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Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Auskunftsanspruch

Auskunftsanspruch

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Beim in allen Fällen der Nacherbeneinsetzung zu erstellenden Inventar handelt es sich um ein Sicherungsinventar. Die zuständige Behörde muss zum Zweck der Errichtung des Inventars von den Erben und von Dritten Auskünfte über das Vermögen des Erblassers per Todestag erhalten können, nicht aber über das, was vorher geschehen ist. Die Anordnung zur Auskunftserteilung kann mit Androhung von Strafe nach Art. 292 StGB verbunden werden. Das Recht auf Auskunft von Dritten kann jedoch mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage nicht über den Sicherungszweck des Inventars hinausgehen. Die Behörde kann insb. keine Informationen über Vermögenswerte erhalten, an denen der Erblasser nur wirtschaftlich berechtigt war, oder wenn das Recht auf Auskunft bestritten wird, da in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht endgültig über Bestand und Umfang des Auskunftsanspruchs entschieden werden kann.
iusNet ErbR 23.11.2023

Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Stufenklagen verbinden ein Hilfsrechtsbegehren auf Informationserteilung mit einem Hauptrechtsbegehren auf Leistung desjenigen Betrags, der sich aufgrund der Information ergibt. Art. 607 Abs. 3 und Art. 610 Abs. 2 ZGB begründen weder auf der Aktiv- noch auf der Passivseite eine notwendige Streitgenossenschaft. Bei der Erbteilungsklage bilden nach der überwiegenden Lehrmeinung mehrere gemeinsam klagende Erben eine einfache Streitgenossenschaft. Passivlegitimiert sind alle Erben, welche nicht auf Klägerseite mitwirken. Zusammen bilden sie eine notwendige Streitgenossenschaft. Bei einer einfachen Streitgenossenschaft beurteilt sich die Kautionspflicht jedes einzelnen Streitgenossen unabhängig von den übrigen Streitgenossen.
iusNet ErbR 12.09.2023

Ausübung des materiellrechtlichen Auskunftsrechts von Erben im Wege der Nebenintervention?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
Ein materiellrechtlicher Anspruch auf Auskünfte und Akten muss Gegenstand eines Verfahrens sein, das eine vollständige Prüfung der Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ermöglicht, da der Richter dann endgültig über das Schicksal dieses Anspruchs entscheidet, der sich naturgemäss mit der Erteilung der Auskünfte und Akten erschöpft. Ein solches Recht kann daher nicht durch eine Nebenintervention in einem Verfahren zwischen einem Kunden und seiner Bank geltend gemacht werden, denn die Zulassung zur Nebenintervention setzt lediglich die Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses des Intervenienten voraus, sodass dieses Institut keine umfassende Prüfung des materiellen Anspruchs erlaubt.
iusNet ErbR 17.08.2023

Pflicht des Willensvollstreckers zur Beschaffung von Informationen (Realteilung; Abschluss des Erbgangs)

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Die für den Abschluss und die Durchführung einer Realteilung erforderliche Einstimmigkeit der Erben ist erreicht, wenn das gesamte aufzuteilende Vermögen tatsächlich Gegenstand einer Verfügungshandlung der Erben zugunsten des Begünstigten gewesen ist. Grundsätzlich endet das Mandat des Willensvollstreckers, wenn die Teilung durchgeführt und die Schlussabrechnung vorgelegt wurde. Da die Realteilung in casu trotz von einem Erben verweigerter Unterzeichnung des Teilungsplans abgeschlossen war und das Mandat geendet hatte, konnte der Willensvollstrecker nicht mehr zur Beschaffung von Informationen verpflichtet werden.
iusNet ErbR 17.05.2021

Informationsrechte und -pflichten der Erben

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das Informationsrecht bzw. die gegenseitige Mitteilungspflicht der Erben bezüglich aller für die Erbteilung potenziell relevanter Umstände basiert auf Art. 607 Abs. 3 und Art. 610 Abs. 2 ZGB. Die Lücke bezüglich des Informationsrechts der Erben gegenüber Dritten, mit welchen der Erblasser in keinem vertraglichen Verhältnis stand, die dem Erben aber möglichweise erbrechtlich verbunden sind, wurde von Lehre und Rechtsprechung durch analoge Anwendung dieser Bestimmungen gefüllt. Auch die Frage, ob Erben von wirtschaftlich Berechtigten ein Informationsrecht zusteht, hat das Bundesgericht zwischenzeitlich ausdrücklich bejaht. Künftig soll Art. 601a Abs. 1 VE-ZGB das Auskunftsrecht gegenüber Dritten regeln.
Thomas Weibel
Aline Mata
iusNet ErbR 21.12.2020

Auskunftsersuchen gegen ein in der Schweiz ansässiges Bankinstitut/Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung
Art. 88 Abs. 1 IPRG sieht eine subsidiäre Zuständigkeit der schweizerischen Behörden vor für den Fall, dass sich die ausländischen Behörden – nicht nur des Wohnsitzstaates, sondern auch anderer ausländischer Staaten, insbesondere des Heimatstaates – nicht mit dem in der Schweiz gelegenen Nachlass eines Ausländers mit letztem Wohnsitz im Ausland befassen. Im Falle einer rechtlichen Untätigkeit genügt der Nachweis der ausländischen Rechtsnormen, welche die Nichtbefassung vorsehen; ein Nachweis der tatsächlichen Inaktivität entfällt.
iusNet ErbR 23.10.2020

Recht des Willensvollstreckers auf Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit einem von der Erblasserin errichteten Trust

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Informationsrechte, die den Erben im Rahmen einer Erbfolge gegenüber Dritten zustehen, können entweder vertraglicher (Klage auf Rechenschaftsablegung) oder erbrechtlicher (Art. 607 Abs. 3 und 610 Abs. 2 ZGB per analogiam) Art sein. Verlangen Erben Auskunft über Kontostände eines Trusts, an dem der Erblasser lediglich wirtschaftlich Berechtigter war, richtet sich ihr Informationsanspruch ggf. nach dem Erbrecht, da es in dieser Konstellation an einem Vertragsverhältnis mit dem Erblasser fehlt, aus dem ein vertraglicher Anspruch abgeleitet werden könnte.
iusNet ErbR 16.07.2020

Auskunfts- und Editionsbegehren

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

5A_493/2019

Die Rüge, dass die von der Auskunftspflichtigen in einem «lückenlosen» Ordner eingereichten Unterlagen nicht vollständig seien, ist vor Bundesgericht nicht mehr zulässig, wenn sie nicht schon vor den Vorinstanzen erhoben wurde. Das Gericht darf einer Partei nicht mehr und nichts anderes zusprechen, als sie verlangt (Art. 58 Abs. 1 ZPO): Wird nur die Herausgabe von Auszügen betreffend Konten und Depots einer bestimmten Person verlangt, kann die Edition von Unterlagen zu Konten einer anderen Person in diesem Verfahren nicht verfügt werden.
iusNet ErbR 03.02.2020

Beginn des Willensvollstreckermandats und andere Fallstricke

Kommentierung
Nachlassverwaltung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung betreffend Beginn des Willensvollstreckermandats: Der Willensvollstrecker wird bereits mit der letztwilligen Verfügung rechtsgültig ernannt. Der behördlichen Mitteilung (Art. 517 Abs. 2 ZGB) kommt danach nur noch deklaratorische Wirkung zu. Sofern er von seiner Ernennung Kenntnis hat, kann der Willensvollstrecker das Amt bereits vor der behördlichen Mitteilung ausdrücklich oder durch faktische Anhandnahme der Nachlassabwicklung annehmen. Eine Belehrung über die 14-tägige Ablehnungsfrist in der Mitteilung kann entfallen, wenn der Willensvollstrecker diese kennt oder kennen müsste.
Marjolein Bieri
iusNet ErbR 23.12.2019

Auskunftsanspruch des übergangenen pflichtteilsgeschützten Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Verletzt die güterrechtliche Gesamtgutzuweisung den Pflichtteil von Nachkommen, kann der Betroffene gemäss Art. 522 ff. ZGB auf Herabsetzung klagen. Dabei handelt es sich um einen erbrechtlichen Rechtsbehelf. Der Betroffene kann sich daher i.d.Z. auch auf die Auskunftsansprüche gemäss Art. 607 und 610 ZGB berufen. Blosses Kennenmüssen der Pflichtteilsverletzung reicht nicht aus, um die relative Verjährungsfrist auszulösen. Ein stillschweigender Verzicht auf Herabsetzung setzt u.a. Kenntnis der wesentlichen Elemente zur Begründung des Anspruchs voraus.
iusNet ErbR 28.10.2019