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Streitgenössische Nebenintervention

Streitgenössische Nebenintervention

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Nachlassabwicklung

Streitgenössische Nebenintervention

Der verbeiständeten E.C. war es u.a. untersagt, über ihre Wohnung im Stockwerkeigentum zu verfügen. 2018 wurde der Wert der Liegenschaft summarisch auf CHF 790 000 geschätzt. Im August 2018 schloss E.C., vertreten durch ihren Beistand, mit der G. AG einen ausschliesslichen Maklervertrag über den Verkauf der Liegenschaft zum Preis von CHF 830 000. Mit Entscheid vom Dezember 2018 stimmte der Friedensrichter (als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) dem Projekt, welches den Verkauf an die I. Sarl (vertreten durch A.) vorsah, zu (Art. 416 Abs. 1 Ziff. 4 ZGB) und das Verfügungsverbot wurde aufgehoben. Am 14. Januar 2019 erstellte der Notar H. den Kaufvertrag. Die Übertragung des Eigentums war u.a. an die Bedingung der endgültigen Genehmigung des Friedensrichters gebunden. 

E.C. starb am 1. April 2019. Als Erben hinterliess sie die Söhne C.C. und D.C. sowie ihren Enkel B. (zusammen: Beschwerdegegner). Die Immobilienagentur J. schätzte den Wert der Stockwerkeigentumswohnung im August 2019 auf fast eine Million Franken. Mit Gesuch vom September 2019 verlangte B. in der Folge beim Friedensrichter die Aufhebung des Entscheids vom Dezember 2018 (...

iusNet ErbR 09.09.2021

 

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