iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Erbschaftsplanung und Willensvollstreckung in der Praxis - Neuste Rechtssetzung und aktuelle Gerichtspraxis (3. September 2019)

Veranstaltungen
Das Erbrecht ist sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene in Bewegung, es sind zwei Revisionen im Gang (Revision des ZGB und des IPRG). Flankierend dazu entwickelt sich die Rechtsprechung weiter. In diesem Seminar erfahren Sie die aktuellen Entwicklungen und Trends und sind nachher fit, die Erbschafts-Anliegen Ihrer Kunden professionell zu behandeln.

3. Schweizerisch-deutscher Testamentsvollstreckertag

Veranstaltungen
Freitag, 12. April 2019 - 9:30 bis Samstag, 13. April 2019 - 13:00
Länderberichte zu folgenden Themenblöcken: Willens-/Testaments-Vollstrecker und Schiedsgerichte; Beizug von Beratern, Vertretern, Substituten und Hilfspersonen; Geschäftsführungs- und Kontroll-Pflichten bei der vorübergehenden oder dauernden Verwaltung von Mehrheits- und Minderheitsanteilen durch den Vollstrecker; Der Vollstrecker im internationalen Nachlass.

Erbengemeinschaft oder einfache Gesellschaft?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wenn aus objektiven Umständen das objektive Vertragsverständnis hergeleitet werden soll, muss die Auslegung zu einem zweifelsfreien Ergebnis führen. Steht die Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine einfache Gesellschaft in Frage, ist zu berücksichtigen, dass bereits eine gesetzliche Bindung unter den Erben besteht. Eine einfache Gesellschaft muss in einer sie kennzeichnenden, über die Erbengemeinschaft hinausgehenden und sich von ihr unterscheidenden Beziehung zum Ausdruck kommen.
iusNet ER 07.01.2019

Prosequierung des vorsorglich angeordneten Verbots der Ausstellung einer Willensvollstreckerbescheinung mittels Ungültigkeitsklage?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Beim Verbot, dem Berufungsbeklagten eine Willensvollstreckerbescheinigung auszustellen, handelt es sich um eine Sicherungsmassnahme. Mit der Ungültigkeitsklage wird der Verfügungsanspruch, welcher der vorsorglichen Massnahme zugrunde gelegen hat, geltend gemacht. Die Klage dient mithin der Prosekution der vorsorglichen Massnahme, weshalb die Schlichtungsverhandlung entfällt.
iusNet ER 19.12.2018

Übergang einer Schadenersatzforderung der SVA auf die Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach Schadenersatzforderungen gemäss Art. 52 AHVG auf die Erben übergehen. In der Sache selbst konnte dennoch nicht entschieden werden. Rechtsöffnung gegen den Rechtsnachfolger eines Betriebenen ist nur dann zu erteilen, wenn die Rechtsnachfolge liquide, d.h. urkundlich nachgewiesen ist.
iusNet ER 19.12.2018

Erbenbescheinigung für die zur Nutzniessung eingesetzte Ehefrau?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Die Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB bezweckt, das eheliche Vermögen zu bewahren und dem überlebenden Ehegatten dadurch, dass er weiterhin das gesamte eheliche Vermögen nutzen kann, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Zwar hat der Nutzniesser keine Erbenstellung, jedoch ist er als alleine über das Vermögen Verfügender noch viel stärker als die Erben darauf angewiesen, sich gegenüber Dritten über seine Berechtigung am Nachlass auszuweisen, weshalb auch ihm ein Erbschein auszustellen ist.
iusNet ER 19.12.2018

Letzter Wohnsitz

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erbgang ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers zwingend zuständig. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz im Ausland aufgegeben (Kündigung der Wohnung, Einholung einer Offerte für den Transport von Möbeln etc.), jedoch aufgrund der provisorischen Wohnsituation und damit in Ermangelung der Absicht dauernden Verbleibens noch keinen Wohnsitz in der Schweiz begründet, so gilt als Wohnsitz der gewöhnliche Aufenthalt.
iusNet ER 18.12.2018

Ist das minderjährige Kind an die Ausschlagungserklärung durch seine Eltern gebunden?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Da die Ausschlagung der Erbschaft mit einem Verzicht auf Rechte verbunden ist, setzt sie Handlungsfähigkeit voraus. Unmündige können das Erbe nur durch ihren gesetzlichen Vertreter ausschlagen. Liegen zwischen dem Kind und den Eltern unterschiedliche Interessen vor, so entfällt die Vertretungsmacht in diesem Bereich automatisch, auch wenn noch kein Beistand ernannt ist. Ein gleichwohl abgeschlossenes Geschäft bindet das Kind nicht. Die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wird vielmehr durch den Beistand zu prüfen sein.
iusNet ER 18.12.2018

Ausgewählte Rechtsprechung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft und des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Jahr 2017 im Bereich des Zivilgesetzbuches bzw. der Zivilprozessordnung

Ausgewählte Rechtsprechung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft und des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Jahr 2017 im Bereich des Zivilgesetzbuches bzw. der Zivilprozessordnung
Zivilgesetzbuch | Zivilprozessordnung | Willensvollstreckung

Anforderungen an das öffentliche Inventar

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das öffentliche Inventar bezweckt u.a., den Erben die für den Entscheid über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft nötigen Informationen zu verschaffen. Die zuständige Behörde hat daher vor Ansetzung der Deliberationsfrist zu prüfen, ob das Inventar vollständig durchgeführt wurde und den gesetzlichen Anforderungen genügt. Fehlen das Verzeichnis der Vermögenswerte und Schulden der Erbschaft sowie die Schätzung der Inventarstücke, ist das Inventar von ihr als mangelhaft zurückzuweisen.
iusNet ER 10.12.2018

Seiten