Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag
Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag
Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag
Der 1981 verstorbene E. hatte mit Testament seine vier Kinder A., B., C. und D. als Erben zu einem Viertel und seine Ehefrau F. als Nutzniesserin am gesamten Nachlassvermögen eingesetzt. Mit Vollmacht vom 16. Januar 1982 erteilten C., D., A. und F. dem B. ein Mandat, das insbesondere darin bestand, sie im Nachlass von E. zu vertreten, «der mit einem Anteil an der Firma G. SA […] und an der Firma H. SA […], die von G. SA übernommen wurde, beteiligt [war]», sowie die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Wert der Aktien von E. an diesen Firmen im Hinblick auf das Inventar der Nachlassgüter zu ermitteln.
Laut dem Nachlassinventar des Friedensgerichts vom Juni 1982 umfassen die Aktiven des Nachlasses – neben Immobilien und einem Auto – Inhaberpapiere, öffentliche Gelder, Obligationen, Hypothekarforderungen u.a.m., wobei das Inventar keine Angaben über die Herkunft dieser Vermögenswerte im Wert von CHF 345 893.50 machte. Nach Abzug der Schulden hatte die Erbschaft ohne Auto und Immobilien gemäss diesen Unterlagen einen Nettowert von CHF 230 151.60.
1983 verkaufte die Erbengemeinschaft von E., beschrieben als bestehend aus «F., D., C., A...
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