Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland im Rahmen einer Erbschaft
Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland im Rahmen einer Erbschaft
Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland im Rahmen einer Erbschaft
A. verstarb 2013 in Deutschland. Sie war Eigentümerin einer Stockwerkeigentumswohnung in X/CH. Mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung hatte A. die Stiftung A. mit Sitz in Deutschland als Alleinerbin eingesetzt. Ihren engen Freundinnen B. und C., beide deutsche Staatsangehörige, die schon während Jahrzehnten ihre Ferien in der Wohnung verbracht hatten, räumte A. ein lebenslanges Wohnrecht ein.
Im August 2018 reichte der Rechtsvertreter für die Stiftung A. beim zuständigen Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA) ein Gesuch um Bewilligung des Erwerbs der Wohung in X ein, welche das GIHA unter der Auflage erteilte, das Grundstück sei innert zweier Jahre nach Versterben der Nutzungsberechtigten bzw. nach Aufgabe der Nutzung durch diese zu veräussern. Dagegen erhob das Bundesamt für Justiz (BJ) Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Es rügt eine Verletzung von Bundesrecht in Form einer Ermessensüberschreitung, indem das GIHA die Umstände des von ihm zu beurteilenden Einzelfalls (Eigentumswerb durch die Stiftung) mit einem anderen Einzelfall (Einräumung des Nutzungsrechts zugunsten von B. und C.) in unzulässiger Weise verknüpft habe. Das Verwaltungsgericht GR heisst...
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