Streitwert eines testamentarisch eingeräumten Erwerbsrechts an einer Nachlassliegenschaft
Streitwert eines testamentarisch eingeräumten Erwerbsrechts an einer Nachlassliegenschaft
Streitwert eines testamentarisch eingeräumten Erwerbsrechts an einer Nachlassliegenschaft
Eine Erblasserin hinterliess als Erbin A. Testamentarisch bedachte sie die Beklagte B. mit einem Vermächtnis von CHF 10 000 und dem Recht, ihre Eigentumswohnung zum Verkehrswert (CHF 420 000) abzüglich eines Rabatts von 10% zu erwerben. A. reichte gegen die Testamente bei der Vorinstanz eine Ungültigkeitsklage ein, welche sie später zurückzog. Die Vorinstanz schrieb das Verfahren in der Folge als erledigt ab, wobei es A. eine Entscheidgebühr von CHF 7 500 sowie eine Parteientschädigung von CHF 17 820 auferlegte. Gegen diese Kosten- und Entschädigungsfolge erhob A. Beschwerde. Sie moniert insb. den von der Vorinstanz angenommen Streitwert als übersetzt.
Bei der erbrechtlichen Ungültigkeitsklage bemisst sich der Streitwert nicht nach dem Nettowert des gesamten Nachlasses, sondern nach dem potenziellen Prozesserfolg des Klägers. Dieser ist durch Vergleich zu ermitteln; massgeblich ist der Wert, um den sich die erbrechtlichen Ansprüche des Klägers bei Gutheissung der Klage erhöhen würde, was in casu den Lasten entspricht, von denen A. befreit würde.
Streitig ist insbesondere, zu welchem Wert das Erwerbsrecht an der Eigentumswohnung bei der Streitwertberechnung...
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