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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt im Rahmen einer Erbsache – Verletzung von Berufsregeln

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Amtet ein Anwalt, der den Erblasser zu Lebzeiten beraten hatte, zugleich als operativer Stiftungsrat der Erblasser-Stiftung, als Hilfsperson des Willensvollstreckers und schliesslich als Verteidiger in einem von einer Erbin gegen den Willensvollstrecker im Zusammenhang mit der Nachlassverwaltung angestrengten Strafprozess, ist davon auszugehen, dass es ihm an der für die Verteidigung des Willensvollstreckers notwendigen Unabhängigkeit gegenüber den Erben fehlt. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen qualifizierten Verstosses gegen die Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung i.S. v. Art. 12 lit. a BGFA.
iusNet ErbR 24.06.2019

Die Betreibung gegen den Willensvollstrecker für eine Schuld des Erblassers: Betreibungsort und notwendiger Inhalt des Zahlungsbefehls

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Umstritten war, ob die Betreibung am Wohnsitz des Willensvollstreckers (Art. 46 SchKG) oder am letzten Wohnsitz des Erblassers (Art. 49 SchKG) einzuleiten war. Mit seinem (vertretbaren, jedoch nicht überzeugenden) Entscheid zugunsten von Art. 46 SchKG gewährt das Obergericht des Kantons Zürich dem Gläubiger einer Nachlassforderung einen weiteren Betreibungsort in der Schweiz, obwohl dazu aufgrund zahlreicher anderer Möglichkeiten kein Bedürfnis besteht. Zutreffend wurde zudem erkannt, dass es ausreiche, wenn die Funktion des Willensvollstreckers im Nachlass aus den Umständen hervorgehe. In einem späteren Verfahrensstadium hat ohnehin eine Auseinandersetzung mit der Funktion des Willensvollstreckers zu erfolgen.
Nicolai Brugger
Shqipe Behluli
iusNet ErbR 24.06.2019

Kann ein durch Vertrag und Testament vollständig übergangener Erbe ein öffentliches Inventar verlangen?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Berechtigung, ein öffentliches Inventar zu verlangen, setzt voraus, dass der Erbe die Erbschaft noch ausschlagen kann. Damit ist von einem engen Erbenbegriff auszugehen. Enterbte und durch Verfügung Todes wegen ausgeschlossene oder durch Erbvertrag i.S.v. Art. 495 ZGB ausgekaufte Erben können ein öffentliches Inventar erst dann verlangen, wenn sie ihre Erbenstellung aufgrund eines Herabsetzungs- bzw. Ungültigkeitsurteils zu ihren Gunsten erlangt haben.
iusNet ErbR 12.06.2019

Güter- und erbrechtliche Interessenwahrung für Minderjährige und Erwachsene – Rechtsfragen aus der Praxis, insbesondere in Bezug auf Interessenkollisions-Beistandschaften für Minderjährige und Erwachsene

Veranstaltungen
Inhalt des Kurses: Gründe für Interessenkollisions-Beistandschaften; Handlungsanweisungen für KESB und Beistand; Erörterung der praktischen Rechtsfragen zum Güter-, Erbrecht und Sachenrecht sowie Sozial- bzw. Privatversicherungsrecht; Vorgehen bei Todesfällen von Erwachsenen, Pflichten und Rechte von KESB, Beistand/Beiständin

14. Schweizerischer Erbrechtstag

Veranstaltungen
Donnerstag, 29. August 2019 - 8:30 bis 17:00
Der Erbrechtstag möchte periodisch für Interessierte die Entwicklungen im Erbrecht beleuchten; er steht allen „Erbrechts-Aficionados“ aus Advokatur, Beratung und Behörden offen. Er gilt als anrechenbare Weiterbildung im Sinne des Weiterbildungsreglements Fachanwalt SAV (8 Credit-Points gemäss Entscheid der Fachkommission SAV Erbrecht bei persönlicher Teilnahme am gesamten Programm).

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