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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Verzicht mit Folgen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen werden nicht nur die tatsächlichen Vermögenswerte berücksichtigt, sondern auch solche, auf die verzichtet worden ist. Ein solcher Verzicht liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vermögenswert verschenkt wurde, also auch bei einer unentgeltlichen lebzeitigen Übertragung im Rahmen eines Erbvorbezugs. Bei einem Erbvorbezug wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben, weshalb bei der EL-Anspruchsberechnung keine entsprechende Steuerschuld berücksichtigt werden kann.
iusNet ErbR 27.11.2019

Legitimation zur Beschwerde gegen die Zustimmung der KESB zum vom Beistand des noch minderjährigen Erben geschlossen Vergleich

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Das Obergericht verneint die Beschwerdelegitimation der Mutter eines minderjährigen Erben, die gegen die Zustimmung der KESB zu einem Vergleich vorgegangen war, den der mit der Verwaltung des Nachlasses für den Minderjährigen betraute Beistand mit der Lebenspartnerin des Erblassers betreffend deren Rechte aus dem Testament abgeschlossen hatte. Die Vertretungsbefugnis mit Bezug auf das Nachlassvermögen sei der Mutter entzogen gewesen, weshalb sie für diesen Bereich ihre Legimitation weder darauf abstützen könne, dass sie eine nahestehende Person sei, noch darauf, dass sie im Verfahren vor der Vorinstanz beteiligt war. – Das Bundesgericht hebt den Nichteintretensentscheid des Obergerichts auf.
iusNet ErbR 27.11.2019

Sixième journée de droit successoral

Veranstaltungen
Donnerstag, 16. Januar 2020 - 9:30 bis 15:30
Cette journée donne aux juristes qui s’intéressent au droit successoral une occasion de rafraîchir et d’approfondir leurs connaissances sur des sujets divers touchant soit à la planification successorale soit à la liquidation des successions et aux litiges que celle-ci peut susciter. Il s’agit d’une journée de formation continue de caractère général en droit successoral.

Beanstandung der Aufnahme einer verspätet angemeldeten Forderung in das öffentliche Inventar

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Da das Inventar seine Präklusivwirkung auch gegenüber zu Unrecht nicht im Inventar aufgenommenen Forderungen entfaltet und dies gegenüber den Erben, die unter öffentlichem Inventar angenommen haben, im Zivilprozess nicht mehr geltend gemacht werden kann, muss es den Betroffenen möglich sein, eine allfällige Verletzung formeller Inventarisierungsvoraussetzungen gemäss Art. 582 f. ZGB mit einem Rechtsmittel zu beanstanden, und zwar im Rahmen der vom Einzelgericht zu prüfenden Beschwerde ohne Kognitionsbeschränkung. Das muss auch für i.S.v. Art. 582 f. zu Unrecht aufgenommene Forderungen gelten.
iusNet ErbR 28.10.2019

Auskunftsanspruch des übergangenen pflichtteilsgeschützten Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Verletzt die güterrechtliche Gesamtgutzuweisung den Pflichtteil von Nachkommen, kann der Betroffene gemäss Art. 522 ff. ZGB auf Herabsetzung klagen. Dabei handelt es sich um einen erbrechtlichen Rechtsbehelf. Der Betroffene kann sich daher i.d.Z. auch auf die Auskunftsansprüche gemäss Art. 607 und 610 ZGB berufen. Blosses Kennenmüssen der Pflichtteilsverletzung reicht nicht aus, um die relative Verjährungsfrist auszulösen. Ein stillschweigender Verzicht auf Herabsetzung setzt u.a. Kenntnis der wesentlichen Elemente zur Begründung des Anspruchs voraus.
iusNet ErbR 28.10.2019

Willensvollstrecker dürfen Nachlassliegenschaften durch Spezialisten verkaufen lassen (Mäklervertrag)

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob ein Willensvollstrecker den Verkauf von Nachlassliegenschaften auf eine Immobiliengesellschaft auslagern darf (Mäklervertrag). Es stellte fest, dass dies sachlich gerechtfertigt sein kann. Unter Umständen ist die Übertragung eines Liegenschaftsverkaufs auf Spezialisten nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Willensvollstrecker dürfen den Mäklervertrag auch mit Gesellschaften eingehen, die ihnen nahestehen, vorausgesetzt, dies ist für die Erben im Ergebnis vorteilhaft.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 28.10.2019

Streitwert eines testamentarisch eingeräumten Erwerbsrechts an einer Nachlassliegenschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Liegenschaften in der Erbteilung
Würde bei Gutheissung einer Ungültigkeitsklage das Recht einer Vermächtnisnehmerin, ein Nachlassgrundstück zu erwerben, dahinfallen, geht der Streit nicht um die Ausübung, sondern um das Recht an sich. Es ist daher nicht von vornherein ausgeschlossen, den Wert des Erwerbsrechts als Option selbständig festzulegen. Da in casu bei Berücksichtigung des Verkehrswerts der Liegenschaft der Streitwert den Wert des Nettonachlasses um mehr als das Doppelte überstiegen hätte, war es angezeigt, stattdessen auf das tatsächliche Interesse der Klägerin abzustellen.
iusNet ErbR 16.10.2019

Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland im Rahmen einer Erbschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Liegenschaften in der Erbteilung
Vererbt ein Erblasser ein Grundstück in der Schweiz an Personen im Ausland, so ist der Erwerb bewilligungspflichtig, wenn diese nicht gesetzliche Erben sind. Wird einem eingesetzten Erben das nackte Eigentum unter Einräumung eines Nutzungsrechts an eine weitere Person vererbt und gelten beide Begünstigten als Personen im Ausland i.S. des BewG, so führt dies zu zwei bewilligungspflichtigen Erwerbssituationen. Die Verknüpfung der beiden Tatbestände, obwohl nur eine Person um Bewilligung ersucht hat, stellt eine Ermessensüberschreitung dar.
iusNet ErbR 16.10.2019

Wenn die Erbbescheiniung CHF 6551 kostet …

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Trotz eines Hinweises auf dem Formular zur Erbscheinbestellung, dass Grundlage für Berechnung der Kosten der Wert der gesamten Erbschaft ist, und auch wenn es der Praxis der Erbschaftsgerichte entspricht und i.d.R. auch keinen Anlass zur Beanstandung gibt, verletzt es formell das Gehör der Betroffenen, wenn ihnen die beigezogenen Steuerzahlen nicht vor der Kostenfestsetzung bekannt gegeben werden. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt ungeachtet der materiellen Begründetheit der Beschwerde zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids.
iusNet ErbR 02.10.2019

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