iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Notwendige Streitgenossenschaft

Notwendige Streitgenossenschaft

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen
Eine Haftung des Miterben B. aufgrund eines ihm von der Erbengemeinschaft erteilten Vermögensverwaltungsmandats scheidet vorliegend aus, da die der Ehefrau F. des Erblassers zustehende Verfügungsnutzniessung an den streitigen Aktien nach deren Verkauf in eine Quasinutzniessung am Verkaufserlös umgewandelt wurde. F. wurde somit Eigentümerin des Verkaufserlöses und nur sie konnte B. mit dessen Verwaltung beauftragen. Da F. als Nutzniesserin der Besitz am Nachlass zustand, scheitert eine aus Art. 602 ZGB abgeleitete Herausgabepflicht von B. ebenfalls. Schliesslich verneint das Gericht einen von F. geerbten Anspruch wegen Schlechterfüllung des Mandats u.a. deshalb, da das Vorliegen eines B. zurechenbaren Schadens nicht nachgewiesen wurde.
iusNet ErbR 06.02.2024

Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Stufenklagen verbinden ein Hilfsrechtsbegehren auf Informationserteilung mit einem Hauptrechtsbegehren auf Leistung desjenigen Betrags, der sich aufgrund der Information ergibt. Art. 607 Abs. 3 und Art. 610 Abs. 2 ZGB begründen weder auf der Aktiv- noch auf der Passivseite eine notwendige Streitgenossenschaft. Bei der Erbteilungsklage bilden nach der überwiegenden Lehrmeinung mehrere gemeinsam klagende Erben eine einfache Streitgenossenschaft. Passivlegitimiert sind alle Erben, welche nicht auf Klägerseite mitwirken. Zusammen bilden sie eine notwendige Streitgenossenschaft. Bei einer einfachen Streitgenossenschaft beurteilt sich die Kautionspflicht jedes einzelnen Streitgenossen unabhängig von den übrigen Streitgenossen.
iusNet ErbR 12.09.2023

Anfechtung eines von der Erbengemeinschaft geschlossenen Vertrags wegen Willensmangels durch eine Miterbin allein

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht befand, dass eine Erbin, die mit an die Käuferin und an den Miterben gerichteter, alleine abgegebener Erklärung einen namens der Erbengemeinschaft abgeschlossenen Kaufvertrag wegen Willensmangels für ungültig erklärt, legitimiert ist, die Klage auf Feststellung der Ungültigkeit des fraglichen Vertrags allein zu erheben. Hingegen steht das Recht, zu erklären, einen namens der Erbengemeinschaft abgeschlossenen Vertrag wegen Willensmangels nicht halten zu wollen, allen Erben als Gesamthänder gemeinsam zu. Gültig ausgeübt werden kann es daher grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam.
iusNet ErbR 15.11.2022

Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Bezüglich des Dispositionsgrundsatzes sind Urteil wie auch Rechtsbegehren am Grundsatz von Treu und Glauben zu messen. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz trotz der Worte «zu Lasten des Nachlasses» unter Rückgriff auf Klagebegründung und Umstände zum Schluss kam, die Klägerin verlange die Zahlung des Barlegats von der Beklagten persönlich. Das Bundesgericht bestätigt ferner seine Rechtsprechung, mit welcher es den Grundsatz der Solidarhaftung auf die Ausrichtung von Vermächtnissen ausgedehnt hat; die Miterben bilden diesfalls keine notwendige passive Streitgenossenschaft.
iusNet ErbR 30.03.2022

Mietrechtlicher Kündigungsschutz einzelner Erben: Schutzwürdiges Interesse und Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
In einer Erbengemeinschaft kann jedes Mitglied das Recht, sich gegen eine missbräuchliche Kündigung zu wehren, für sich allein anrufen, sofern es die Wohnung des Erblassers tatsächlich bewohnt hat und weiterhin bewohnt, d.h. ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Kündigung hat. Da die Miterben eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, müssen jedoch alle Erben als Parteien am Prozess beteiligt sein. Ein Erbe ist m.a.W. zur alleinigen Anfechtung legitimiert, sofern er neben dem Vermieter auch die klageunwilligen Miterben ins Recht fasst.
iusNet ErbR 20.12.2021

Ungültigkeit eines Vertrags über die Übertragung von Aktien, ungerechtfertigte Bereicherung: Aktivlegitimation eines einzelnen Erben

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Schliesst eine Erbengemeinschaft mit einem Dritten einen Vertrag über die Abtretung von Aktien, die zum Nachlass gehören, werden die Mitglieder der Erbengemeinschaft gemeinschaftlich Inhaber der aus dem Vertrag fliessenden Rechte und Pflichten und sie können als notwendige Streitgenossen grundsätzlich nur gemeinsam klagen oder beklagt werden. Daran ändert – wie im zu beurteilenden Fall geschehen – die Auflösung der Erbengemeinschaft infolge Teilung nichts. Da keine Ausnahme anwendbar war, hätten die Miterben bei der gerichtlichen Geltendmachung der Ungültigkeit des Vertrags wegen Willensmangels gemeinsam vorgehen müssen. – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen das Urteil der Cour de Justice mit substituierter Begründung ab.
iusNet ErbR 02.12.2021

Streitgenössische Nebenintervention

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach die streitgenössische Nebenintervention zulässig ist, wenn ein Urteil kraft materiellen Rechts unmittelbare Wirkungen nicht nur für die Hauptparteien, sondern auch für den Nebenintervenienten hat und diese Wirkungen nicht durch Art. 77 ZPO vermieden oder gemildert werden können. Diesfalls werden auch Prozesshandlungen des Nebenintervenienten berücksichtigt, die denjenigen der unterstützten Hauptpartei widersprechen. In casu wehrte sich der streitgenössische Nebenintervenient erfolgreich gegen die Aufhebung des Entscheids, mit dem die KESB dem Grundstückverkauf zugestimmt hatte.
iusNet ErbR 09.09.2021

(Un-)Verbindlichkeit der Prozessabstandserklärung hinsichtlich des Erbteilungsprozesses

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht hat die vorinstanzliche Ansicht, gemäss welcher B einem zur Anfechtung berechtigenden Grundlagenirrtum unterlegen sei, verworfen und entschieden, dass B rechtswirksam den Prozessabstand erklärt habe. Der Entscheid ist im Ergebnis zwar vertretbar, überzeugt jedoch in der Begründung nicht vollends.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 30.08.2021

Aktivlegitimation, Passivlegitimation und notwendige Streitgenossenschaft bei Anfechtung der Einsetzung eines Erbschaftsverwalters

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
Bei der Anfechtung der Anordnung der Erbschaftsverwaltung durch einen Erben müssen alle Miterben ins Recht gefasst werden (notwendige passive Streitgenossenschaft). Da im summarischen Verfahren die Untersuchungs- und die Offizialmaxime anwendbar sind und Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich gemäss Art. 256 ZPO abänderbar sind, erwies es sich in casu als gerechtfertigt, den nicht genannten Miterben von Amtes wegen als Gegenpartei zu behandeln.
iusNet ErbR 07.09.2020

Passivlegitimation bei Ungültigkeitsklage gegen die Einsetzung eines Willensvollstreckers

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Bei der Klage auf Ungültigerklärung der Willensvollstreckung besteht keine notwendige passive Streitgenossenschaft; es genügt, die Klage gegen den Willensvollstrecker zu richten. Mit der auf die Parteien beschränkten Wirkung des Urteils über eine Ungültigkeitsklage ist nicht gesagt, dass die Ungültigerklärung nicht auch für Dritte von Bedeutung sein kann. Das von einem Erben erstrittene gutheissende Urteil schliesst das Handeln des Willensvollstreckers nicht nur gegenüber dem Kläger, sondern auch gegenüber allen am Prozess nicht beteiligten Erben und Begünstigen aus.
iusNet ErbR 17.02.2020

Seiten