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Checkliste: Erfolgreiche Realteilung

Checkliste: Erfolgreiche Realteilung

Damit eine Realteilung rechtsgültig zustande kommt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Gegenstände (beispielsweise Bilder, Sammlungen, Schmuck etc.) müssen im Besitz des einzelnen Erben sein.
  • Bei Liegenschaften muss der betreffende Erbe im Grundbuch eingetragen worden sein: Die Anmeldung der Eigentumsübertragung hat durch schriftliche Anmeldung zu erfolgen, die von sämtlichen Erben unterschrieben sein muss. Für die Anmeldung bei Grundbuchämtern oder Banken wird in der Praxis verlangt, dass die Unterschriften beglaubigt sind, was bei Notaren, aber regelmässig auch bei Gemeindeverwaltungen vorgenommen werden kann.
  • Forderungen müssen durch sämtliche Miterben mittels schriftlicher, unterzeichneter Abtretungserklärung an den einzelnen Erben übertragen worden sein.
  • Bei Inhaberpapieren muss die Urkunde an den einzelnen Erben übergeben worden sein.
  • Bei Ordrepapieren (d.h. auf den Namen lautenden Wertpapieren) muss der Übergang auf den übernehmenden Erben auf dem Papier vermerkt sein.
iusNet ErbR 30.08.2021

Checkliste: Erfolgreiche Realteilung

Arbeitshilfen
Nachlassabwicklung

Checkliste: Erfolgreiche Realteilung

Thomas Weibel
Aline Mata

Damit eine Realteilung rechtsgültig zustande kommt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Gegenstände (beispielsweise Bilder, Sammlungen, Schmuck etc.) müssen im Besitz des einzelnen Erben sein.
  • Bei Liegenschaften muss der betreffende Erbe im Grundbuch eingetragen worden sein: Die Anmeldung der Eigentumsübertragung hat durch schriftliche Anmeldung zu erfolgen, die von sämtlichen Erben unterschrieben sein muss. Für die Anmeldung bei Grundbuchämtern oder Banken wird in der Praxis verlangt, dass die Unterschriften beglaubigt sind, was bei Notaren, aber regelmässig auch bei Gemeindeverwaltungen vorgenommen werden kann.
  • Forderungen müssen durch sämtliche Miterben mittels schriftlicher, unterzeichneter Abtretungserklärung an den einzelnen Erben übertragen worden sein.
  • Bei Inhaberpapieren muss die Urkunde an den einzelnen Erben übergeben worden sein.
  • Bei Ordrepapieren (d.h. auf den Namen lautenden Wertpapieren) muss der Übergang auf den übernehmenden Erben auf dem Papier vermerkt sein.
iusNet ErbR 30.08.2021

 

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