iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Geschäftsführung Ohne Auftrag

Geschäftsführung ohne Auftrag

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen
Eine Haftung des Miterben B. aufgrund eines ihm von der Erbengemeinschaft erteilten Vermögensverwaltungsmandats scheidet vorliegend aus, da die der Ehefrau F. des Erblassers zustehende Verfügungsnutzniessung an den streitigen Aktien nach deren Verkauf in eine Quasinutzniessung am Verkaufserlös umgewandelt wurde. F. wurde somit Eigentümerin des Verkaufserlöses und nur sie konnte B. mit dessen Verwaltung beauftragen. Da F. als Nutzniesserin der Besitz am Nachlass zustand, scheitert eine aus Art. 602 ZGB abgeleitete Herausgabepflicht von B. ebenfalls. Schliesslich verneint das Gericht einen von F. geerbten Anspruch wegen Schlechterfüllung des Mandats u.a. deshalb, da das Vorliegen eines B. zurechenbaren Schadens nicht nachgewiesen wurde.
iusNet ErbR 06.02.2024

Anspruch der Erbengemeinschaft gegen eine Erbin auf Herausgabe der von ihr in einer Auktion erzielten Verkaufserlöse für Nachlassgegenstände

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Von Ausnahmefällen (Handeln im Notfall, Erbenvertretung) abgesehen, untersteht das Handeln eines einzelnen Erben den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419 ff. OR). Die Anwendung von Art. 423 Abs. 1 OR (bezüglich des Anspruchs des Geschäftsherrn auf die aus der Geschäftsführung im Interesse des Geschäftsführers hervorgehenden Vorteile) setzt allerdings voraus, dass der Geschäftsführer bösgläubig war. War er gutgläubig, unterstehen die Beziehungen zwischen den Parteien den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung. Ausgeschlossen ist diesfalls grundsätzlich – mangels Verschuldens – eine Haftung nach Art. 41 OR, obwohl das Prinzip der Einstimmigkeit verletzt wurde.
iusNet ErbR 28.04.2020