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Nacherbeneinsetzung

Der nachlässige Testator und die unerwünschte Ersatzerbin

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Cour de Justice, Urteil DAS/154/2024 vom 3. Juli 2024

A und B fochten vor Obergericht die Einsetzung der Erbschaftsverwaltung sowie die vorläufige Auslegung des Testaments im Nachlass von E an. E war bei Erstellung des Testaments mit F verheiratet gewesen und hatte F als Alleinerbin und deren Tochter als Ersatzerbin eingesetzt. Bei seinem Tod war er von F geschieden und unterdessen mit A verheiratet, mit der er die gemeinsame Tochter B hatte. Das Testament hatte er wohl anzupassen vergessen. Die Justice de Paix erachtete in ihrer vorläufigen Auslegung F als Erbin im Nachlass von E. A und B beantragten vor Obergericht die Feststellung ihrer Alleinerbenstellung. Der Beitrag nimmt dieses Urteil zum Anlass, die Problematik vergessener Testamente zu beleuchten.
Désirée von Grünigen
iusNet ErbR 28.10.2024

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Beim in allen Fällen der Nacherbeneinsetzung zu erstellenden Inventar handelt es sich um ein Sicherungsinventar. Die zuständige Behörde muss zum Zweck der Errichtung des Inventars von den Erben und von Dritten Auskünfte über das Vermögen des Erblassers per Todestag erhalten können, nicht aber über das, was vorher geschehen ist. Die Anordnung zur Auskunftserteilung kann mit Androhung von Strafe nach Art. 292 StGB verbunden werden. Das Recht auf Auskunft von Dritten kann jedoch mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage nicht über den Sicherungszweck des Inventars hinausgehen. Die Behörde kann insb. keine Informationen über Vermögenswerte erhalten, an denen der Erblasser nur wirtschaftlich berechtigt war, oder wenn das Recht auf Auskunft bestritten wird, da in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht endgültig über Bestand und Umfang des Auskunftsanspruchs entschieden werden kann.
iusNet ErbR 23.11.2023