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Streitwertberechnung

Willensvollstreckerzeugnis / Formelle Rechtsverweigerung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Grundsätzlich stellt die Verweigerung der Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses eine vorsorgliche Massnahme i.S.v. Art. 98 BGG dar, da das Zeugnis nur deklaratorischen Charakter hat. Eine Ausnahme ist jedoch zuzulassen, wenn die kantonale Behörde selbst prüft, ob der Willensvollstrecker gültig eingesetzt worden ist, ohne die endgültige Auslegung der Verfügung von Todes wegen durch den ordentlichen Richter in einem späteren Verfahren vorzubehalten. Die Frage war aber insofern nicht von Bedeutung, als der Beschwerdeführer im Rahmen der subsidiären Verfassungsbeschwerde ohnehin nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte geltend machen konnte. Bejaht wurde eine formelle Rechtsverweigerung, da die Vorinstanz nicht über die vom Beschwerdeführer beantragte Parteientschädigung entschieden hatte.
iusNet ErbR 07.06.2022

Streitwert eines testamentarisch eingeräumten Erwerbsrechts an einer Nachlassliegenschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Liegenschaften in der Erbteilung
Würde bei Gutheissung einer Ungültigkeitsklage das Recht einer Vermächtnisnehmerin, ein Nachlassgrundstück zu erwerben, dahinfallen, geht der Streit nicht um die Ausübung, sondern um das Recht an sich. Es ist daher nicht von vornherein ausgeschlossen, den Wert des Erwerbsrechts als Option selbständig festzulegen. Da in casu bei Berücksichtigung des Verkehrswerts der Liegenschaft der Streitwert den Wert des Nettonachlasses um mehr als das Doppelte überstiegen hätte, war es angezeigt, stattdessen auf das tatsächliche Interesse der Klägerin abzustellen.
iusNet ErbR 16.10.2019