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Ist das minderjährige Kind an die Ausschlagungserklärung durch seine Eltern gebunden?

Ist das minderjährige Kind an die Ausschlagungserklärung durch seine Eltern gebunden?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Ist das minderjährige Kind an die Ausschlagungserklärung durch seine Eltern gebunden?

Der 2017 in Zürich verstorbene F. hinterliess als gesetzliche Erben seine Nachkommen B., D. und C. C. und B. schlugen die Erbschaft aus, wobei B. die Ausschlagung nicht nur für sich selbst, sondern zusammen mit dem Mitinhaber der elterlichen Gewalt G auch für ihre minderjährige Tochter A. erklärte. Mit Urteil vom November 2017 nahm das Bezirksgericht von den Ausschlagungen Vormerk. Es hielt fest, dass die von D. beantragte Ausstellung des Erbenscheins mit Rechtskraft des Urteils verlangt werden könne. Das Urteil wurde der Justice du paix von Lausanne «zur Kenntnis» zugestellt. Diese stellte fest, dass bezüglich des Nachlasses von F. zwischen B. und deren Tochter A. ein potenzieller Interessenkonflikt bestehe, und errichtete mit Entscheid vom 20.12.2017 für A. eine Vertretungsbeistandschaft i.S.v. Art. 306 Abs. 2 ZGB. Als Beistand wurde X. ernannt. In der Folge beantragte X. die Aufnahme eines Sicherungsinventars gemäss Art. 553 Abs. 1 ZGB und eines öffentlichen Inventars gemäss Art. 580 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB mit der Begründung, A. sei als gesetzliche Erbin ihrer ausschlagenden Mutter nachgefolgt. Die Mutter habe aufgrund des Interessenkonflikts nicht in Namen ihrer Tochter...

iusNet ER 18.12.2018

 

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