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Neuregelung der Kostenfolgen nach einem Rückweisungsentscheid (erbrechtliche Ungültigkeitsklage)

Neuregelung der Kostenfolgen nach einem Rückweisungsentscheid (erbrechtliche Ungültigkeitsklage)

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Neuregelung der Kostenfolgen nach einem Rückweisungsentscheid (erbrechtliche Ungültigkeitsklage)

Die Erblasserin verstarb 2011. Als gesetzliche Erben hinterliess sie eine Nichte (nicht am Verfahren beteiligt) und Neffen A. und G. sowie D. Die Erblasserin hatte mit eigenhändigem Testament D. als Erben einsetzt und diesen mit zum Teil umfangreichen Vermächtnissen zugunsten der Stiftung E., von H. und I., von J., der K. sowie des Vereins L. belastet. 

2013 reichten A. und G. eine Klage gegen D. und die Vermächtnisnehmer (mit Ausnahme des nicht mehr existierenden Vereins L.) ein und beantragten, das Testament sei für ungültig zu erklären und es sei festzustellen, dass sie zu je 1/9 am Nachlass beteiligt seien. Eventualiter seien H. und I. für erbunwürdig zu erklären. J. und die K. erkannten die Ungültigkeitsklage an und waren fortan nicht mehr am Verfahren beteiligt. 

Nach einem Rückweisungsentscheid des Obergerichts wies das Bezirksgericht die Klage mit Entscheid vom 18. Dezember 2019 erneut ab, auferlegte die Gerichtskosten in Höhe von CHF 21 723 den Klägern und verpflichtete diese, den Beklagten (D., Stiftung E., H. und I.) je eine Parteientschädigung je CHF 49 000 zu bezahlen. 

A. und G. (anstelle des...

iusNet ErbR 12.12.2024

 

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