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Ein Todesfall: Was ist zu tun? – Checkliste für Angehörige

Ein Todesfall: Was ist zu tun? – Checkliste für Angehörige

 

Willensvollstrecker sind keine Bestattungsunternehmen: Die Organisation der Bestattung ist grundsätzlich Sache der Angehörigen

Viele Angehörige sind emotional überfordert, wenn ein Mensch stirbt, der ihnen nahestand. Unmittelbar nach dem Tod kommt auch noch eine Vielzahl administrativer und organisatorischer Aufgaben und Behördengänge auf die Hinterbliebenen zu. Deshalb ist es wichtig, dass Willensvollstrecker den Angehörigen bereits in diesem Stadium bei Bedarf als zuverlässige Anlaufstelle zur Verfügung stehen und ihnen dabei helfen, alles Notwendige rechtzeitig in die Wege zu leiten.

Willensvollstrecker können den Angehörigen die folgende Checkliste auch als PDF-Datei (Download) zur Verfügung stellen. Sie verschafft einen Überblick über die Sofortmassnahmen, die auf sie zukommen.

1.    Todeseintritt

a.    Zu Hause

  • Hausarzt benachrichtigen oder Notarzt anfordern (Tel. 112)
  • Ärztliche Todesbescheinigung ausstellen lassen
  • Aufbahrung vorbereiten: Kleider, Schuhe, Schmuck etc.
  • Verstorbene Person spätestens 36 Stunden nach dem Tod in die Leichenhalle überführen lassen
  • Evtl. Haustiere versorgen

b.     Im Spital oder Heim

Das Pflegepersonal verständigt den Arzt, händigt den Angehörigen oder dem Willensvollstrecker die ärztliche Todesbescheinigung aus und kümmert sich um die Aufbahrung

  • Evtl. persönliche Gegenstände der verstorbenen Person entgegennehmen und inventarisieren

c.     Im Ausland

  • Schweizer Botschaft oder Konsulat in dem Land benachrichtigen, in dem sich die verstorbene Person befindet. Diese helfen beim weiteren Vorgehen

2.     Tod durch Gewalt, Unfall oder Suizid

  • Sofort die Polizei benachrichtigen (Tel. 117)
  • Die Polizei bietet einen Arzt auf
  • Weitere Massnahmen wie beim Tod zu Hause

3.     Benachrichtigungen

  • AHV-Ausgleichskasse am Wohnsitz der verstorbenen Person1
  • Arbeitgeber oder Geschäftspartner der verstorbenen Person
  • Eigenen Arbeitgeber bei Absenz am Arbeitsplatz
  • Gemeindeverwaltung am Wohn- und am Sterbeort
  • Militärischen Vorgesetzten bzw. Zivilschutz gemäss Seite 8 des Dienstbüchleins
  • Nächste Angehörige: Familie, Freunde, evtl. Nachbarn, Vereine etc.
  • Falls ein Organspende-Ausweis gefunden wird: das nächstgelegene Spital
  • Strassenverkehrsamt (Fahrzeug abmelden)
  • Willensvollstrecker
  • Zivilstandsamt2: Ausweisdokumente und ärztliche Todesbescheinigung einreichen (bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung)

4.     Dokumente in den Unterlagen der verstorbenen Person suchen

  • Adressliste der Angehörigen
  • Amtliche Todesurkunde: beim Zivilstandsamt3 beantragen
  • Anordnungen für den Todesfall: Bestattungswünsche etc.
  • Familienbüchlein oder Familienurkunde
  • Pass, ID und/oder Personalausweis
  • Ausländische Staatsbürger: Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, Pass und/oder Geburtsschein; Meldung an die zuständige Botschaft oder das Konsulat4
  • Testament und Erbverträge: unverzüglich der zuständigen Behörde zur amtlichen Eröffnung einreichen5 

5.     Todesanzeige und Danksagung

  • Adressliste für Leidzirkulare zusammenstellen
  • Todesanzeige entwerfen und Danksagung gestalten
  • Auflagen bestimmen
  • Todesanzeige bei Zeitung(en) in Auftrag geben
  • Danksagung
    • Text und Daten an Druckerei
  • Versand ca. 14 Tage nach Bestattung
    • gemäss Adressliste, Beileidskarten, Blumen und Kränzen, Kondolenzbesuchen, Spenden, Teilnahme an der Bestattung etc.

6.     Bestattung und Trauerfeier

  • Anordnungen für den Todesfall umsetzen (falls auffindbar)
  • Bestattungsamt bzw. -unternehmen kontaktieren
  • Evtl. Aufbahrung: Dauer und Ort festlegen
  • Bestattung: Art, Ort und Zeit vereinbaren
  • Trauerfeier organisieren
    • Art, Ort und Zeit
    • Pfarrer/Abdankungsredner organisieren
    • Liste der gewünschten Musik, Textpassagen etc. erstellen
    • Evtl. Musiker für die Trauerfeier engagieren
    • Lebenslauf der verstorbenen Person aufsetzen
    • Blumen bestellen
    • Leidmahl organisieren und Restaurant reservieren
    • Einladungen gestalten und an nahe Angehörige, Freunde, auswärtige Trauergäste versenden

Dies ist ein Auszug aus dem Werk «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» von Marc’Antonio Iten. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

iusNet ErbR 28.04.2020

Ein Todesfall: Was ist zu tun? – Checkliste für Angehörige

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Ein Todesfall: Was ist zu tun? – Checkliste für Angehörige

Marc’Antonio Iten

 

Willensvollstrecker sind keine Bestattungsunternehmen: Die Organisation der Bestattung ist grundsätzlich Sache der Angehörigen

Viele Angehörige sind emotional überfordert, wenn ein Mensch stirbt, der ihnen nahestand. Unmittelbar nach dem Tod kommt auch noch eine Vielzahl administrativer und organisatorischer Aufgaben und Behördengänge auf die Hinterbliebenen zu. Deshalb ist es wichtig, dass Willensvollstrecker den Angehörigen bereits in diesem Stadium bei Bedarf als zuverlässige Anlaufstelle zur Verfügung stehen und ihnen dabei helfen, alles Notwendige rechtzeitig in die Wege zu leiten.

Willensvollstrecker können den Angehörigen die folgende Checkliste auch als PDF-Datei (Download) zur Verfügung stellen. Sie verschafft einen Überblick über die Sofortmassnahmen, die auf sie zukommen.

1.    Todeseintritt

a.    Zu Hause

  • Hausarzt benachrichtigen oder Notarzt anfordern (Tel. 112)
  • Ärztliche Todesbescheinigung ausstellen lassen
  • Aufbahrung vorbereiten: Kleider, Schuhe, Schmuck etc.
  • Verstorbene Person spätestens 36 Stunden nach dem Tod in die Leichenhalle überführen lassen
  • Evtl. Haustiere versorgen

b.     Im Spital oder Heim

Das Pflegepersonal verständigt den Arzt, händigt den Angehörigen oder dem Willensvollstrecker die ärztliche Todesbescheinigung aus und kümmert sich um die Aufbahrung

iusNet ErbR 28.04.2020

 

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