs

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Obergericht ZH, Urteil PQ200040 vom vom 23. November 2020 und BGer, Urteil 5A_34/2021 vom 22. Dezember 2021

- aktualisiert - 
Unter welchen Voraussetzungen die gemäss Art. 416 Abs. 1 Ziff. 9 ZGB erforderliche Zustimmung zu einem Vergleich zu erteilen ist, wird vom Gesetz nicht näher geregelt. Aus dem allgemeinen Grundsatz, wonach mit der Beistandschaft gemäss Art. 325 Abs. 1 ZGB die Interessen des Kindes zu wahren sind, kann jedoch abgeleitet werden, dass die Zustimmung dann zu erteilen ist, wenn der Vergleich Ausdruck einer sorgfältigen Vermögensverwaltung ist und die Substanz des Vermögens erhalten und nicht gefährdet wird. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde nicht ein.
iusNet ErbR 16.03.2021

(Erb-)Stiftung: Ausgewählte Fragen zur Entstehung und zur Rechtsfähigkeit

Kommentierung
Nachlassabwicklung

KGer SZ, Urteil ZK2 2019 43 vom 28. April 2020, und BGer, Urteil 5A_441/2020 vom 8. Dezember 2020

Die Gerichte des Kantons Schwyz hatten im Jahr 2020 die Frage zu beantworten, ob eine (Erb-)Stiftung in Gründung Anspruch auf Ausstellung einer Erbbescheinigung hat. Der Anspruch wurde von der ersten Instanz mangels Erb-, Partei- und Prozessfähigkeit der Stiftung in Gründung, von der zweiten Instanz mangels schutzwürdigen Interesses und aufgrund Einsetzung der Stiftung als Nacherbin abgelehnt. Diese Entscheide werden zum Anlass genommen, ausgewählte Fragen zur Qualifikation der Stiftung als Erbstiftung, zu deren Einsetzung als Nacherbin sowie zu deren Entstehung und Rechtsfähigkeit zu besprechen.
Alexandra Geiger
iusNet ErbR 22.02.2021

Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Die Schweigepflicht des Arztes endet grundsätzlich nicht mit dem Tod des Patienten und ist auch gegenüber Erben zu wahren. Ohne einen unmittelbaren Zusammenhang zu einem erbrechtlichen Verfahren lässt sich die erbrechtliche Relevanz von verlangten Informationen nur abstrakt beurteilen. Weder ist die blosse Möglichkeit, dass das Testament wegen Urteilsunfähigkeit infolge der Medikation ungültig sein könnte, ausreichend, um die Entbindung von der Schweigepflicht zu rechtfertigen, noch stellt das Interesse an der Erstellung der materiellen Wahrheit schon per se ein überwiegendes Interesse dar.
iusNet ErbR 18.02.2021

Widerruf oder lediglich Ergänzung der älteren Verfügung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Nachweis, dass eine jüngere Verfügung, in welcher eine ältere Verfügung nicht ausdrücklich aufgehoben wird, blosse Ergänzung der älteren Verfügung ist, unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts strengen Anforderungen. In casu sprach im Rahmen der Testamentseröffnung, bei der die Erbfolge lediglich vorläufig und unpräjudiziell bestimmt wird, nichts dagegen, die gesetzliche Vermutung greifen zu lassen, dass die jüngere Verfügung die ältere ersetzt.
iusNet ErbR 18.02.2021

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