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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Beschwerde gegen eine Eröffnungsverfügung: Schützenswertes Interesse als Eintretensvoraussetzung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Strukturiertes Vermögen
Nachlassabwicklung
Die Beschwerde ans Bundesgericht setzt ein aktuelles rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheides voraus. Theoretische Überlegungen und Mutmassungen vermögen ein solches nicht zu begründen. Die Erbscheinprognose in der Eröffnungsverfügung schliesst aufgrund ihres provisorischen Charakters nicht aus, dass auch einer anderen als den darin genannten Personen auf Verlangen eine Erbenbescheinigung ausgestellt wird. Weshalb sich die Vorinstanz unter Unterstellung der Existenz der Erbstiftung Y. in Gründung zu deren Berufung hätte äussern müssen, ist daher nicht ersichtlich.
iusNet ErbR 26.03.2019

Lebzeitige Zuwendungen: Ausgleichung, Herabsetzung oder Weder-noch?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Bezüglich der Herabsetzungspflicht hält das Kantonsgericht insb. Folgendes fest: Gemäss der vom Bundesgericht und der herrschenden Lehre vertretenen objektiven Theorie gelangt Art. 527 Ziff. 1 ZGB auch zur Anwendung, wenn Zuwendungen vom Erblasser der Ausgleichung entzogen worden sind. Ein Rechtsgeschäft unter Lebenden mit objektivem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung untersteht nur dann der Herabsetzung, wenn sich die Parteien dessen bei Vertragsschluss bewusst waren und sie dadurch eine unentgeltliche Zuwendung beabsichtigten. Hinsichtlich der Qualifikation als Schenkung ist auf den Zweck der Zuwendung abzustellen und nicht auf die rechtliche Würdigung durch die Parteien, weshalb sich aus einem Ausgleichsdispens allein nichts ableiten lässt.
iusNet ErbR 12.03.2019

Erbschaftsinventar und amtliche Mitwirkung bei der Teilung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das Inventar gemäss Art. 553 ZGB gehört zu den Sicherungsmassregeln und ist damit eine vorsorgliche Massnahme, gegen die mit Beschwerde an das Bundesgericht nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden kann. Nichts anderes gilt für die amtliche Mitwirkung bei der Teilung gemäss Art. 609 Abs. 2 ZGB.
iusNet ErbR 12.03.2019

Anspruch des zur Nutzniessung am gesamten Nachlass eingesetzten überlebenden Ehepartners auf Ausstellung einer Erbenbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Nach ständiger Rechtsprechung gehört die vollständige und präzise Bezeichnung aller Erben, einschliesslich des überlebenden Ehegatten, dem die Nutzniessung nach Massgabe von Art. 473 ZGB zusteht, zum notwendigen Inhalt der Erbenbescheinigung. Die Erbenstellung des zur Nutzniessung am gesamten Nachlass eingesetzten überlebenden Ehegatten geht erst mit dessen endgültigem Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteils anstelle der Nutzniessung oder durch entsprechendes Urteil unter.
iusNet ErbR 25.02.2019

Erbrechtliche Stellung von «Zahlkindern»

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Die Qualifikation einer im Testament des Erblassers als «Tochter» bezeichneten Berufungsklägerin als eingesetzte Erbin durch das Eröffnungsgericht ist nicht zu beanstanden. Einer testamentarischen Anerkennung mit Standesfolge stünde, selbst wenn sie gegeben wäre, die Übergangsregelung im ZGB entgegen. Die Berufungsklägerin («Zahlkind») verbindet daher auch nach vorläufiger Auslegung des Testaments und gestützt auf die massgeblichen Zivilstandsurkunden kein Kindesverhältnis mit dem Erblasser.
iusNet ErbR 21.02.2019

Wann liegt eine die Anordnung eines Erbenrufs rechtfertigende Ungewissheit über die Erben vor?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die blosse Möglichkeit des Vorhandenseins weiterer Nachkommen (bei erwachsenen Personen grundsätzlich immer gegeben) genügt nicht, um die Anordnung eines Erbenrufs zu rechtfertigen. Da diese Massnahme die Erbschaft für mindestens ein Jahr blockiert, ist sie erst anzuordnen, wenn trotz Einholung aller üblichen Auskünfte durch das Eröffnungsgericht objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass weitere Nachkommen vorhanden sind.
iusNet ErbR 21.02.2019

Der Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins: unglücklicher Klärungsversuch des Bundesgerichts

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Im Bestreben um Klärung der umstrittenen Frage nach dem Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins schafft das Bundesgericht mit seinen Erwägungen 7.2 f. unnötige Unklarheit: Zwar scheint es den Anspruch eines nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung eines Erbscheins nicht von dessen Stellung als Erbe bzw. Vermächtnisnehmer abhängig machen zu wollen, wirft allerdings in seiner hierfür angeführten Begründung die Frage auf, ob dieser Anspruch immer oder nur bis zum Ablauf der Verwirkungsfrist zur Anhebung der Herabsetzungsklage besteht.
Annina Vögeli
iusNet ErbR 22.02.2019

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