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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Wenn die Erbbescheiniung CHF 6551 kostet …

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Trotz eines Hinweises auf dem Formular zur Erbscheinbestellung, dass Grundlage für Berechnung der Kosten der Wert der gesamten Erbschaft ist, und auch wenn es der Praxis der Erbschaftsgerichte entspricht und i.d.R. auch keinen Anlass zur Beanstandung gibt, verletzt es formell das Gehör der Betroffenen, wenn ihnen die beigezogenen Steuerzahlen nicht vor der Kostenfestsetzung bekannt gegeben werden. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt ungeachtet der materiellen Begründetheit der Beschwerde zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids.
iusNet ErbR 02.10.2019

Wann und in welchem Umfang können die Kosten für erbgangssicherende Massnahmen dem Nachlass auferlegt werden?

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung
Ob und inwieweit dem Nachlass Kosten für erbgangssichernde Massnahmen auferlegt werden können, hängt davon ab, ob die anordnende Instanz für die Anordnung der erbgangsichernden Massnahmen zuständig war und ob sie die geeigneten Massnahmen getroffen hat. Erbschaftsverwaltung und Erbenruf sind nur anzuordnen, falls sie notwendig i.S.v. Art. 551 Abs. 1 ZGB sind. Die einjährige Erbenruffrist ist eine Ordnungsfrist, deren Nichtbeachtung keinen materiellen Rechtsverlust für die an der Erbschaft Berechtigten nach sich zieht.
iusNet ErbR 02.10.2019

Zulässigkeit der Vereinbarung eines pactum de palmario

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Der Abschluss eines pactum de palmario (Erfolgsprämie) während laufenden Mandats verletzt Art. 12 lit. e BGFA. Auch bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars sind sämtliche Leistungen zu dokumentieren, da andernfalls die Angemessenheit des Honorars nicht überprüft werden kann. Ergibt die Gegenüberstellung von Zeitaufwand und eingefordertem Honorar einen Stundenansatz von CHF 910, ist die Schlussfolgerung, wonach das i.Z.m. mit der erbrechtlichen Angelegenheit ohne besondere Schwierigkeiten verrechnete Honorar krass übersetzt ist und damit ein Verstoss gegen Art. 12 lit. a BGFA vorliegt, nicht zu beanstanden. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
iusNet ErbR 18.09.2019

Delegation des Verkaufs von Nachlassliegenschaften durch den Willensvollstrecker

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Verkauf von Liegenschaften mit hohem Wert kann den Beizug eines professionellen Liegenschaftsmäklers gebieten, auch wenn der Willensvollstrecker selbst Immobilienfachmann ist. Bei einem Mäklervertrag mit Provision in Form eines prozentualen Anteils am Verkaufserlös haben die Parteien ein gleichgerichtetes Interesse an einem möglichst hohen Verkaufspreis. Es besteht daher keine Gefahr der Benachteiligung des Vertretenen, weshalb der Vertrag selbst dann gültig wäre, wenn ein Insichgeschäft vorläge.
iusNet ErbR 26.08.2019

Eintragung im Grundbuch: Ehegattengesellschaftsvertrag mit Anwachsungsklausel vs. Universalsukzession

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Für die inhaltliche Berichtigung eines Grundbucheintrags ist nicht Beschwerde nach Art. 956a ZGB, sondern die Grundbuchberichtigungsklage nach Art. 975 Abs. 1 ZGB zu ergreifen. Die materiellrechtlichen Vorbringen des Klägers und insbesondere die Frage des Verhältnisses zwischen Ehegattengesellschaftsvertrag mit Anwachsungsklausel und erbrechtlicher Universalsukzession kann bei diesem Ausgang des Verfahrens offenbleiben.
iusNet ErbR 20.08.2019

Erbbescheinigung für den testamentarisch vollständig übergangenen Pflichtteilserben?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Das Obergericht erinnert einmal mehr daran, dass ein durch Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe seine Erbenstellung erst mit einem zu seinen Gunsten lautenden Herabsetzungs- bzw. gegebenenfalls Ungültigkeitsurteil erlangt. Dass die Erblasserin es hätte genügen lassen wollen, dass der von ihr vom Erbrecht ausgeschlossene Ehemann zur Erlangung der Erbenstellung seinen dahingehenden Willen gegenüber dem Eröffnungsgericht äussert, kann aus ihrer letztwilligen Verfügung nicht abgeleitet werden.
iusNet ErbR 10.07.2019

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