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Gehörsverletzung

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbehandlung einer Rüge

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör fliesst die Pflicht der Behörde, die Vorbringen der Beteiligten tatsächlich zu hören, zu prüfen und bei der Entscheidfindung zu berücksichtigen. Ausserdem hat die Behörde ihren Entscheid zu begründen. Indem sie lediglich die Haftung des Miterben aus dem Auftrag prüfte und diese verneinte, ohne sich mit der von der Beschwerdeführerin ebenfalls geltend gemachten und gemäss dieser unabhängig vom Mandat bestehenden Auslieferungspflicht gestützt auf Art. 602 ZGB zu befassen, verletzte die Vorinstanz das rechtliche Gehör.
iusNet ErbR 17.11.2021

Ausstandsbegehren gegen alle Richter und Aktuare am Kantonsgericht GR: Verletzung des rechtlichen Gehörs

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Das rechtliche Gehör als Teilaspekt des allgemeinen Grundsatzes des fairen Verfahrens umfasst auch das Recht, von beim Gericht eingereichten Stellungnahmen Kenntnis zu erhalten und sich dazu äussern zu können (sog. Replikrecht). Das setzt voraus, dass jede solche Stellungnahme den Beteiligten rechtzeitig zugestellt wird. Da der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten hatte, sich zu den Stellungnahmen Personen, deren Ausstand er verlangt hatte, vor Erlass des Entscheids zu äussern, wird der das Ausstandsbegehren abweisende Entscheid aufgehoben und an die Vorinstanz zurückgewiesen.
iusNet ErbR 09.09.2021

Wenn die Erbbescheiniung CHF 6551 kostet …

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Trotz eines Hinweises auf dem Formular zur Erbscheinbestellung, dass Grundlage für Berechnung der Kosten der Wert der gesamten Erbschaft ist, und auch wenn es der Praxis der Erbschaftsgerichte entspricht und i.d.R. auch keinen Anlass zur Beanstandung gibt, verletzt es formell das Gehör der Betroffenen, wenn ihnen die beigezogenen Steuerzahlen nicht vor der Kostenfestsetzung bekannt gegeben werden. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt ungeachtet der materiellen Begründetheit der Beschwerde zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids.
iusNet ErbR 02.10.2019

Erbenbescheinigung für die zur Nutzniessung eingesetzte Ehefrau?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Die Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB bezweckt, das eheliche Vermögen zu bewahren und dem überlebenden Ehegatten dadurch, dass er weiterhin das gesamte eheliche Vermögen nutzen kann, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Zwar hat der Nutzniesser keine Erbenstellung, jedoch ist er als alleine über das Vermögen Verfügender noch viel stärker als die Erben darauf angewiesen, sich gegenüber Dritten über seine Berechtigung am Nachlass auszuweisen, weshalb auch ihm ein Erbschein auszustellen ist.
iusNet ER 19.12.2018