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Wenn die Erbbescheiniung CHF 6551 kostet …

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Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Wenn die Erbbescheiniung CHF 6551 kostet …

A. ist der Sohn der verstorbenen B. Er reichte beim zuständigen Bezirksgericht das Formular zur Erbscheinbestellung ein. Nachdem es festgestellt hatte, dass keine Verfügung von Todes wegen zur amtlichen Eröffnung eingeliefert und keine Erbausschlagungserklärung abgegeben  worden war, bescheinigte das Bezirksgericht, dass B. gemäss den Auszügen aus dem Zivilstandsregister einziger Erbe sei. Die Kosten von CHF 6551 auferlegte es dem Nachlass. Dagegen erhob B. Kostenbeschwerde. Er beantragt, die Gerichtsgebühr sei unter Berücksichtigung des nun tatsächlich angefallen Nachlasses auf max. CHF 1158 festzulegen. 

A. rügt insbesondere, er sei vor Festsetzung der Kosten nicht angehört worden. Das Bezirksgericht habe ihm (erst) auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt, die Kosten seien aufgrund des in der Steuererklärung deklarierten Vermögens von CHF 6.5 Mio. festgelegt worden und beliefen sich auf 0.1% von diesem Wert; auf den Zeitaufwand komme es nicht an. Er macht dagegen geltend, von den deklarierten Vermögenswerten hätten nur CHF 1.15 Mio. im Eigentum der Erblasserin gestanden; an den übrigen Vermögenswerte sei ihr lediglich die Nutzniessung eingeräumt gewesen. Die Auskunft...

iusNet ErbR 02.10.2019

 

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