Formulierungsbeispiel für einen Erbteilungsvertrag
ERBTEILUNGSVERTRAG
Willi Doebeli, geboren am 26. Juni 1955,
von Pratteln, Pelikanweg 48, 4133 Pratteln
und
Paul Doebeli, geboren am 29. September 1958,
von Pratteln, Am Bach 8, 4133 Pratteln
und
Nathalie Doebeli, geboren am 27. Oktober 1966,
von Pratteln, Sternallee 1, 4133 Pratteln
(gemeinsam «die Parteien»)
betreffend
Nachlass von Frieda Doebeli, geboren am 18. Januar 1931,
verstorben am 1. Mai 2019, wohnhaft gewesen am Pelikanweg 50,
4133 Pratteln
PRÄAMBEL
1
Die Erblasserin verstarb am 1. Mai 2019 in Pratteln. Sie war verwitwet und hatte zwei Söhne, Willi Doebeli und Paul Doebeli, sowie eine Tochter, Nathalie Doebeli, die sie als ihre einzigen Erben hinterliess.
2
Die Erblasserin hat am 15. Mai 1993 ein Testament errichtet («letztwillige Verfügung», Anhang). Dieses wurde den Parteien per 12. Mai 2019 eröffnet und von keiner Seite angefochten.
3
Zudem schloss die Erblasserin mit Willi Doebeli am 1. Dezember 1998 einen gemischten Schenkungsvertrag ab. Sie übertrug Willi Doebeli die Liegenschaft «Chez Nathalie» am Pelikanweg 48, 4133 Pratteln (Parzelle Nr. 1099, eingetragen im Grundbuch Pratteln), zu einem Übernahmewert von CHF 800000. Der Kaufpreis wurde einerseits durch eine Schenkung an Willi Doebeli in der Höhe von CHF 600000, die «fest und unabänderlich» der Ausgleichungspflicht unterstehe, sowie anderseits durch eine Zahlung des Restkaufpreises in der Höhe von CHF 200000 regliert.
4
Weiter erhielt Paul Doebeli diverse lebzeitige Zuwendungen von der Erblasserin, die in der letztwilligen Verfügung (wie auch schon in früheren Fassungen) im Einzelnen aufgelistet sind.
5
Die Parteien erklären einander gegenseitig, dass sie sich über ihre teilungsrelevanten Beziehungen zur Erblasserin umfassend informiert haben. Zudem haben sie für die Bewertung der sich im Nachlass befindenden Liegenschaft am Pelikanweg 50, 4133 Pratteln (Parzelle Nr. 2020, eingetragen im Grundbuch Pratteln), zwei Schätzungen eingeholt. Sie sind sich einig, dass aus diesen Schätzungen ein Übernahmewert für die Liegenschaft von insgesamt CHF 1500000 resultiert.
6
Im Hinblick auf die Teilung des Nachlasses vereinbaren die Parteien Folgendes:
I. GRUNDLAGEN DER ERBTEILUNG
A. Erben und Erbquoten
7
In der letztwilligen Verfügung setzte die Erblasserin die Parteien als Erben ein und wies Willi Doebeli eine Erbquote von 40%, Paul Doebeli eine Erbquote von 30% und Nathalie Doebeli eine Erbquote von 30% zu.
8
Die Parteien sind die einzigen Erben der Erblasserin, anerkennen einander gegenseitig als solche und erklären je vorbehaltlos die Annahme der Erbschaft.
9 Demgemäss sind die Parteien zu jeweils folgender Quote am (rechnerisch gemäss Ziff. 16 ergänzten) Nachlass der Erblasserin beteiligt:
Quote Willi Doebeli | 8/20 |
Quote Paul Doebeli | 6/20 |
Quote Nathalie Doebeli | 6/20 |
Total: | 20/20 |
B. Ausgleichung von Vorbezügen
10
Die Parteien sind sich einig, folgende Vorempfänge von der Erblasserin erhalten zu haben und vollumfänglich zum Nominalwert ohne Verzinsung auf ihre jeweilige Erbquote anrechnen zu lassen:
Willi Doebeli | CHF 600000 |
Paul Doebeli | CHF 150000 |
Nathalie Doebeli | CHF 110000 |
C. Abschlagszahlungen
11
Den Parteien wurden aus dem Nachlass in Anrechnung an ihren Erbteil Ab-schlagszahlungen von je CHF 200000 ausgerichtet.
D. Willensvollstrecker
12
Die Erblasserin setzte in der letztwilligen Verfügung Dr. Gustav Glas als Willensvollstrecker ein. Dieser trat sein Amt am 2. Juni 2019 an.
E. Nachlassinventar
13
Grundlage für die Teilung bildet das vereinfachte Inventar des Erbschaftsamts Basel-Landschaft vom 8. Juli 2019.
II. ZUSAMMENSETZUNG DES NACHLASSES
14
Gemäss Inventar setzt sich der Nachlass wie folgt zusammen:
A. Aktiven
1. Liegenschaften
Stand Inventar | Stand 31.10.19 | |
Grundbuch Pratteln, Parzelle Nr. 2020, |
||
Pelikanweg 50 | CHF 800000 | CHF 1500000 |
Total | CHF 800000 | CHF 1500000 |
2. Sammlungen
Antiquitäten | bereits verteilt (ohne Anrechnung) |
3. Bankguthaben
a) Postfinance
Stand Inventar | Stand 31.10.19 | |
IBAN Nr. CH81 0900 0020 6020 0000 1 |
||
CHF 10000 | liquidiert | |
Marchzins | CHF 1 | |
IBAN Nr. CH81 0900 0020 6020 0000 2 |
||
CHF 20000 | liquidiert | |
Marchzins | CHF 0 | |
Total | CHF 30001 |
b) Basellandschaftliche Kantonalbank
Stand Inventar | Stand 31.10.19 | |
Konto Nr. 0154.2445.1010 | CHF 40000 | CHF 600000 |
Marchzins | CHF 1 | |
Depot Nr. 0224.8545.8080 | CHF 860000 | liquidiert |
Total | CHF 900001 | CHF 600000 |
4. Vorempfänge und Schenkungen
Gemischte Schenkung an Willi Doebeli betreffend | |
Grundbuch Pratteln, Parzelle Nr. 1099, | |
mit Wirkung per 1.12.1998 | CHF 600000 |
Erlass Darlehensschuld / Schenkung an Paul Doebeli | |
mit Wirkung per 30.7.2000 | CHF 150000 |
Darlehensschuld Nathalie Doebeli, | |
mit Wirkung per 29.7.2019 | CHF 50000 |
Barzuwendung an Nathalie Doebeli am 1.2.2002 | CHF 60000 |
Total | CHF 860000 |
B. Passiven
1. Hypothekarschulden
Stand Inventar | Stand 31.10.19 | |
Basellandschaftliche Kantonalbank, | CHF 200000 | CHF 200000 |
Hypothek Nr. 0903.1391.8488, lautend auf Parzelle Nr. 2020, Grundbuch Pratteln |
||
Marchzins | CHF 108 | CHF 502 |
Total | CHF 200108 | CHF 200502 |
2. Laufende Auslagen
Beerdigungskosten | CHF 3000 |
Sonstige Auslagen | CHF 9000 |
Gebühren Erbschaftsamt Basel-Landschaft | CHF 1100 |
Total | CHF 13100 |
III. BERECHNUNGSMASSE FÜR DIE ERBTEILUNG
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Die Berechnungsmasse für die Erbteilung umfasst die Aktiven zuzüglich der Vorempfänge und Abschlagszahlungen abzüglich der Passiven. Sie setzt sich per 31.10.2019 im Einzelnen wie folgt zusammen:
Aktiven |
|
Bankguthaben | CHF 600000 |
Liegenschaft Parzelle Nr. 2020, | |
Grundbuch Pratteln, Pelikanweg 50 | CHF 1500000 |
Total | CHF 2100000 |
Vorempfänge | |
Vorempfänge an Willi Doebeli | CHF 600000 |
Vorempfänge an Paul Doebeli | CHF 150000 |
Vorempfänge an Nathalie Doebeli | CHF 110000 |
Total | CHF 860000 |
Abschlagszahlungen | |
Abschlagszahlung an Willi Doebeli | CHF 200000 |
Abschlagszahlung an Paul Doebeli | CHF 200000 |
Abschlagszahlung an Nathalie Doebeli | CHF 200000 |
Total | CHF 600000 |
Passiven | |
Hypothekarschulden | CHF 200502 |
Andere Verbindlichkeiten | CHF 13100 |
Entschädigung für Pflege der Erblasserin |
|
(vorgängig zur Erbteilung an Willi Doebeli auszurichten) |
CHF 100000 |
Weitere Auslagen | CHF p.m. |
Total | CHF 313602 (plus weitere Auslagen) |
Gesamttotal | CHF 3246398 (plus weitere Auslagen) |
16
Der Erbteil von Willi Doebeli beträgt 8/20 des dergestalt berechneten Nachlassvermögens. Auf diesen Erbteil sind die an ihn ausgerichteten Vorempfänge von CHF 600000 und die Abschlagszahlung von CHF 200000 anzurechnen.
17
Der Erbteil von Paul Doebeli beträgt 6/20 des dergestalt berechneten Nach-lassvermögens. Auf diesen Erbteil sind die an ihn ausgerichteten Vorempfänge von CHF 150000 und die Abschlagszahlung von CHF 200000 anzurechnen.
18
Der Erbteil von Nathalie Doebeli beträgt 6/20 des dergestalt berechneten Nachlassvermögens. Auf diesen Erbteil sind die an sie ausgerichteten Vorempfänge von CHF 110000 und die Abschlagszahlung von CHF 200000 anzurechnen.
IV. TEILUNGSVEREINBARUNG
A. Hausrat und Sammlungen
19
Die Erben haben den aus dem Verkauf des Hausrats erzielten Erlös und das Bargeld bereits untereinander aufgeteilt. Die Kunstsammlung der Erblasserin haben sie liquidiert. Der dabei erzielte Erlös wurde dem Konto der Erblasserin bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank, Pratteln, Konto Nr. 0154.2445.1010 («Nachlasskonto»), gutgeschrieben und ist in dessen Saldo inbegriffen.
B. Legate
20
Die mit letztwilliger Verfügung durch die Erblasserin ausgerichteten Sachlegate (vgl. Ziff. 10 der letztwilligen Verfügung) sind bereits unter den Parteien verteilt worden.
C. Liegenschaft
21
Willi Doebeli übernimmt die Liegenschaft am Pelikanweg 50, 4133 Pratteln, Parzelle Nr. 2020, Grundbuch Pratteln, zu einem Teilungswert von CHF 1500000 mit der darauf lastenden Schuldpflicht zu Alleineigentum und ist für die Entlassung von Paul Doebeli und Nathalie Doebeli aus der Schuldpflicht besorgt.
22
Die Grundbuchgebühren gehen zulasten des Nachlasses und sind dem Nachlasskonto zu belasten.
23
Willi Doebeli bezahlt demgemäss den Übernahmewert der Parzelle Nr. 2020 von CHF 1500000 wie folgt:
- durch Übernahme der Hypothekarschuld in der Höhe von CHF 200502 als Alleinschuldner;
- durch Anrechnung an seinen Erbteil von 8/20; sowie
- durch Einwerfung des den Wert seines Erbteils übersteigenden Betrags auf das Nachlasskonto.
24
Der Willensvollstrecker wird beauftragt, unmittelbar nach Eingang der Ausgleichszahlung gemäss Ziff. 21 hievor die entsprechenden Liegenschaftsübertragungen beim Grundbuchamt anzumelden.
25
Das Grundbuchamt Basel-Landschaft wird demnach ermächtigt, Willi Doebeli als Alleineigentümer der Liegenschaften einzutragen.
D. Bankguthaben
26
Die Parteien kommen überein, die zum Nachlass gehörenden Bankkonti, namentlich Postfinance, IBAN CH81 0900 0020 6020 0000 1 und IBAN CH81 0900 0020 6020 0000 2, und Basellandschaftliche Kantonalbank, Depot Nr. 0224.8545.8080, zu saldieren und die entsprechenden Guthaben auf das Nachlasskonto zu überweisen. Auszahlungen hiervon vor der endgültigen Erbteilung sind nur nach vorgängiger Zustimmung sämtlicher Erben möglich.
27
Vorab werden von dem oben aufgeführten Nachlasskonto (vgl. Ziff. 28 hiervor) sämtliche zukünftigen, im Zusammenhang mit der Erbschaft anfallende Kosten und Gebühren, insbesondere Steuern, Gebühren des Erbschaftsamts, Gebühren des Grundbuchamts etc. beglichen.
28
Anschliessend wird an den Willensvollstrecker ein noch zu bestimmendes restliches Honorar ausgerichtet.
29
Nach Bezahlung dieser Kosten kommen die Parteien überein, das aufgeführte Nachlasskonto zu saldieren und das entsprechende Guthaben – nach Abzug sämtlicher im Zusammenhang mit der Auflösung anfallenden Gebühren – Paul Doebeli sowie Nathalie Doebeli in Anrechnung an ihren jeweiligen Erbteil zu überweisen.
30
Sollte das Guthaben auf dem Nachlasskonto nicht ausreichen, verpflichten sich die Parteien, einen ihren Erbquoten gemäss Ziff. 9 hiervor entsprechenden Betrag zur Bezahlung der Kosten und Gebühren einzuschiessen.
IV. ANWEISUNG AN DEN WILLENSVOLLSTRECKER ZUR VORNAHME DER TEILUNG
31
Die Parteien beauftragen den Willensvollstrecker,
- die noch ausstehenden Passiven des Nachlasses zu begleichen,
- die Verteilung der vorhandenen Aktiven entsprechend den in Ziff. 9 festgelegten Erbquoten, unter Berücksichtigung der Vorbezüge gemäss Ziff. 10 und im Sinne der Teilungsvereinbarung gemäss Ziff. 19 ff., vorzunehmen, und
- die Übertragung der Liegenschaften und des Bankkontos gemäss Ziff. 21 ff. und 26 ff. zu veranlassen.
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
32
Die Parteien halten fest, dass nach Durchführung der Teilung keine offenen Forderungen zwischen ihnen bestehen und sie per Saldo aller Ansprüche am Nachlass der Erblasserin auseinandergesetzt sind.
33
Dieser Erbteilungsvertrag wird mit allseitiger Unterzeichnung rechtswirksam.
34
Dieser Erbteilungsvertrag wird in vier Originalen ausgefertigt, je eines für jede Partei sowie für den Willensvollstrecker. Zudem wird ein beglaubigter Auszug für die Anmeldung beim zuständigen Grundbuchamt ausgestellt.
35
Dieser Erbteilungsvertrag untersteht schweizerischem Recht.
36
Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Erbteilungsvertrag sind ausschliesslich die Gerichte am letzten Wohnsitz der Erblasserin zuständig.
Ort, Datum Ort, Datum Ort, Datum
Willi Doebeli Paul Doebeli Nathalie Doebeli