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Abgaberechtliche Steuernachfolge: Individuelle Parteistellung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft

Abgaberechtliche Steuernachfolge: Individuelle Parteistellung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft

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Prozessrechtliche Fragen

Abgaberechtliche Steuernachfolge: Individuelle Parteistellung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft

Der im Juli 2016 verstorbene C.A., der mehrere Liegenschaften im Kanton Zürich hielt, hinterliess als Erben seine Ehefrau B.A., die Söhne A.A. und E.A. sowie die Tochter D. Das Steueramt veranlagte C.A. für die Steuerperiode vom 1. Januar 2016 bis zu seinem Todestag infolge Nichteinreichung einer Steuererklärung zunächst nach Ermessen, nach Einsprache von B.A. im ordentlichen Verfahren. Einsprache hatte auch A.A. erhoben. Nach deren teilweiser Gutheissung erhob A.A. Rekurs an das Steuerrekursgericht. Diesem schlossen sich die Geschwister, nicht aber B.A. an. Der Rekurs zielte – gestützt auf ein Verkehrsgutachten des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau – auf eine Höherbewertung von fünf Liegenschaften ab, welche die Rechtsmittelführenden damit begründeten, dass die steuerrechtliche Bewertung von Bedeutung für die erbrechtliche Auseinandersetzung sei. Das Steuerrekursgericht verneinte ein schutzwürdiges Interesse der Rechtsmittelführer an der Höherbewertung und trat auf den Rekurs nicht ein. Gegen diesen Entscheid gelangten die Kinder, nunmehr vertreten durch F. als «Generalerbenvertreter», der seinerseits durch A.A. vertreten wurde, mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht....

iusNet ErbR 13.06.2023

 

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