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Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Ungültigkeitsklage

Ungültigkeitsklage

Neuregelung der Kostenfolgen nach einem Rückweisungsentscheid (erbrechtliche Ungültigkeitsklage)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Die auf Ungültigkeit einer Verfügung von Todes wegen klagende Partei ist – abgesehen von im zu beurteilenden Fall nicht relevanten Ausnahmen – nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet, alle Personen einzuklagen, die aus der angefochtenen Verfügung erbrechtliche Vorteile ziehen, und das Urteil über eine erbrechtliche Ungültigkeitsklage wirkt grundsätzlich nur inter partes. Es besteht weder für Klagende noch für Beklagte eine notwendige Streitgenossenschaft. Mehrere Beklagte bilden eine einfache passive Streitgenossenschaft, sodass jeder Streitgenosse den Prozess unabhängig von den anderen Streitgenossen führen kann. Das verkannte das Obergericht, als es nach der Rückweisung durch das Bundesgericht im zweiten Berufungsverfahren in Abweichung zu seinem ersten Entscheid und für das zweite Berufungsverfahren auch jenen Beklagten eine Parteientschädigung zusprach, die seinen ersten Entscheid nicht angefochten hatten. Es verletzte damit Bundesrecht.
iusNet ErbR 12.12.2024

Legitimation zur Erbteilungsklage: Vollständig übergangener oder schlicht nicht erwähnter Pflichtteilserbe?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Die Legitimation zur Erbteilungsklage setzt Erbenstellung voraus. Vollständig übergangene Pflichtteilserben erlangen ihre Erbenstellung erst mit einem zu ihren Gunsten lautenden Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsurteil. Bis dahin sind sie lediglich virtuelle Erben. Dagegen kommt in einer Verfügung von Todes wegen nicht ausdrücklich übergangenen, schlicht nicht erwähnten Pflichtteilserben aufgrund der subsidiär anwendbaren gesetzlichen Erbfolge Erbenstellung zu, es sei denn, der gesamte Nachlass sei den anderen Erben zugewendet worden. Rechtsbegehren sind objektiv nach den allgemeinen Grundsätzen und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Lichte der Begründung auszulegen. Die Pflicht zur Auslegung entfällt nur, wenn ein an sich mangelhaftes Rechtsbegehren den wahren Willen der Partei wiedergibt.
iusNet ErbR 13.06.2023

Anfechtung eines Testaments wegen Widerspruchs zum Erbvertrag / Rechtsbegehren

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Dass bei der Anfechtung erbvertragswidriger letztwilliger Verfügungen die Bestimmungen zur Herabsetzungsklage analog zur Anwendung kommen, ändert nichts daran, dass die Ungültigkeitsklage i.S.v. Art. 519 ff. ZGB und die Herabsetzungsklage i.S.v. Art. 522 ff. ZGB zwei von der Anfechtungsklage wegen Erbvertragswidrigkeit nach Art. 494 Abs. 3 ZGB verschiedene Klagen sind. Aus dem Umstand allein, dass der Kläger vorliegend verlangte, das mit dem älteren Erbvertrag unvereinbare Testament sei für ungültig zu erklären, kann deshalb nicht geschlossen werden, dass er eine Ungültigkeitsklage nach Art. 519 ff. ZGB erhob.
iusNet ErbR 31.01.2023

Ungültigkeitsklage: Gerichtskostenvorschuss

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Im Kanton Genf werden die Gebühren in Abhängigkeit vom Streitwert, dem Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens nach einem vom Staatsrat festgelegten Tarif berechnet. Nach der Rechtsprechung bildet bei einem Erbteilungsstreit das gesamte Teilungsvermögen den Streitwert, wenn der Streit den Teilungsanspruch als solches betrifft. Ist dagegen nur der Anteil eines am Gesamtnachlass Berechtigten streitig, stellt lediglich dieses Betreffnis den Streitwert dar. Vorliegend ging es nicht um die Zulässigkeit der Teilung, sondern um die Erbenqualität des Klägers, der im Testament keine Erwähnung fand, weshalb der Streitwert dem Anteil von A. am zur Teilung gelangenden Nachlassvermögen (d.h. auch unter Berücksichtigung der anfallenden Erbschaftssteuern) entspricht.
iusNet ErbR 21.10.2022

Klageänderung: Ungültigkeit und Nichtigkeit von letztwilligen Verfügungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Ungültigkeitsklage und Nichtigkeitsklage sind zwei verschiedene Rechtsbehelfe, die nicht nur an unterschiedliche Tatbestände anknüpfen, sondern auch unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Geht ein Kläger in der Berufung zur Nichtigkeitsklage über, nachdem er vor der ersten Instanz noch ausschliesslich verlangt hatte, die letztwillige Verfügung sei ungültig zu erklären, liegt eine Klageänderung vor, auf die nur eingetreten werden kann, wenn der Kläger aufzeigt, dass die Voraussetzungen für eine Klageänderung in diesem Verfahrensstadium gegeben sind.
iusNet ErbR 02.08.2022

Passivlegitimation bei der Ungültigkeitsklage in Bezug auf die Einsetzung eines Willensvollstreckers

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
Das Bundesgericht entschied, dass der Willensvollstrecker alleine in einem Ungültigkeitsprozess betreffend eine erblasserische Anordnung der Willensvollstreckung passivlegitimiert sei, da die Erben und Vermächtnisnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf die tatsächliche Durchführung der angeordneten Willensvollstreckung hätten. Damit fiel der höchstrichterliche Entscheid zugunsten der Prozessökonomie aus.
Nicolai Brugger
Shqipe Behluli
iusNet ErbR 25.02.2020

Passivlegitimation bei Ungültigkeitsklage gegen die Einsetzung eines Willensvollstreckers

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Bei der Klage auf Ungültigerklärung der Willensvollstreckung besteht keine notwendige passive Streitgenossenschaft; es genügt, die Klage gegen den Willensvollstrecker zu richten. Mit der auf die Parteien beschränkten Wirkung des Urteils über eine Ungültigkeitsklage ist nicht gesagt, dass die Ungültigerklärung nicht auch für Dritte von Bedeutung sein kann. Das von einem Erben erstrittene gutheissende Urteil schliesst das Handeln des Willensvollstreckers nicht nur gegenüber dem Kläger, sondern auch gegenüber allen am Prozess nicht beteiligten Erben und Begünstigen aus.
iusNet ErbR 17.02.2020

Professio iuris, Ungültigkeit des Testaments und anwendbares Recht

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Dass das Testament in der Sache nach dem vom Erblasser gewählten Recht ungültig oder anfechtbar ist, bedeutet für sich allein noch nicht, dass die professio iuris dahinfällt. Letztere ist, obwohl Teil der letztwilligen Verfügung, ein selbständiges Rechtsgeschäft. Vom anwendbaren Erbstatut erfasst sind auch die erbrechtlichen Klagen. Ist aufgrund einer Rechtswahl ausländisches Recht anwendbar, so beurteilt sich nach der gemäss diesem einschlägigen Norm, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch durchsetzbar ist und welche Tatsachen hiefür erstellt sein müssen.
iusNet ErbR 03.02.2020

Behauptungs- und Substanziierungslast; Auslegung von Rechtsbegehren

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Das Obergericht bestätigt die konstante Rechtsprechung, wonach es nicht genügt, wenn sich eine bestimmte Tatsache oder das Klagefundament lediglich aus den eingereichten Unterlagen ergibt, ohne dass sich die Partei in ihren Vorträgen darauf beruft. Es hätte am Kläger gelegen darzulegen, inwiefern die angefochtene Verfügung ungültig sein soll. Es ist auch bei unvertretenen Parteien nicht Aufgabe des Gerichts, die Rechtsbegehren korrekt zu formulieren; das würde den Rahmen der gerichtlichen Fragepflicht sprengen und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen. - Das Bundesgericht heisst die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde gut.
iusNet ErbR 17.12.2019

Streitwert eines testamentarisch eingeräumten Erwerbsrechts an einer Nachlassliegenschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Liegenschaften in der Erbteilung
Würde bei Gutheissung einer Ungültigkeitsklage das Recht einer Vermächtnisnehmerin, ein Nachlassgrundstück zu erwerben, dahinfallen, geht der Streit nicht um die Ausübung, sondern um das Recht an sich. Es ist daher nicht von vornherein ausgeschlossen, den Wert des Erwerbsrechts als Option selbständig festzulegen. Da in casu bei Berücksichtigung des Verkehrswerts der Liegenschaft der Streitwert den Wert des Nettonachlasses um mehr als das Doppelte überstiegen hätte, war es angezeigt, stattdessen auf das tatsächliche Interesse der Klägerin abzustellen.
iusNet ErbR 16.10.2019

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