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Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Die Eheleute F.V. und D.V. hatten mit Erbvertrag F.V. zur Hälfte und den Sohn C.V. sowie die Enkelin K. zu je einem Viertel als Erben eingesetzt, wobei der Erbteil von F.V. mit einer Nacherbschaft zugunsten von C.V. und K. auf den Überrest belastet war. 2022 starb D.V. In der Folge ordnete der Friedensrichter ein Inventar über das Nachlassvermögen an und informierte die Erben am 5. Dezember 2022 darüber, dass dieses aufgenommen sei. Mit separaten Schreiben vom 14. Dezember 2022 verlangten C.V. und K. eine nicht bezifferte Änderung der Aufteilung der im Inventar aufgeführten Eigengüter, da ihnen das F.V. zugewiesene Eigengut zu hoch erschien. Auf Anfrage des Gerichts ergänzten sie ihr Gesuch dahingehend, dass sie Informationen über die Herkunft von Geldern auf vier Bankkonten verlangten, deren Inhaberin F.V. bzw. F.V. zusammen mit D.V. ist, um ggf. eine Berichtigung des Inventars verlangen zu können. Mit Entscheid vom 8. Juni 2023 wies der Friedensrichter (Vorinstanz) das Berichtigungsgesuch ab. Er erwog, dass das Inventar keine materiell-rechtliche Wirkung habe und dass die Zuordnung im Inventar zu den Eigengütern der Ehegatten auf den verfügbaren Informationen...

iusNet ErbR 23.11.2023

 

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