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Mietrechtlicher Kündigungsschutz einzelner Erben: Schutzwürdiges Interesse und Aktivlegitimation

Mietrechtlicher Kündigungsschutz einzelner Erben: Schutzwürdiges Interesse und Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Mietrechtlicher Kündigungsschutz einzelner Erben: Schutzwürdiges Interesse und Aktivlegitimation

B. war ab 1989 Mieterin einer 3½-Zimmer-Wohnung in Genf. Die Immobilie wurde im März 2010 von der A. AG erworben. Im April 2014 verstarb B. Nachdem die A. AG ab August 2014 verschiedene Schritte unternommen hatte, um mit den Erben von B. bzw. den Bewohnern der Wohnung ins Gespräch zu kommen, teilte der Erbenvertreter im Nachlass von B. der A. AG im November 2014 mit, B. habe als Erben ihre Söhne B1, wohnhaft in besagter Wohnung, und B2, mit unbekanntem Verbleib, hinterlassen. Im Dezember 2014 kündigte die A. AG den Mietvertrag. In einem im April 2017 letztinstanzlich vom Bundesgericht entschiedenen Verfahren focht B1 die Kündigung mit Klage gegen die A. AG und B2 erfolgreich an. B2 wurde in der Zwischenzeit mit Entscheid vom 4. April 2016 mit Wirkung per 31. Dezember 1997 für verschollen erklärt. Im Mai 2017 kündigte die Vermieterin mit amtlichem Formular an B1 und B2 (an die Adresse von dessen Sohn B3) den Mietvertrag erneut. Wiederum focht B1 die Kündigung an, wobei er seine Klage vom Februar 2018 einzig gegen die A. AG richtete. Am 11. Juni 2018 reichte er dem Gericht einen am 11. Oktober 2016 ausgestellten Erbschein ein, der als Erben B1 sowie die Söhne von B2, d.h....

iusNet ErbR 20.12.2021

 

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