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Abgaberechtliche Steuernachfolge

Abgaberechtliche Steuernachfolge: Individuelle Parteistellung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
In abgaberechtlichem Zusammenhang kommt jedem Mitglied einer Gesamthandschaft eine individuelle Parteistellung zu, soweit belastende oder pflichtbegründende Anordnungen infrage stehen. Selbst wenn der sie vertretende Generalerbenvertreter nicht in den gemäss Art. 602 Abs. 3 ZGB vorgesehenen Formen bestellt worden sein sollte, durften die drei Kinder des Erblassers daher im Verfahren betreffend die Veranlagung des Erblassers vor Bundesgericht ohne die vierte Erbin auftreten. Es fehlte jedoch am schutzwürdigen Interesse, da die beantragte Höherbewertung von fünf Liegenschaften einzig mit der noch vorzunehmenden erbrechtlichen Auseinandersetzung begründet wird, welche von der steuerrechtlichen Bewertung grundsätzlich nicht präjudiziert wird.
iusNet ErbR 13.06.2023