Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)
Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)
Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)
A., B. und C. sind die Kinder und gesetzlichen Erben der 2013 verstorbenen D. Nachdem das Friedensrichteramt zwischen den Parteien keine Einigung erzielen konnte, reichten B. und C. am 13. September 2022 beim Bezirksgericht (Vorinstanz) Klage gegen A. ein und beantragten, dass A. ihnen Auskunft über die Erbschaft zu erteilen habe und dass die Erbschaft unter Berücksichtigung des Auskunftsresultats zu teilen sei. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2022 stellte A. den Antrag, B. sei unter Androhung von Säumnisfolgen gemäss Art. 101 Abs. 3 ZPO zur Leistung einer Sicherheit für seine Parteientschädigung in angemessener Höhe, mindestens jedoch im Umfang von CHF 30 000 zu verpflichten. Die Vorinstanz wies das Sicherstellungsbegehren ab. Dagegen erhebt A. Beschwerde.
Die Vorinstanz hatte erwogen, dass B. und C. eine erbrechtliche Auskunfts- und Teilungsklage eingereicht hätten. Bei der Erbteilungsklage müssten alle beteiligten Personen entweder auf Kläger- oder auf Beklagtenseite in den Prozess miteinbezogen werden. B. und C. bildeten entsprechend eine notwendige Streitgenossenschaft. Gemäss Art. 99 Abs. 2 ZPO sei bei notwendigen Streitgenossen...
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