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Kann ein durch Vertrag und Testament vollständig übergangener Erbe ein öffentliches Inventar verlangen?

Kann ein durch Vertrag und Testament vollständig übergangener Erbe ein öffentliches Inventar verlangen?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Kann ein durch Vertrag und Testament vollständig übergangener Erbe ein öffentliches Inventar verlangen?

G. verstarb mit letztem Wohnsitz in Wollerau. Auf Antrag der Tochter C. ordnete der Einzelrichter die Errichtung eines öffentlichen Inventars über den Nachlass des Verstorbenen an. Dagegen erhoben sowohl der Neffe A. als auch der Sohn des Verstorbenen Berufung.

Berechtigt, die Errichtung eines öffentlichen Inventars zu verlangen, ist gemäss Art. 580 Abs. 1 ZGB jeder Erbe, der die Befugnis hat, die Erbschaft auszuschlagen. Wird das Begehren von einem Erben gestellt, so gilt es gemäss Art. 580 Abs. 3 ZGB auch für die übrigen Erben. Kann jeder Erbe einzeln das öffentliche Inventar verlangen, so muss dies gemäss Kantonsgericht auch für die Ergreifung von Rechtsmitteln gegen die entsprechende Verfügung gelten, weshalb es entgegen den Vorbringen der Berufungsgegnerin C. nicht zutrifft, dass die Berufung von allen Erben gemeinsam hätte ergriffen werden müssen. 

Die Berufungsführer bestreiten gestützt auf ein vom Einzelrichter eröffnetes Testament die Erbenstellung von C. Aus besagtem Testament ergibt sich, dass G. mit seiner Tochter 1985 mit öffentlich beurkundetem Vertrag eine Vereinbarung betreffend vorzeitigen Erbausgleich gemäss § 1934 d BGB in der damals gültigen...

iusNet ErbR 12.06.2019

 

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