Aktivlegitimation, Passivlegitimation und notwendige Streitgenossenschaft bei Anfechtung der Einsetzung eines Erbschaftsverwalters
Aktivlegitimation, Passivlegitimation und notwendige Streitgenossenschaft bei Anfechtung der Einsetzung eines Erbschaftsverwalters
Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
Aktivlegitimation, Passivlegitimation und notwendige Streitgenossenschaft bei Anfechtung der Einsetzung eines Erbschaftsverwalters
C. hinterliess als gesetzliche Erben seine Brüder A. und B. Die Nachlassaktiven betrugen über CHF 20 Mio. Im April 2020 ernannte die zuständige Friedensrichterin gestützt auf Art. 554 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB D. zum Erbschaftsverwalter. Gegen diesen Beschluss erhob A. Berufung, im Wesentlichen mit dem Begehren, die Erbschaftsverwaltung sei aufzuheben.
A. hat die Berufung weder gemeinsam mit B. ergriffen noch diese gegen B. gerichtet. Es stellen sich daher die Fragen der Aktiv- und der Passivlegitimation sowie der notwendigen Streitgenossenschaft.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details
steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.