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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Letzter Wohnsitz

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erbgang ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers zwingend zuständig. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz im Ausland aufgegeben (Kündigung der Wohnung, Einholung einer Offerte für den Transport von Möbeln etc.), jedoch aufgrund der provisorischen Wohnsituation und damit in Ermangelung der Absicht dauernden Verbleibens noch keinen Wohnsitz in der Schweiz begründet, so gilt als Wohnsitz der gewöhnliche Aufenthalt.
iusNet ER 18.12.2018

Ist das minderjährige Kind an die Ausschlagungserklärung durch seine Eltern gebunden?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Da die Ausschlagung der Erbschaft mit einem Verzicht auf Rechte verbunden ist, setzt sie Handlungsfähigkeit voraus. Unmündige können das Erbe nur durch ihren gesetzlichen Vertreter ausschlagen. Liegen zwischen dem Kind und den Eltern unterschiedliche Interessen vor, so entfällt die Vertretungsmacht in diesem Bereich automatisch, auch wenn noch kein Beistand ernannt ist. Ein gleichwohl abgeschlossenes Geschäft bindet das Kind nicht. Die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wird vielmehr durch den Beistand zu prüfen sein.
iusNet ER 18.12.2018

Ausgewählte Rechtsprechung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft und des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Jahr 2017 im Bereich des Zivilgesetzbuches bzw. der Zivilprozessordnung

Ausgewählte Rechtsprechung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft und des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Jahr 2017 im Bereich des Zivilgesetzbuches bzw. der Zivilprozessordnung
Zivilgesetzbuch | Zivilprozessordnung | Willensvollstreckung

Anforderungen an das öffentliche Inventar

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das öffentliche Inventar bezweckt u.a., den Erben die für den Entscheid über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft nötigen Informationen zu verschaffen. Die zuständige Behörde hat daher vor Ansetzung der Deliberationsfrist zu prüfen, ob das Inventar vollständig durchgeführt wurde und den gesetzlichen Anforderungen genügt. Fehlen das Verzeichnis der Vermögenswerte und Schulden der Erbschaft sowie die Schätzung der Inventarstücke, ist das Inventar von ihr als mangelhaft zurückzuweisen.
iusNet ER 10.12.2018

Einsprache- und Äusserungsmöglichkeit zum öffentlichen Inventar

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Der beschränkte Zweck des öffentlichen Inventars besteht darin, die Erben über die Aktiven und Passiven der Erbschaft zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, in Form des Instituts der Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar die Schuldenhaftung zu beschränken. Dies lässt es nicht als notwendig erscheinen, den Erben eine mehr als einmalige Einsichts- und Äusserungsmöglichkeit einzuräumen.
iusNet ER 10.12.2018

Aussergerichtliche Einigung betreffend vorläufige Auslegung einer letztwilligen Verfügung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Eine aussergerichtliche Einigung über die vorläufige Auslegung letztwilliger Verfügungen ist für das Eröffnungsgericht nur beachtlich, wenn ihr alle beteiligten Parteien zugestimmt haben. Beteiligt sich der zwar gemäss letztwilligen Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossene gesetzliche Erbe, der aber gegen die Ausstellung des Erbscheines Einsprache erhoben hat, nicht an der Vereinbarung, so ist dieses Erfordernis nicht erfüllt.
iusNet ER 3.12.2018

Betreibung für eine Forderung der Erbengemeinschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Eine Betreibung, die von der Erbschaft als solcher angehoben wird bzw. in der die Gläubiger kollektiv bezeichnet werden, ist nichtig. Fehlt im Zahlungsbefehl ein wesentlicher Bestandteil oder sind die Angaben zwar vorhanden, aber mangelhaft, so führt dies in der Regel zur Nichtigkeit des Zahlungsbefehls.
iusNet ER 3.12.2018

Quotenvermächtnisnehmer oder eingesetzte Erben?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Eine Erblasserin hatte in ihrem Testament ihren zwischenzeitlich geschiedenen Ehemann auf den Pflichtteil gesetzt. Der Rest sollte nach Quoten an diverse Begünstigte als Vermächtnisnehmer ausgerichtet werden. Im Rahmen der im Testamentseröffnungsverfahren lediglich summarisch vorzunehmenden Prüfung der letztwilligen Verfügung ist es nicht zu beanstanden, wenn die Eröffnungsinstanz zur Ansicht gelangt, die Erblasserin hätte mangels sonstiger Erben die übrigen Begünstigten als Erben sehen wollen.
iusNet ER 22.11.2018

Wichtige Gründe für die Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wurde ein Sicherungsinventar unter Einschluss der bestrittenen Forderungen erstellt, so ist es den Erben grundsätzlich ohne Weiteres möglich, sich einen Überblick über ihre potenzielle Erbschaft zu verschaffen. Eine unsichere Passivensituation genügt für die Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist ebenso wenig wie die ungünstige Entwicklung einer bekanntermassen unsicheren Situation oder das Abwarten der Entwicklung einer unsicheren Situation.
iusNet ER 22.11.2018

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