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Schutzwürdiges Interesse

Abgaberechtliche Steuernachfolge: Individuelle Parteistellung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
In abgaberechtlichem Zusammenhang kommt jedem Mitglied einer Gesamthandschaft eine individuelle Parteistellung zu, soweit belastende oder pflichtbegründende Anordnungen infrage stehen. Selbst wenn der sie vertretende Generalerbenvertreter nicht in den gemäss Art. 602 Abs. 3 ZGB vorgesehenen Formen bestellt worden sein sollte, durften die drei Kinder des Erblassers daher im Verfahren betreffend die Veranlagung des Erblassers vor Bundesgericht ohne die vierte Erbin auftreten. Es fehlte jedoch am schutzwürdigen Interesse, da die beantragte Höherbewertung von fünf Liegenschaften einzig mit der noch vorzunehmenden erbrechtlichen Auseinandersetzung begründet wird, welche von der steuerrechtlichen Bewertung grundsätzlich nicht präjudiziert wird.
iusNet ErbR 13.06.2023

Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung/Beschwerdeberechtigung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen
Nach der Rechtsprechung hat die gerichtliche Ungültigerklärung eines Testaments zur Folge, dass frühere gültige Verfügungen von Todes wegen, die durch das ungültige Testament aufgehoben wurden, wieder aufleben. Vorliegend hatte der Beschwerdeführer lediglich die jüngere Verfügung angefochten, nicht aber die ältere, die ihn ebenfalls von der Erbfolge ausschloss. Der Beschwerdeführer ist mangels schutzwürdigen Interesses nicht beschwerdeberechtigt, weshalb das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eintritt.
iusNet ErbR 27.02.2023

Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Der Umstand allein, dass der Kläger Einwohner der Stadt U. war, vermochte die Aktivlegitimation zur Klage auf Vollzug der mit dem Vermächtnis des Schlösslis an die Stadt U. verbundenen erblasserischen Auflage, dass das Schlössli ausschliesslich öffentlich zu nutzen sei, nicht zu begründen. Dafür hätte der Kläger eine spezifische Beziehungsnähe persönlicher, räumlicher oder sachlicher Natur zur Streitsache haben oder zumindest einen aktuellen oder potenziellen praktischen Nutzen aus dem Vollzug der Auflage ziehen können müssen. Die Motivation, gewissermassen stellvertretend die Interessen des Verstorbenen zu wahren und dafür zu sorgen, dass dessen Wille erfüllt wird, genügt dagegen für Private nicht.
iusNet ErbR 19.12.2022

Mietrechtlicher Kündigungsschutz einzelner Erben: Schutzwürdiges Interesse und Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
In einer Erbengemeinschaft kann jedes Mitglied das Recht, sich gegen eine missbräuchliche Kündigung zu wehren, für sich allein anrufen, sofern es die Wohnung des Erblassers tatsächlich bewohnt hat und weiterhin bewohnt, d.h. ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Kündigung hat. Da die Miterben eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, müssen jedoch alle Erben als Parteien am Prozess beteiligt sein. Ein Erbe ist m.a.W. zur alleinigen Anfechtung legitimiert, sofern er neben dem Vermieter auch die klageunwilligen Miterben ins Recht fasst.
iusNet ErbR 20.12.2021