Die Erbbescheinigung ist ein provisorischer Legitimationsausweis ohne materiellrechtliche Bedeutung für die Erbberechtigung. Sie wird aufgrund einer vorläufigen Beurteilung der Rechtsnachfolge ausgestellt und ist als Anordnung der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich abänderbar, sobald sie sich als materiell unrichtig erweist. Die materielle Unrichtigkeit bezieht sich nicht auf die materielle Rechtslage, sondern die Erbbescheinigung ist nur zu korrigieren, wenn sich dies durch Urkunden, aufgrund derer die Behörde zur Ausstellung gehalten ist, aufdrängt.